Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Angemessene Frist für eine Anhörung zur Abmahnung
sovielefragen:
Remonstrieren. Schönes neues Wort. Danke dafür!
Tatsächlich habe ich ein paar Tage vor dem "Pflichtverstoß" per Email mitgeteilt, dass ich der Anordnung nicht nachkommen werde und habe das auch begründet. Drei Wochen nach dieser Mail kam jetzt die Anhörung zur Abmahnung. Zusätzlich zu dem bereits mitgeteilten Grund habe ich weitere Gründe dagegen. Jeder Grund für sich ist sehr stark und ich bin mir ziemlich sicher im Fall des Kündigungsfalls zu obsiegen. Man kann sich aber a) bei Gericht nie ganz sicher sein und b) möchte ich eine Kündigung gern vermeiden.
Im Grunde soll ich seit meiner chronischen Erkrankung weg. Ich nehme meine Rechte wahr und mir wird das Leben schwer gemacht. Siehe nachträgliche Stufenlaufzeitverlängerung und unangekündigter Gehaltsabzug.
Und ja, ich könnte gehen. Ich finde aber nichts. Versucht hab ich es.
Tagelöhner:
Dann viel Erfolg beim Kämpfen, das richtige mindset dafür scheinst du zu haben.
Und dem Anwalt wünsche ich ein gutes Durchhaltevermögen und genug Motivation. Gegen Behörden in Rechtstreitigkeiten zu ziehen bedarf eines gewissen Idealismus bzw. ein gesundes Selbstverständnis der eigenen Rolle im Rechtssystem. Bei Behörden arbeiten ja auch gerne (verbeamtete) Juristen, die sowas als willkommene Abwechslung mitnehmen und oftmals meinen sie müssten sich hier dann mal wieder behördenintern profilieren und das ohne finanziellen und zeitlichen Druck im Nacken.
Faunus:
Hmmm, meine beiden Erfahrungen mit (Verwaltungs-) Juristen (verbeamtet) im ÖD waren etwas anders: von wohlgemeinter Empfehlung (ich würde das falsch sehen, weil...) über Drohszenario bis hin zu "niederschreien" wurden vorab alle Register gezogen.
Aber sobald das/der anwaltliche Schreiben/Kontakt hergestellt war, wuppte es auf wundersame Weise -. aus welchen Gründen auch immer! Das Risiko vor Gericht zu verlieren/Federn lassen zu müssen war Ihnen scheinbar zu groß und sie zu "jung und karrieregeil" (zynische Vermutung meinerseits).
Die alten Hasen im Verwaltungsbereich waren eigentlich eher immer fair und haben Möglichkeiten ohne Druck meinerseits genutzt.
Viel Erfolg und gute Nerven. Immer tief durchatmen, überlegen, lächeln und einfordern und Provokationen irgnorieren (bzw. zu den "Beweisen" für ein mögliches Gerichtsverfahren legen).
clarion:
Hallo @sovielefragen,
Statt die der kompletter Verweigerung wäre eine echte Remonastration besser gewesen. Du hättest schreiben sollen:
Aus o.g. Gründen, halte ich die Ausführung der Aufgabe dafür unzulässig / nicht praktikabel. Ich befürchte folgende Risiken.
Sollten Sie trotzdem der Auffassung sein, dass ich die Aufgabe wie von Ihnen beauftragt erledigen soll, dann werde ich dieses nur auf schriftlicher Anweisung Ihrerseits erledigen und hierfür kein persönliche Verantwortung übernehmen.
Dann bist Du die Verantwortung los.
Eine Komplettverweigerung kann abmahnwürdig sein. Und eine Remonstration sollte man natürlich nur bei gewichtigen Vorkommnissen vortragen. Du kannst nicht remonstrieren, wenn man Dich zwingen will, Sch* Arbeit zu erledigen. Eine Remonstration kommt nur in Betracht, wenn man Dich anordnet, etwas Gesetzwidriges oder Sittenwidriges zu tun, oder wenn ein großer finanzieller Schaden zu befürchten ist.
itseme:
Mit einer chronischen Erkrankung steht dir möglicherweise ein gewisser Grad zu, was deine Position noch stärken könnte.
Wie stark ist euer PR und welchen Stand hat eure SbV?
Sicherlich keine Weltenretter, jedoch, wenn gut aufgestellt, eine gute Stütze. Zudem auch der Kontakt zum Integrationsamt hergestellt werden kann.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version