Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rückwirkende Höhergruppierung, Auszahlung erst mit Haushalt üblich
NWB:
Wenn die falsche Anwendung des TV-L zu einer Überzahlung führt und das den Tatbestand der Untreue verwirklichen würde, hätten viele Beschäftigte ein Problem
Saggse:
--- Zitat von: MoinMoin am 03.06.2025 15:46 ---Wenn die freiwillige Zahlung von Zulagen auch Untreue wäre, dann ja.
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Der Schilderung ist auch nicht zu entnehmen, ob eine Nachzahlung tatsächlich auch rückwirkend zum 1.1.23 erfolgen soll. Dies ist zwar denkbar, aber nicht gesichert. Daher gibt es hier möglicherweise kein Problem.
--- Zitat ---Wenn die falsche Anwendung des TV-L zu einer Überzahlung führt und das den Tatbestand der Untreue verwirklichen würde, hätten viele Beschäftigte ein Problem
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Genau das war ja der Gegenstand meiner Frage: Welche Voraussetzungen müssen für das Vorliegen von Untreue erfüllt sein und ist dies hier - unter bestimmten Annahmen - möglicherweise der Fall? Dass beispielsweise ein Eingruppierungsirrtum hierfür nicht ausreicht, ist klar, aber einem Mitarbeiter eine Zahlung zu gewähren, deren Anspruch längst verjährt ist, scheint mir schon ein ziemlich grober "Fehler". Andererseits ja, Untreue setzt Vorsatz voraus, für die die Schilderung keine Anhaltspunkte liefert...
MoinMoin:
Selbst wenn sie verjährt sind und man sie trotzdem bezahlt, muss es keine Untreue sein, wenn durch diese Handlung ein "Schaden" abgewendet wird.
Saggse:
--- Zitat von: MoinMoin am 04.06.2025 09:28 ---Selbst wenn sie verjährt sind und man sie trotzdem bezahlt, muss es keine Untreue sein, wenn durch diese Handlung ein "Schaden" abgewendet wird.
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Ich hätte ja eher vermutet, dass die fehlende Schädigungsabsicht Untreue ausschließt, aber welche Art von "Schaden" kann dadurch abgewendet werden, dass man eine Zahlung leistet, zu der man aufgrund von Verjährung nicht verpflichtet ist? Stellt ein Mitarbeiter, der sich deswegen ungerecht behandelt fühlt, bereits einen Schaden dar?
MoinMoin:
--- Zitat von: Saggse am 04.06.2025 10:20 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 04.06.2025 09:28 ---Selbst wenn sie verjährt sind und man sie trotzdem bezahlt, muss es keine Untreue sein, wenn durch diese Handlung ein "Schaden" abgewendet wird.
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Ich hätte ja eher vermutet, dass die fehlende Schädigungsabsicht Untreue ausschließt, aber welche Art von "Schaden" kann dadurch abgewendet werden, dass man eine Zahlung leistet, zu der man aufgrund von Verjährung nicht verpflichtet ist? Stellt ein Mitarbeiter, der sich deswegen ungerecht behandelt fühlt, bereits einen Schaden dar?
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Nein, aber ein fähiger Mitarbeiter der kündigt schon.
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