Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beamtenstatus aufgeben - Was beachten?
Thomber:
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 10.06.2025 08:31 ---
--- Zitat von: Tagelöhner am 10.06.2025 08:26 ---Das Anspruchsdenken ist heutzutage halt deutlich stärker ausgeprägt als vor 10-20 Jahren. Dennoch erfrischende Offenheit und Ehrlichkeit von BeamterNorden, der noch nicht auf dem Dampfer ist, abgedroschen fast alles abzustreiten, was viele am Beamtenverhältnis schätzen aber sich insgeheim fast dafür zu schämen scheinen, es nach außen zu kommunizieren, Stichwort Privilegienscham.
--- End quote ---
Das mag vielleicht für die Verwaltungsbubble gelten. Als Jurist schäme ich mich eher für meine Besoldung.
Um die Frage zu beantworten, was zu beachten ist: Möglichst früh im Leben den Beamtenstatus aufgeben.
Ich habe zu lange gewartet, aber hoffe, dass es mir nächstes Jahr gelingen wird.
--- End quote ---
Ich drücke Dir die Daumen!
HochlebederVorgang:
Wenn man bereits "älter" ist, wird i.d.R. portables Geschäft erwartet, das ist der Haken. Oder man muss sich einkaufen in einer Partnerschaft, die genug Mandate hat.
BeamterNorden:
--- Zitat von: Thomber am 10.06.2025 08:21 ---Versteht mich bitte nicht falsch. jede möge von mir Karriere machen... nichts dagegen, aber,
28 Jahre, (Quer- oder Späteinsteiger?) und mit dem Angebot E13 Stufe 2 nicht zufrieden? Zu meiner Zeit haben nicht wenige auf die A10 bis zu 10 Jahre warten dürfen.
Ich würde, gerade mit dem Master die E13 nehmen. Alles andere wirst Du ansonsten später bereuen.
--- End quote ---
Abi, Ausbildung Verwaltungsfachangesteller, Duales Studium für den gD und anschließend die 3 Jahre Beamter auf Probe. Also kein Quereinsteiger ;).
Im Vergleich zur baldigen A10 finde ich persönlich das Angebot der E13 Stufe 2 tatsächlich nicht sonderlich gut. Ich habe mich bereits bei einigen anderen Stellen beworben und würde dort die A10 noch in diesem Jahr bekommen, daher kann ich auch so bei meiner Rechnung bleiben. Außerdem gibt es ab 2025 bei uns in SH neue Karrierewege, die dann auch endlich die Kombi (verbeamtet + extern mitgebrachten Master) ein bisschen besser unterstützen.
Autodoc:
Das ist Laufbahnrechtlich doch gar nicht möglich, dass du jetzt dieses Jahr noch in A10 kommst.
Nach dem BAL kannst du erst nach Ablauf eines Jahres befördert werden.
Aber der Dienstherren scheint ja richtig wenig Personal zu haben, wenn du schon auf einer A12 sitzt und die Tätigkeiten ausübst. Vielleicht mal eine Überlegung für eine Zulage, wenn du das länger als zwölf Monate schon betreibst.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version