Hallo zusammen,
ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen

Ich bin aktuell bei einer Kommune beschäftigt und habe vor 3 Jahren die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten abgeschlossen.
Ich habe vor, bald den Ausbilderschein (Lehrgang geht im Sommer los) zu absolvieren. Dafür habe ich im Internet schon etwas gestöbert und bin unter anderem auf das BBiG gestoßen. Das BBiG habe ich mir dann einfach mal genauer angeschaut.
Im § 37 Abs. 3 BBiG steht, dass "Dem Zeugnis ist auf Antrag des oder der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen.".
Meine Frage ist nun, kann ich noch an die zuständige Stelle herantreten und einen Antrag auf eine englischsprachige bzw. französischsprachige Übersetzung stellen oder ist das nicht mehr möglich?
Bzw. gibt es so eine Möglichkeit auch für den Ausbilderschein, nachdem die Prüfung erfolgreich absolviert/bestanden wurde, einen Antrag auf eine englischsprachige bzw. französischsprachige Übersetzung zu stellen?
Liebe Grüße