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Umgang mit dienstlichen E-Mails im Krankheitsfall
Amtsschimmel99:
Bei uns gibts dafür eine eigene Geschäftsanweisung aus der Federführung des DSB. PR und ISB haben zugestimmt. Kurzfassung: Protokollierter Zugriff unter Beisein entweder eines PR-Mitglieds oder wenn dieser verzichtet eines DSB-Mitarbeiters. Einrichtung Abwesenheitsassistenten.
Es geht um Mails der Personalvertretung, eingehende Mails mit privatem Bezug (darauf hat der Accountinhaber ja keinen Einfluss auch wenn priv. Nutzung untersagt ist), Whistleblowerschutz, Korruptionsbeauftragtem usw. Das geht die Beschöftigungsdienststelle u. U. nichts an. Auf eine DV hat der PR verzichtet, da die GA die PR-Anforderungen erfüllt.
BAT:
Sollte die GSG9 auch bei der Änderung am E-Mail Konto anwesend sein? :o ;)
Tiffy:
--- Zitat von: SteBe am 28.05.2025 14:12 --- Man kann davon ausgehen, dass der erkrankte Mitarbeiter nicht im Koma lieg
--- End quote ---
Grundsätzlich?
Matze1986:
--- Zitat von: Organisator am 28.05.2025 15:24 ---Welche personenbezogenen Daten, die keinen dienstlichen Zusammenhang haben, könnten denn in einem ausschließlich dienstlich genutzten Emailpostfach schlummern?
--- End quote ---
Gegenfrage:
Was spielt es für eine Rolle, ob vorhandene PersDat dienstlicher oder privater Natur sind? Sie befinden sich auf dienstlicher IT-Infrastruktur.
Ich gebe Ihnen die Antwort: Keine!
Betreffender Mitarbeiter könnte PersRat(-Mitglied) sein und entsprechende Mails bekommen.
...könnte einen Beschwerdevorgang, sich selbst oder andere betreffend, bearbeiten...
Kurzfazit:
Es ist egal welcher Art die PersDat sind.
Ich habe NICHT behauptet, dass ein Zugriff nicht möglich wäre, sondern auf den Datenschützer zu hören.
Flying:
Ein Thread, der Deutschland, wirklich gut beschreibt...
Es ist ein dienstliches Postfach.. Wenn ich da privaten Kram drin mache, dann ist das mein persönliches Risiko, wenn ich es nicht umgehend lösche/verschlüssele..
Wenn ich über den Chef oder Kollegen herziehen will, kann ich auch meine private Mail benutze..
Kann doch nicht sein, dass dienstliche Belange da nicht höher liegen als der persönliche Datenschutz.
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