Autor Thema: [Allg] Beamtenstatus aufgeben - Was beachten?  (Read 2723 times)

rerumpublicarum

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Moin,

ich bin Ende 20 und derzeit Beamter auf Probe im gD (A9). Nebenamtlich absolviere ich einen Verwaltungs-Master.

Habe nun die Option eine E11-Stelle als Führungskraft (Kommune) anzutreten.

Was gibt es diesbezüglich zu beachten?

Finanziell wären es zumindest derzeit ungefähr 700-800€ netto mehr im Monat. Dazu sammelt man Führungserfahrung, mit der man später in Kombination mit dem Master ggf. in E13+ vorstoßen kann.

Vorteile: (mittelfristig) mehr Gehalt, Kündigungsfristen anstelle Abordnung/Versetzung (kein „goldener Käfig“), direkte Bezahlung nach Arbeitsplatzbewertung anstelle Statusamt, Aufstieg von E11 auf E13+ „problemlos“ möglich (Aufstieg vom gD in den hD recht kompliziert)

Nachteile: Altersvorsorge, Dienstunfähigkeit (Absicherung), gesetzliche KV anstelle private KV

Klar ist das eine ganz persönliche Entscheidung und jede Person gerichtet Faktoren anders. Aber: Fällt Euch noch etwas ein, was es zu bedenken gibt?
« Last Edit: 12.06.2025 04:35 von Admin »

HansGeorg

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Antw:Beamtenstatus aufgeben - Was beachten?
« Antwort #1 am: 03.06.2025 12:55 »
Kinder geplant? Familienzuschlag? Kinderkrankentage bzw. volle Fortzahlung der Bezüge wenn Kinder krank sind.

Thomber

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Antw:Beamtenstatus aufgeben - Was beachten?
« Antwort #2 am: 03.06.2025 13:22 »
Aufstieg von E11 auf E13+ „problemlos“

Eigentlich nicht! Dir fehlt später die hauptberufliche Zeit (im vergleichbar hD), weil EG 11 halt nicht hD vergleich ist.
Es gibt aber Behörden, die das Laufbahnrecht missachten, wenn sie es wollen.   Musst nur so eine Behörde finden...

Bob Kelso

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Antw:Beamtenstatus aufgeben - Was beachten?
« Antwort #3 am: 03.06.2025 13:58 »
Guten Tag!
Sie schreiben, Sie würden 700 bis 800 Euro netto mehr verdienen!

Ich habe den hier gebräuchlichen Rechner genutzt!

Angestellter: E11; St.1 ; ledig, STK 1  ergeben brutto: 4125 Euro, verbleiben : 2575 Netto
Beamter (BW) :A9 ; St. 1 ledig : 3625 Brutto: Auszahlung: 3000 Eur ; Sie müssen noch die PKV entrichten.

Sollten Sie in NRW arbeiten, kommen noch "ordentlich" Mietstufen und Zulagen hinzu, welche TB nicht erhalten.

M.E. sehe ich keinen monetären Gewinn; im Gegenteil!
Liebe Grüße!

rerumpublicarum

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Antw:Beamtenstatus aufgeben - Was beachten?
« Antwort #4 am: 03.06.2025 14:19 »
Ich wohne und arbeite nicht in NRW, daher erhalte ich monatlich etwa 2.700€ ausgezahlt, abzüglich ca. 400€ PKV. Bei Anrechnung meiner Erfahrungsstufen würde ich wohl in E11, Stufe 2/3 einsteigen - das wären dann die 700-800€ netto Differenz zu jetzt.

Organisator

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Antw:Beamtenstatus aufgeben - Was beachten?
« Antwort #5 am: 03.06.2025 15:08 »
Moin,

ich bin Ende 20 und derzeit Beamter auf Probe im gD (A9). Nebenamtlich absolviere ich einen Verwaltungs-Master.

Habe nun die Option eine E11-Stelle als Führungskraft (Kommune) anzutreten.

Was gibt es diesbezüglich zu beachten?

Finanziell wären es zumindest derzeit ungefähr 700-800€ netto mehr im Monat. Dazu sammelt man Führungserfahrung, mit der man später in Kombination mit dem Master ggf. in E13+ vorstoßen kann.

