Autor Thema: Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?  (Read 5125 times)

Johann

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Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
« Antwort #30 am: 05.06.2025 00:53 »
Das bedeutet, es kann eine Situation geben, wo gesetzliche Rente + Pension höher ist als der maximale Pensionsanspruch.
Wird nicht allzu häufig sein, kann aber vorkommen - insbesondere dann, wenn Vordienstzeiten im Angestelltenverhältnis (für die ja Rentenbeiträge entrichtet wurden) als ruhegehaltsfähig anerkannt werden.
Ganz genau. Das ist die Krux. Die Zeiten im öffentlichen Anstellungsverhältnis werden oftmals praktisch doppelt gezählt. Deswegen ist der Pensionsaspekt hier sicherlich einer der bedeutendsten Aspekte.
Für die Vordienstzeiten, die als ruhegehaltsfähig anerkannt werden, werden die gesammelten Renten- und VBL-Bezüge gegen die Pension gerechnet. Es findet also keine doppelte Altersversorgung statt. (https://www.bverwg.de/pm/2015/95)

Sonst wäre es ein nobrainer, bis Mitte/Ende 30 als TB auf der Stelle zu bleiben, in der Zeit Renten- und VBL-Punkte und ruhegehaltsfähige Zeiten zu sammeln und ab 50 nur noch 16h Teilzeit zu machen und trotzdem 72% Pension zu kriegen.

Alexander79

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Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
« Antwort #31 am: 05.06.2025 07:38 »
Sonst wäre es ein nobrainer, bis Mitte/Ende 30 als TB auf der Stelle zu bleiben, in der Zeit Renten- und VBL-Punkte und ruhegehaltsfähige Zeiten zu sammeln und ab 50 nur noch 16h Teilzeit zu machen und trotzdem 72% Pension zu kriegen.
Selbst wenn ...
Wie willst du mit 15 Jahren als 40% Teilzeitbeschäftigter auf deine Maximalversorgung kommen.
Dir fehlen ja dann defakto 9 Jahre.

Johann

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Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
« Antwort #32 am: 05.06.2025 14:56 »
Sonst wäre es ein nobrainer, bis Mitte/Ende 30 als TB auf der Stelle zu bleiben, in der Zeit Renten- und VBL-Punkte und ruhegehaltsfähige Zeiten zu sammeln und ab 50 nur noch 16h Teilzeit zu machen und trotzdem 72% Pension zu kriegen.
Selbst wenn ...
Wie willst du mit 15 Jahren als 40% Teilzeitbeschäftigter auf deine Maximalversorgung kommen.
Dir fehlen ja dann defakto 9 Jahre.
Wenns die doppelte Altersversorgung geben würde, wäre das easy. Du brauchst für die Maximalversorgung eigentlich 40 Vollzeitjahre. Wenn man annimmt, dass man als TB mit seinen Renten- und VBL-Beiträgen ca. 1% pro Jahr erwirbt, kriegt man bei doppelter Altersversorgung, weil Pensionsprozente ohne Kürzung auf die Renten- und VBL-Beiträge draufgerechnet werden, ca. 2,8% pro Jahr hin.
Nimmt man noch zusätzlich an, dass man mit 23 als TB anfängt und sich mit 38 verbeamten lässt, sammelt man 15 Jahre lang jedes Jahr 2,8% Anspruch. Das wären 42%. Ab da sammelt man nur noch 1,8%. Insgesamt hat man dann mit 50 60%. Ab 50 macht man mit 40% Teilzeit weiter, sammelt also ca. 0,7% pro Jahr, landet man mit 67 bei 72%.

2strong

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Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
« Antwort #33 am: 05.06.2025 17:30 »
Für die Vordienstzeiten, die als ruhegehaltsfähig anerkannt werden, werden die gesammelten Renten- und VBL-Bezüge gegen die Pension gerechnet. Es findet also keine doppelte Altersversorgung statt. (https://www.bverwg.de/pm/2015/95)
Was Du sagst stimmt für den Fall, dass die Summe aus Rente + Pension das Niveau der Maximalpension (rd. 72%) übersteigen würde. Bis zu diesem Niveau findet nach meinem Verständnis jedoch keine Verrechnung statt. Eine späte Verbeamtung schadet - mit Blick auf die Altersversorgung - also nicht, wenn man zuvor lange Jahre bereits Angestellter im öffentlichen Dienst war.

clarion

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Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
« Antwort #34 am: 06.06.2025 07:05 »
Im von Johann aufgezeichneten Szenario gibt es sogar eine doppelte Berücksichtigung für die Zeit als TB. Einmal wenn die Zeit als ruhegehaltsfähig anerkannt werden sollte und es trotz der Anerkennung eine Rente gibt. Das darf man Nichtbeamten gar nicht erzählen.

Beamte werden mit Pension immer besser fahren als Rentner, auch wenn man im Fall von Tarifbeschäftigten die VBL dazu rechnet.

