Woher leitest du ab, dass ein missglückter Arbeitsversuch als Krankheitstag zu werten ist?
Also die Frage ist doch zählt der Donnerstag zu den 42 Tagen oder zählt er nicht dazu?
Das ist die juristische Konsequenz daraus. Ein missglückter Arbeitsversuch gilt als Tag der Arbeitsunfähigkeit, sofern die vom BSG entwickelten zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Dann gilt nicht nur der Donnerstag zu den 42 Tagen, sondern auch die Tage von Montag bis Mittwoch. Das Interesse des Arbeitgebers, sich rückwirkend krankschreiben zu lassen, ist daher objektiv betrachtet nachvollziehbar.
Bei einer Arbeitsaufnahme von nur einer Stunde würde ich generell davon ausgehen, dass auch an dem Tag von vorneherein AU vorlag, es sei denn, es gibt konkrete Anhaltspunkte, die diese Annahme entkräften können.
Was sich mir jedoch nicht erschließt ist die Tatsache, dass der Arzt sie rückwirkend ab Montag krank schreiben muss oder soll. Sofern ab Donnerstag eine AUB vorliegt, sollte das reichen. Sie war ja wohl am Donnerstag beim Arzt.
Nach den Richtlinien darf der Arzt übrigens auch dann keine AU rückwirkend schreiben, wenn der Grund für AU von Montag bis Mittwoch eine andere war als ab Donnerstag und er die Aussagen der Mitarbeiterin rückwirkend gar nicht gewissenhaft prüfen kann (also bspw. von Montag bis Mittwoch Magen Darm und ab Donnerstag Migräne). Das wäre dann auch kein Fall eines einheitlichen Versicherungsfalles.
Die Frage, die es zunächst zu beantworten gilt, ist: Liegt der AU ab Donnerstag die gleiche Erkrankung zu Grunde oder ist es eine andere, neue Erkrankung als diejenige, die zur AU von Montag bis Mittwoch geführt hat.