Man kann die sog. Bemessungsgrundlagen in Prozentpunkten ausgedrückt nicht vergleichen, weil Beamte weniger bekommen und es ist ebenso falsch, vermeintlich reale Rentenwerte mit theoretischen Pensionswerten zu vergleichen. Wenn schon, dann muss man die real erreichten Pensionshöhen in Prozent heranziehen. (Erreichen nicht alle +71% so wie nicht alle Rentner die Höchstrente erreichen.)