Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte mich mit folgender Frage an Sie wenden:
In welchem Bundesland erfolgt die Übermittlung der Bezügemitteilung bereits vollständig elektronisch an die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes? Sollte dies in Ihrem Bundesland (noch) nicht der Fall sein, bitte ich um eine kurze Information, welche landesrechtlichen Vorschriften oder sonstigen rechtlichen Regelungen einer elektronischen Bereitstellung der Bezügemitteilung aktuell entgegenstehen.
Aus meiner früheren Tätigkeit bei einem Gemeindeverband kann ich berichten, dass dort die Bezügemitteilungen bereits seit einiger Zeit über eine Mitarbeitenden-Cloud zur Verfügung gestellt werden.
Ich freue mich auf Eure Rückmeldung