MoinMoin

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Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
« Antwort #35 am: 06.06.2025 08:27 »
Im von Johann aufgezeichneten Szenario gibt es sogar eine doppelte Berücksichtigung für die Zeit als TB. Einmal wenn die Zeit als ruhegehaltsfähig anerkannt werden sollte und es trotz der Anerkennung eine Rente gibt. Das darf man Nichtbeamten gar nicht erzählen.

Beamte werden mit Pension immer besser fahren als Rentner, auch wenn man im Fall von Tarifbeschäftigten die VBL dazu rechnet.
Wie schon mehrfach im Forum dargelegt, gilt das für Beamte des hD, beim Rest nicht so grundsätzlich.

Ein TBler kann, wenn er lebenslang TBler ist, durchaus mehr als der Beamte als Altersversorgung bekommen.
Insofern kleine Korrektur:
Beamte werden mit Pension meistens besser fahren als Rentner, auch wenn man im Fall von Tarifbeschäftigten die VBL dazu rechnet.

BVerfGBeliever

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Antw:Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?
« Antwort #36 am: 07.06.2025 12:15 »
Im von Johann aufgezeichneten Szenario gibt es sogar eine doppelte Berücksichtigung für die Zeit als TB. Einmal wenn die Zeit als ruhegehaltsfähig anerkannt werden sollte und es trotz der Anerkennung eine Rente gibt. Das darf man Nichtbeamten gar nicht erzählen.

Grundsätzlich hast du völlig Recht: Die Zeit als TB generiert gesetzliche Rentenansprüche UND erhöht gleichzeitig die Zahl der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre, wird also quasi "doppelt" gewertet. Das darf man in der Tat keinem Nichtbeamten erzählen..  ;)

Allerdings gehe ich davon aus, dass bei einer etwaigen Unterschreitung der 40 Jahre an ruhegehaltsfähiger Dienstzeit (z.B. falls man zu exzessiv von der oben genannten Teilzeit-Option Gebrauch macht) die Summe aus Pension und gesetzlicher Rente entsprechend reduziert wird (auch wenn eigentlich "genügend" Rente vorhanden wäre, um auf den vollen Ruhegehaltssatz zu kommen)..
« Last Edit: 07.06.2025 12:24 von BVerfGBeliever »

BVerfGBeliever

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« Antwort #37 am: 07.06.2025 12:39 »
P.S. Ich habe gerade noch mal einen kurzen Blick in § 55 BeamtVG geworfen und ziehe meinen obigen zweiten Absatz zurück.  :)

(Ich bin allerdings gerade im Urlaub, daher ist mein Hirn entsprechend heruntergefahren. Also gerne gegebenenfalls korrigieren..)

BVerfGBeliever

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« Antwort #38 am: 07.06.2025 15:13 »
Für die Vordienstzeiten, die als ruhegehaltsfähig anerkannt werden, werden die gesammelten Renten- und VBL-Bezüge gegen die Pension gerechnet. Es findet also keine doppelte Altersversorgung statt. (https://www.bverwg.de/pm/2015/95)

Sonst wäre es ein nobrainer, bis Mitte/Ende 30 als TB auf der Stelle zu bleiben, in der Zeit Renten- und VBL-Punkte und ruhegehaltsfähige Zeiten zu sammeln und ab 50 nur noch 16h Teilzeit zu machen und trotzdem 72% Pension zu kriegen.

Im von dir zitierten Urteil geht es nach meinem Verständnis darum, dass ausländische Altersversorgungsbezüge NICHT zu einer Verringerung der Pension führen. Entsprechend muss logischerweise die Anzahl der ruhegehaltsfähigen Jahre reduziert werden, wenn ansonsten eine Überversorgung (oberhalb der 71,75%) erreicht würde.


Das hat in meinen Augen aber nichts mit deinem Teilzeit-Bespiel zu tun:
- Jemand ist zunächst viele Jahre TB und generiert dadurch beispielsweise einen gesetzlichen Rentenanspruch von 1.500 Euro.
- Anschließend lässt er sich verbeamten.
- Für seine Pension werden sowohl die TB-Jahre als auch die Beamten-Jahre voll als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt.

Angenommen, seine volle Pension (nach mindestens 40 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren) beträgt 5.000 Euro.
- Dann spricht in meinen Augen doch nichts dagegen, dass er seine ruhegehaltsfähige Dienstzeit (also die Summe aus seinen TB- und Beamten-Jahren) wie von dir beschrieben durch exzessive Teilzeit auf 28 Jahre reduziert.
- Er bekommt dann zwar nur eine Pension von 3.500 Euro, aber zusammen mit seiner Rente von 1.500 Euro landet er trotzdem bei einer "Gesamtversorgung" von 5.000 Euro.

Oder habe ich etwas übersehen?

