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Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
BVerfGBeliever:
Doch, scheint zu passen, siehe Anhang.
- Fiktiver Geburtstag am 01.01.1974, Pensionsbeginn im Alter von 67 am 01.01.2041
- Im Alter zwischen 25 und 39: 14 Jahre lang Vollzeit-TB
- Im Alter zwischen 39 und 67: 28 Jahre lang Teilzeit-Beamter mit 50%, somit nur 14 ruhegehaltsfähige Jahre
Trotz der vermutlich unrealistisch hoch angesetzten gesetzlichen Rente von 1.500 € (für die 14 TB-Jahre) gibt es laut Rechner keine Kürzung bei der resultierenden (A15-)Pension, die somit bei 3.832 € liegt.
Also bekäme man insgesamt 5.332 €, obwohl man effektiv nur 28 Jahre lang gearbeitet hätte..
P.S. Zur Vereinfachung habe ich weitere ruhegehaltsfähige Zeiten wie Zivildienst, Studium, etc. außer Acht gelassen.
InternetistNeuland:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 07.06.2025 20:05 ---Doch, scheint zu passen, siehe Anhang.
- Fiktiver Geburtstag am 01.01.1974, Pensionsbeginn im Alter von 67 am 01.01.2041
- Im Alter zwischen 25 und 39: 14 Jahre lang Vollzeit-TB
- Im Alter zwischen 39 und 67: 28 Jahre lang Teilzeit-Beamter mit 50%, somit nur 14 ruhegehaltsfähige Jahre
Trotz der vermutlich unrealistisch hoch angesetzten gesetzlichen Rente von 1.500 € (für die 14 TB-Jahre) gibt es laut Rechner keine Kürzung bei der resultierenden (A15-)Pension, die somit bei 3.832 € liegt.
Also bekäme man insgesamt 5.332 €, obwohl man effektiv nur 28 Jahre lang gearbeitet hätte..
P.S. Zur Vereinfachung habe ich weitere ruhegehaltsfähige Zeiten wie Zivildienst, Studium, etc. außer Acht gelassen.
--- End quote ---
1 Rentenpunkt pro Jahr bringt 39 € Rente x 14 Jahre sind 546 € Rente.
14 ruhegehaltsfähige Jahre x 1,79375 % sind 25,1125 % x (A15 Bund 7.846€) = 1.970 €
Laut Absatz 4 sind es aber mindestens 35% x 7.846 € = 2.746 €
In deinem Beispiel ist der Ruhegehaltssatz falsch berechnet.
clarion:
Und wenn die 14 Jahre als TB als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet werden, gibt es bei A15 Bund knapp 4.000 Euro Pension zuzüglich der Rente, die bei 14 Jahren in der EG 13 auch höher als 546 Euro sein dürfte.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: clarion am 08.06.2025 00:10 ---Und wenn die 14 Jahre als TB als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet werden, gibt es bei A15 Bund knapp 4.000 Euro Pension zuzüglich der Rente, die bei 14 Jahren in der EG 13 auch höher als 546 Euro sein dürfte.
--- End quote ---
Exakt. 14 TB-Jahre plus 28 "halbe" Beamten-Jahre ergibt insgesamt 28 ruhegehaltsfähige Dienstjahre, also einen Ruhegehaltssatz von rund 50% (siehe Seite 3 im oben angehängten PDF) und somit eine Pension von 3.832 € (Seite 2 im PDF).
Und im Gegensatz zu meiner ursprünglich geäußerten Befürchtung wird diese Pension auch NICHT gekürzt, obwohl man zusätzlich eine gesetzliche Rente aus den 14 TB-Jahren erhält.
P.S. Zu einer Kürzung der Pension käme es im Beispiel erst dann, wenn die gesetzliche Rente höher als rund 1.670 € wäre (siehe Seite 5/6 im oben angehängten PDF). Eine Überversorgung (oberhalb der 71,75%) wird nämlich leider in § 55 BeamtVG explizit ausgeschlossen..
clarion:
Hallo,
Was heißt "leider", das ist schon eine extreme Bevorzugung bestimmter Lebensläufe, und das sage ich, obwohl ich selbst vermutlich Nutznießer dieser Regelung sein werden mit 10 Jahren Tarifbeschäftigung im ÖD vor der Verbeamtung.
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