In einigen Fällen war die Korrektur wohl korrekt, in anderen nicht. Es konnte ein Fall nachgewiesen werden, wo die Korrektur tatsächlich geleistete Arbeitszeit gestrichen hat - und sonst steht Aussage gegen Aussage. Einige MA sagen, die Aufzeichnungen waren richtig, dass sie diese regelm. überprüft haben und die P-Abt. sagt das Gegenteil. Da man aber nicht mehr auf die alten Aufzeichnungen zurück greifen kann, kann man die Korrekturen nicht mehr prüfen... man kann sich ja schlecht an seine tägliche Arbeitszeit von vor 9 Monaten erinnern, das gelingt nur in Ausnahmefällen, an besonderen Tagen.
Auf jeden fall Anwalt/Gewerkschaft/Personalrat hinzuziehen. Grade bei einer richtigen Software sollte es ein Backup geben, Datenbanken, Server und Co. werden normalerweise in 8 Generationen gespeichert. Das hört sich eher so an, als wenn die Personalabteilung nicht überprüfen möchte.
Bei uns werden selbst die persönlichen Laufwerke in 8. Generationen gebackupt, daher sollen wir Dinge nur auf den Laufwerken und nicht auf den Laptops speichern.