Eukalyptus

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« Antwort #39 am: 07.06.2025 18:52 »
Spiele es doch mit dem Versorgungsrechner des Bundes durch:
https://versorgungsrechner.bund.de/lip/form/display.do?%24context=30C53EA355AAD507130C

Ich behaupte, es funktioniert so nicht.

BVerfGBeliever

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« Antwort #40 am: 07.06.2025 20:05 »
Doch, scheint zu passen, siehe Anhang.

- Fiktiver Geburtstag am 01.01.1974, Pensionsbeginn im Alter von 67 am 01.01.2041
- Im Alter zwischen 25 und 39: 14 Jahre lang Vollzeit-TB
- Im Alter zwischen 39 und 67: 28 Jahre lang Teilzeit-Beamter mit 50%, somit nur 14 ruhegehaltsfähige Jahre

Trotz der vermutlich unrealistisch hoch angesetzten gesetzlichen Rente von 1.500 € (für die 14 TB-Jahre) gibt es laut Rechner keine Kürzung bei der resultierenden (A15-)Pension, die somit bei 3.832 € liegt.

Also bekäme man insgesamt 5.332 €, obwohl man effektiv nur 28 Jahre lang gearbeitet hätte..


P.S. Zur Vereinfachung habe ich weitere ruhegehaltsfähige Zeiten wie Zivildienst, Studium, etc. außer Acht gelassen.

InternetistNeuland

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« Antwort #41 am: 07.06.2025 22:59 »
Doch, scheint zu passen, siehe Anhang.

- Fiktiver Geburtstag am 01.01.1974, Pensionsbeginn im Alter von 67 am 01.01.2041
- Im Alter zwischen 25 und 39: 14 Jahre lang Vollzeit-TB
- Im Alter zwischen 39 und 67: 28 Jahre lang Teilzeit-Beamter mit 50%, somit nur 14 ruhegehaltsfähige Jahre

Trotz der vermutlich unrealistisch hoch angesetzten gesetzlichen Rente von 1.500 € (für die 14 TB-Jahre) gibt es laut Rechner keine Kürzung bei der resultierenden (A15-)Pension, die somit bei 3.832 € liegt.

Also bekäme man insgesamt 5.332 €, obwohl man effektiv nur 28 Jahre lang gearbeitet hätte..


P.S. Zur Vereinfachung habe ich weitere ruhegehaltsfähige Zeiten wie Zivildienst, Studium, etc. außer Acht gelassen.


1 Rentenpunkt pro Jahr bringt 39 € Rente x 14 Jahre sind 546 € Rente.
14 ruhegehaltsfähige Jahre x 1,79375 % sind 25,1125 % x (A15 Bund 7.846€) = 1.970 €
Laut Absatz 4 sind es aber mindestens 35% x 7.846 € = 2.746 €

In deinem Beispiel ist der Ruhegehaltssatz falsch berechnet.
« Last Edit: 07.06.2025 23:17 von InternetistNeuland »

clarion

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« Antwort #42 am: 08.06.2025 00:10 »
Und wenn die 14 Jahre als TB als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet werden, gibt es bei A15 Bund knapp 4.000 Euro Pension zuzüglich der Rente, die bei 14 Jahren in der EG 13 auch höher als 546 Euro sein dürfte.

BVerfGBeliever

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« Antwort #43 am: 08.06.2025 06:26 »
Und wenn die 14 Jahre als TB als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet werden, gibt es bei A15 Bund knapp 4.000 Euro Pension zuzüglich der Rente, die bei 14 Jahren in der EG 13 auch höher als 546 Euro sein dürfte.

Exakt. 14 TB-Jahre plus 28 "halbe" Beamten-Jahre ergibt insgesamt 28 ruhegehaltsfähige Dienstjahre, also einen Ruhegehaltssatz von rund 50% (siehe Seite 3 im oben angehängten PDF) und somit eine Pension von 3.832 € (Seite 2 im PDF).

Und im Gegensatz zu meiner ursprünglich geäußerten Befürchtung wird diese Pension auch NICHT gekürzt, obwohl man zusätzlich eine gesetzliche Rente aus den 14 TB-Jahren erhält.


P.S. Zu einer Kürzung der Pension käme es im Beispiel erst dann, wenn die gesetzliche Rente höher als rund 1.670 € wäre (siehe Seite 5/6 im oben angehängten PDF). Eine Überversorgung (oberhalb der 71,75%) wird nämlich leider in § 55 BeamtVG explizit ausgeschlossen..

clarion

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« Antwort #44 am: 08.06.2025 08:54 »
Hallo,

Was heißt "leider", das ist schon eine extreme Bevorzugung bestimmter Lebensläufe, und das sage ich, obwohl ich selbst vermutlich Nutznießer dieser Regelung sein werden mit 10 Jahren Tarifbeschäftigung im ÖD vor der Verbeamtung.