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Angemessene Frist für eine Anhörung zur Abmahnung

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TVOEDAnwender:
Gegen Abmahnungen (selbst wenn Sie rechtswidrig sind) mit einem Anwalt vorgehen ist meiner Meinung nach herausgeschmissenes Geld.
Abmahnungen spielen nur dann eine Rolle, wenn darauf später mal eine verhaltensbedingte Kündigung fußen sollte. Man greift Sie in der Regel dann im Kündigungsschutzprozess an.
Natürlich kannst Du jetzt noch einbringen, dass es dir ggfls. Probleme bei internen Bewerbungen in der Zukunft bei deinem jetzigen AG geben kann. Glaube mir, die gibt es auch, selbst wenn Du erfolgreich die Entfernung der Abmahnung durchklagst.

NWB:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 03.06.2025 08:25 ---Gegen Abmahnungen (selbst wenn Sie rechtswidrig sind) mit einem Anwalt vorgehen ist meiner Meinung nach herausgeschmissenes Geld.
Abmahnungen spielen nur dann eine Rolle, wenn darauf später mal eine verhaltensbedingte Kündigung fußen sollte. Man greift Sie in der Regel dann im Kündigungsschutzprozess an.
Natürlich kannst Du jetzt noch einbringen, dass es dir ggfls. Probleme bei internen Bewerbungen in der Zukunft bei deinem jetzigen AG geben kann. Glaube mir, die gibt es auch, selbst wenn Du erfolgreich die Entfernung der Abmahnung durchklagst.

--- End quote ---

das sehe ich auch so

sovielefragen:
@Tagelöhner : im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass man als Arbeitnehmer alles hinnehmen muss. Ich habe über ein Jahr gebittelt und gebettelt und habe nur Verweigerungshaltung erfahren. Ich bin nicht länger bereit, das hinzunehmen und vertraue auf unser Rechtssystem.

@Faunus: auch wenn es hier anders klingt versuche ich genau das. Sachlich bleiben, schriftliche Bitten äußern, freundlich bleiben, im Job korrekt verhalten. In meinem Fall ist es ein erfahrener aber sehr unnachgiebiger Beamter, der bisher mit seiner Verweigerungshaltung immer gut gefahren ist. Aber auch das Gericht meidet wie der Teufel das Weihwasser.

@clarion: ich habe begründet, dass ich unter den vorliegenden Voraussetzungen (weil meiner Ansicht nach rechtswidrig) verweigere, unter anderen (rechtskonformen) Umständen aber bereit bin, der Weisung nachzukommen.

@itseme: Ich habe sowohl GDB als auch Gleichstellung. Dies ist auch bekannt. SBV gibt es nicht, Personalrat ist kaum geschult, unerfahren und wahrscheinlich eher pro Arbeitgeber. Integrationsamt und DRV habe ich im Rahmen des BEM ins Boot geholt.

@TVOEDAnwender : bei dem AG werd ich nix mehr. Deshalb werde ich auch die Entfernung nicht einfordern sondern lediglich eine eigene Stellungnahme einbringen.

NWB:
Das klingt alles so gar nicht nach Erfolgsgeschichte.
Vielleicht lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende?
Kann mir nicht vorstellen, dass es dir dabei gut geht

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: sovielefragen am 04.06.2025 12:00 ---@TVOEDAnwender : bei dem AG werd ich nix mehr. Deshalb werde ich auch die Entfernung nicht einfordern sondern lediglich eine eigene Stellungnahme einbringen.

--- End quote ---

Wenn Du Dir dessen schon bewusst bist, kannst Du Dir aber auch den Zeitaufwand für eine Stellungnahme sparen. Die bringt Dir ja im Endeffekt auch nix.

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