Autor Thema: Beamtenstatus aufgeben - was beachten?  (Read 2323 times)

clarion

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Antw:Beamtenstatus aufgeben - was beachten?
« Antwort #15 am: 04.06.2025 07:12 »
Eine Frage, die TE einbeziehen sollte, ist die Nachversicherung bei der RV die anhand des niedrigen Beamtenbrutto erfolgt und zu entsprechend wenigen Rentenpunkten führt.

DiVO

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Antw:Beamtenstatus aufgeben - was beachten?
« Antwort #16 am: 04.06.2025 07:22 »
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126234.0.html

Und bedenken Sie::  Pension über 70 % Bemessungsgrundlage: Die drei letzten Jahre.

Rente: Knapp über 40 % ! Bemessungsgrundlage: Durchschnitt des Lebensarbeitszeit-Entgeltes!

Ich komme zusammen mit Betriebsrente auf ca 70 % des Durchschnitts meines Lebensarbeitszeit-Entgeltes. Zusätzlich verdiene ich als Tarifbeschäftigter während dieser Zeit bereits deutlich mehr als wenn ich verbeamtet wäre. Zusätzlich spare ich mir die private Krankenversicherung und habe sogar noch die Flexibilität mich auch komplett außerhalb des öD zu bewerben. Laut der einhelligen Meinung im Thread "Tarifverhandlungen" sind dort ja ohne Probleme 50 % mehr Gehalt plus Benefits wie Dienstwagen ohne Probleme möglich.

Spaß beiseite: Mein Bruder ist Beamter und ich bin Tarifbeschäftigter. Wir sind beide mit den gleichen Voraussetzungen gestartet, er vor 20 Jahren und ich vor zehn Jahren. Wie sehen unsere Gehälter aus? Obwohl mein Bruder Familienzuschlag 3 erhält, ist sein Nettgehalt (vor Abzug Krankenversicherung) aktuell rund 300 Euro niedriger als meins.

Dafür, dass er zusätzlich in seinem starren Laufbahnkorsett festhängt und nicht wirklich wechseln kann, ist weder sein Gehalt, noch die spätere Pension jetzt so hoch, dass mich das umhauen würde.

Organisator

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Antw:Beamtenstatus aufgeben - was beachten?
« Antwort #17 am: 04.06.2025 07:32 »
Zitat
Verbeamten machen doch nur noch Ministerien oder irre ich? Ich kenne keine Kommune die noch verbeamtet. Viel zu teuer.

Seit wann ist ein Angestellter günstiger als ein Beamter?   Ein Beamter wird erst teurer, wenn er mit 67 in Pension geht und dann noch xx Jahre lebt, was vielen nicht vergönnt ist.

Zumindest beim Bund werden für aktive Beamte ca. 30% des Brutto an Rückstellungen gebildet. Insofern gleichteuer.

MoinMoin

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Antw:Beamtenstatus aufgeben - was beachten?
« Antwort #18 am: 04.06.2025 08:58 »
Naja, uns kosten die Pensionisten jährlich alleine ca. 4 Mio EUR Pensions und Beihilferückstellungen. Rentner kosten uns 0EUR. Bei den aktiven gebe ich dir Recht die sind billiger aber die Pensionisten kosten jährlich mehr als die aktiven Beamten. Zumal die Pension dann auf die Ehefrau über geht  ;)
Du irrst, Rentner kosten auch Steuergelder.

Paul Stanley

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Antw:Beamtenstatus aufgeben - was beachten?
« Antwort #19 am: 04.06.2025 10:27 »
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126234.0.html

Und bedenken Sie::  Pension über 70 % Bemessungsgrundlage: Die drei letzten Jahre.

Rente: Knapp über 40 % ! Bemessungsgrundlage: Durchschnitt des Lebensarbeitszeit-Entgeltes!

Betriebsrente nicht vergessen.

Weiterhin bemisst sich die Rente auch nicht nach einem Prozentsatz oder einem Durchschnitt, sondern nach den eingezahlten Beiträgen

Schon klar, dass Rentenpunkte erzielt werden: Entspricht grob gesagt einer Lebensleistung! Und nicht die letzten drei Berufsjahre.
Betriebsrente :: Steuerpflicht und GKV und PV beiträge müssen entrichtet werden!

Thomber

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Antw:Beamtenstatus aufgeben - was beachten?
« Antwort #20 am: 04.06.2025 13:07 »
Man kann die sog. Bemessungsgrundlagen in Prozentpunkten ausgedrückt nicht vergleichen, weil Beamte weniger bekommen und es ist ebenso falsch, vermeintlich reale Rentenwerte mit theoretischen Pensionswerten zu vergleichen.  Wenn schon, dann muss man die real erreichten Pensionshöhen in Prozent heranziehen. (Erreichen nicht alle +71% so wie nicht alle Rentner die Höchstrente erreichen.)