Vorteile: (mittelfristig) mehr Gehalt, Kündigungsfristen anstelle Abordnung/Versetzung (kein „goldener Käfig“), direkte Bezahlung nach Arbeitsplatzbewertung anstelle Statusamt, Aufstieg von E11 auf E13+ „problemlos“ möglich (Aufstieg vom gD in den hD recht kompliziert)

Nachteile: Altersvorsorge, Dienstunfähigkeit (Absicherung), gesetzliche KV anstelle private KV

Klar ist das eine ganz persönliche Entscheidung und jede Person gerichtet Faktoren anders. Aber: Fällt Euch noch etwas ein, was es zu bedenken gibt?

cih finde das ganz gut zusammengefasst. Die beschriebenen Karrieremöglichkeiten wäre so als Beamter nicht oder zumindest nicht so schnell erreichbar.

Die Nachteile sehe ich eher weniger. Die Altersvorsorge fängt an, ab E11 schlechter zu werden als bei vergleichbaren Beamten, dank Betriebsrente aber überschaubar.

Dienstunfähigkeit lässt sich versichern

Private KV ist ab E13 auch als Angestellter möglich. Im Zweifel gibts da aber auch Zusatzversicherungen.

Kleiner Hinweis noch - ggf. gibts in deinem Bundesland Altersgeld anstelle der Nachversicherung in der gRV

BeamterNorden

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Antw:Beamtenstatus aufgeben - Was beachten?
« Antwort #6 am: 10.06.2025 07:47 »
Moin bin aktuell in einer ähnlichen Situation. Beamter auf Probe gD A9 in SH (28 Jahre alt), werde aber nun zum 01.08 BAL. Parallel beende ich meinen Master zum 06.08. Sitze bereits auf einer A12 und mir wird keinerlei Perspektive für den hD angeboten. Selbst die erste Beförderung nach A10, bei sehr guter Beurteilung und durchschnittlich 46 Stundenwoche, gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit in diesem Jahr nicht mehr...

Mir wurde lediglich eine Stelle im Angestelltenverhältnis E13 Stufe 2 angeboten. Zu Beginn würde ich dort etwas mehr Netto verdienen, aber mit A10 und Stufenaufstieg ist die Differenz fast ausgeglichen und spätestens mit A11 würde man wieder mehr verdienen (zumindest nach meiner kursorischen Prüfung). Ich selbst werde nicht aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden, sondern versuche den aktuellen Arbeitsmarkt als Druckmittel zu benutzen. Dann wechsele ich vielleicht 1-2 Mal mehr die Behörde, komme dafür aber schneller hoch.

Darüber hinaus überwiegen für mich einfach die Vorteile einer PKV, Familienzuschläge und Absicherung. Aktuell zwar noch nicht, aber zeitnah wird das Thema Familie/Kinder kommen. Mit dem "Alter" lege ich aufjedenfall mehr Priorität auf eine gute Gesundheitsvorsorge (durch die PKV), als durch das Angestelltenverhältnis ein paar Hundert Euro (und dann auch nur zeitweise) mehr zu verdienen.

Thomber

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Antw:Beamtenstatus aufgeben - Was beachten?
« Antwort #7 am: 10.06.2025 08:21 »
Versteht mich bitte nicht falsch. jede möge von mir Karriere machen...  nichts dagegen, aber,

28 Jahre, (Quer- oder Späteinsteiger?) und mit dem Angebot E13 Stufe 2 nicht zufrieden?     Zu meiner Zeit haben nicht wenige auf die A10 bis zu 10 Jahre warten dürfen.   

Ich würde, gerade mit dem Master die E13 nehmen. Alles andere wirst Du ansonsten später bereuen.


Tagelöhner

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Antw:Beamtenstatus aufgeben - Was beachten?
« Antwort #8 am: 10.06.2025 08:26 »
Das Anspruchsdenken ist heutzutage halt deutlich stärker ausgeprägt als vor 10-20 Jahren. Dennoch erfrischende Offenheit und Ehrlichkeit von BeamterNorden, der noch nicht auf dem Dampfer ist, abgedroschen fast alles abzustreiten, was viele am Beamtenverhältnis schätzen aber sich insgeheim fast dafür zu schämen scheinen, es nach außen zu kommunizieren, Stichwort Privilegienscham.

