Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Rückwirkende Höhergruppierung, Auszahlung erst mit Haushalt üblich

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TVOEDAnwender:
Hier ein interessanter Aufsatz aus 2017:

"Dr. Clemens Latzel und Dr. Daniel Dommermuth-Alhäuser,
München*
Zu gute Arbeitsbedingungen als Untreue
Kann die Gewährung zu guter Arbeitsbedingungen Untreue i.S.d.
§ 266 StGB sein? Die Strafgerichte erachten zu hohe Vergütungen
im öffentlichen Dienst, insbesondere zu hohe Eingruppierungen und
Einstufungen wegen des öffentlich-rechtlichen Sparsamkeitsprinzips als
Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht. Setzen TVöD und TV-L
deshalb generell Höchstarbeitsbedingungen? Zwingt bei privatwirtschaftliehen Kapitalgesellschaften die Pflicht zur Wahrung des Gesellschaftsvermögens zumindest zu tarifnahen Arbeitsbedingungen?"


https://www.zaar.uni-muenchen.de/organisation/personen/abteilung1/latzel/schriftenverzeichnis/cl2017-2.pdf

Zusammenfassung:


--- Zitat ---Zu gute Arbeitsbedingungen können im öffentlichen Dienst
wie in der Privatwirtschaft den Tatbestand der Untreue erftillen:
Im öffentlichen Dienst verlangt das Sparsamkeitsprinzip angemessene Arbeitsbedingungen, die primär durch Tarifverträge festgelegt werden. Übertarifliche Arbeitsbedingungen
(auch zu hohe Eingruppierungen und Einstufungen) sind
nur ausnahmsweise bei objektiven Schwierigkeiten bei der
Personalgewinnung zulässig und in ihrem Umfang dem
Sparsamkeitsprinzip verpflichtet (Vorschlag: bis zu 30% Tariflohnüberschreitung gelten noch als angemessen). Bestehen objektiv keine Personalgewinnungsschwierigkeiten, erfüllt die Gewährung übertariflicher Arbeitsbedingungen
den objektiven Tatbestand der Untreue. Im tariffreien Bereich lässt die Rechtsprechung bislang praktikable Konkretisierungen der auch hier geforderten Angemessenheit vermissen. Es bietet sich an, ab 130% der marktüblichen
Arbeitsbedingungen Unangemessenheit zu vermuten (und
den Anfangsverdacht der Untreue zu bejahen). Der Entscheidungsträger kann die Vermutung durch Sachgründe
widerlegen.

--- End quote ---

Olympe de Gouges:
Greift da nicht auch "Tarifrecht bricht Haushaltsrecht"?

Nach meinem Verständnis muss - bevor andere möglicherweise nicht notwendige Ausgaben, weil  nicht rechtlich/ gesetzlich erforderlich, getätigt werden, seine berechtigte Forderung ausgeglichen werden!?

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