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Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
Johann:
--- Zitat von: 2strong am 03.06.2025 22:30 ---
--- Zitat von: Saggse am 03.06.2025 13:56 ---
--- Zitat von: NWB am 03.06.2025 09:32 ---Das bedeutet, es kann eine Situation geben, wo gesetzliche Rente + Pension höher ist als der maximale Pensionsanspruch.
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Wird nicht allzu häufig sein, kann aber vorkommen - insbesondere dann, wenn Vordienstzeiten im Angestelltenverhältnis (für die ja Rentenbeiträge entrichtet wurden) als ruhegehaltsfähig anerkannt werden.
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Ganz genau. Das ist die Krux. Die Zeiten im öffentlichen Anstellungsverhältnis werden oftmals praktisch doppelt gezählt. Deswegen ist der Pensionsaspekt hier sicherlich einer der bedeutendsten Aspekte.
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Für die Vordienstzeiten, die als ruhegehaltsfähig anerkannt werden, werden die gesammelten Renten- und VBL-Bezüge gegen die Pension gerechnet. Es findet also keine doppelte Altersversorgung statt. (https://www.bverwg.de/pm/2015/95)
Sonst wäre es ein nobrainer, bis Mitte/Ende 30 als TB auf der Stelle zu bleiben, in der Zeit Renten- und VBL-Punkte und ruhegehaltsfähige Zeiten zu sammeln und ab 50 nur noch 16h Teilzeit zu machen und trotzdem 72% Pension zu kriegen.
Alexander79:
--- Zitat von: Johann am 05.06.2025 00:53 ---Sonst wäre es ein nobrainer, bis Mitte/Ende 30 als TB auf der Stelle zu bleiben, in der Zeit Renten- und VBL-Punkte und ruhegehaltsfähige Zeiten zu sammeln und ab 50 nur noch 16h Teilzeit zu machen und trotzdem 72% Pension zu kriegen.
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Selbst wenn ...
Wie willst du mit 15 Jahren als 40% Teilzeitbeschäftigter auf deine Maximalversorgung kommen.
Dir fehlen ja dann defakto 9 Jahre.
Johann:
--- Zitat von: Alexander79 am 05.06.2025 07:38 ---
--- Zitat von: Johann am 05.06.2025 00:53 ---Sonst wäre es ein nobrainer, bis Mitte/Ende 30 als TB auf der Stelle zu bleiben, in der Zeit Renten- und VBL-Punkte und ruhegehaltsfähige Zeiten zu sammeln und ab 50 nur noch 16h Teilzeit zu machen und trotzdem 72% Pension zu kriegen.
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Selbst wenn ...
Wie willst du mit 15 Jahren als 40% Teilzeitbeschäftigter auf deine Maximalversorgung kommen.
Dir fehlen ja dann defakto 9 Jahre.
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Wenns die doppelte Altersversorgung geben würde, wäre das easy. Du brauchst für die Maximalversorgung eigentlich 40 Vollzeitjahre. Wenn man annimmt, dass man als TB mit seinen Renten- und VBL-Beiträgen ca. 1% pro Jahr erwirbt, kriegt man bei doppelter Altersversorgung, weil Pensionsprozente ohne Kürzung auf die Renten- und VBL-Beiträge draufgerechnet werden, ca. 2,8% pro Jahr hin.
Nimmt man noch zusätzlich an, dass man mit 23 als TB anfängt und sich mit 38 verbeamten lässt, sammelt man 15 Jahre lang jedes Jahr 2,8% Anspruch. Das wären 42%. Ab da sammelt man nur noch 1,8%. Insgesamt hat man dann mit 50 60%. Ab 50 macht man mit 40% Teilzeit weiter, sammelt also ca. 0,7% pro Jahr, landet man mit 67 bei 72%.
2strong:
--- Zitat von: Johann am 05.06.2025 00:53 ---Für die Vordienstzeiten, die als ruhegehaltsfähig anerkannt werden, werden die gesammelten Renten- und VBL-Bezüge gegen die Pension gerechnet. Es findet also keine doppelte Altersversorgung statt. (https://www.bverwg.de/pm/2015/95)
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Was Du sagst stimmt für den Fall, dass die Summe aus Rente + Pension das Niveau der Maximalpension (rd. 72%) übersteigen würde. Bis zu diesem Niveau findet nach meinem Verständnis jedoch keine Verrechnung statt. Eine späte Verbeamtung schadet - mit Blick auf die Altersversorgung - also nicht, wenn man zuvor lange Jahre bereits Angestellter im öffentlichen Dienst war.
clarion:
Im von Johann aufgezeichneten Szenario gibt es sogar eine doppelte Berücksichtigung für die Zeit als TB. Einmal wenn die Zeit als ruhegehaltsfähig anerkannt werden sollte und es trotz der Anerkennung eine Rente gibt. Das darf man Nichtbeamten gar nicht erzählen.
Beamte werden mit Pension immer besser fahren als Rentner, auch wenn man im Fall von Tarifbeschäftigten die VBL dazu rechnet.
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