HochlebederVorgang

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Antw:Beamtenstatus aufgeben - Was beachten?
« Antwort #9 am: 10.06.2025 08:31 »
Das Anspruchsdenken ist heutzutage halt deutlich stärker ausgeprägt als vor 10-20 Jahren. Dennoch erfrischende Offenheit und Ehrlichkeit von BeamterNorden, der noch nicht auf dem Dampfer ist, abgedroschen fast alles abzustreiten, was viele am Beamtenverhältnis schätzen aber sich insgeheim fast dafür zu schämen scheinen, es nach außen zu kommunizieren, Stichwort Privilegienscham.

Das mag vielleicht für die Verwaltungsbubble gelten. Als Jurist schäme ich mich eher für meine Besoldung.

Um die Frage zu beantworten, was zu beachten ist: Möglichst früh im Leben den Beamtenstatus aufgeben.
Ich habe zu lange gewartet, aber hoffe, dass es mir nächstes Jahr gelingen wird.

Thomber

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Antw:Beamtenstatus aufgeben - Was beachten?
« Antwort #10 am: 10.06.2025 10:05 »
Das Anspruchsdenken ist heutzutage halt deutlich stärker ausgeprägt als vor 10-20 Jahren. Dennoch erfrischende Offenheit und Ehrlichkeit von BeamterNorden, der noch nicht auf dem Dampfer ist, abgedroschen fast alles abzustreiten, was viele am Beamtenverhältnis schätzen aber sich insgeheim fast dafür zu schämen scheinen, es nach außen zu kommunizieren, Stichwort Privilegienscham.

Das mag vielleicht für die Verwaltungsbubble gelten. Als Jurist schäme ich mich eher für meine Besoldung.

Um die Frage zu beantworten, was zu beachten ist: Möglichst früh im Leben den Beamtenstatus aufgeben.
Ich habe zu lange gewartet, aber hoffe, dass es mir nächstes Jahr gelingen wird.


Ich drücke Dir die Daumen!

HochlebederVorgang

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« Antwort #11 am: 10.06.2025 14:14 »
Wenn man bereits "älter" ist, wird i.d.R. portables Geschäft erwartet, das ist der Haken. Oder man muss sich einkaufen in einer Partnerschaft, die genug Mandate hat.

BeamterNorden

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Antw:Beamtenstatus aufgeben - Was beachten?
« Antwort #12 am: 10.06.2025 22:07 »
Versteht mich bitte nicht falsch. jede möge von mir Karriere machen...  nichts dagegen, aber,

28 Jahre, (Quer- oder Späteinsteiger?) und mit dem Angebot E13 Stufe 2 nicht zufrieden?     Zu meiner Zeit haben nicht wenige auf die A10 bis zu 10 Jahre warten dürfen.   

Ich würde, gerade mit dem Master die E13 nehmen. Alles andere wirst Du ansonsten später bereuen.

Abi, Ausbildung Verwaltungsfachangesteller, Duales Studium für den gD und anschließend die 3 Jahre Beamter auf Probe. Also kein Quereinsteiger ;).

Im Vergleich zur baldigen A10 finde ich persönlich das Angebot der E13 Stufe 2 tatsächlich nicht sonderlich gut. Ich habe mich bereits bei einigen anderen Stellen beworben und würde dort die A10 noch in diesem Jahr bekommen, daher kann ich auch so bei meiner Rechnung bleiben. Außerdem gibt es ab 2025 bei uns in SH neue Karrierewege, die dann auch endlich die Kombi (verbeamtet + extern mitgebrachten Master) ein bisschen besser unterstützen.

Autodoc

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Antw:Beamtenstatus aufgeben - Was beachten?
« Antwort #13 am: 11.06.2025 11:21 »
Das ist Laufbahnrechtlich doch gar nicht möglich, dass du jetzt dieses Jahr noch in A10 kommst.
Nach dem BAL kannst du erst nach Ablauf eines Jahres befördert werden.
Aber der Dienstherren scheint ja richtig wenig Personal zu haben, wenn du schon auf einer A12 sitzt und die Tätigkeiten ausübst. Vielleicht mal eine Überlegung für eine Zulage, wenn du das länger als zwölf Monate schon betreibst.