Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der AG in dieser Konstellation hier korrekt handelt. Warum sollte er dir nach 16 Monaten Abwesenheit, und womöglich zwischenzeitlich großer Unsicherheit, ob du überhaupt wieder arbeitsfähig wirst, 1 zu 1 deine bisherige Funktion/Stelle wieder anbieten (können)?
Vielleicht hat ihn deine Abwesenheit dazu gezwungen umzustrukturieren und jetzt ist dein Arbeitsplatz halt "überflüssig" geworden. Alternative wäre da ja eigentlich eine Änderungs- bzw. betriebsbedingte Kündigung.
Manch einer würde sich freuen, weniger Stress und Verantwortung bei gleichem Lohn zu haben. Von dem her kann es auch hilfreich sein, sich das mal zu vergegenwärtigen, anstatt sich jetzt gekränkt und in seinem Ehrgefühl verletzt zu fühlen. Wenn man sich natürlich über die "gehobenere Position" in seinem Berufsleben definiert hat, ist sowas sicherlich nicht einfach zu verdauen.
Ansonsten schuldest Du aber vermutlich nur Tätigkeiten, die der Wertigkeit einer Entgeltgruppe 12 entsprechen, bzw. maximal Tätigkeiten mit Zeitanteilen von geringerwertigeren Arbeitsvorgängen, sofern diese sich noch nicht negativ auf die Eingruppierung in E12 auswirken.
Ansonsten würde ich mal ein Beratungsgespräch mit einem Arbeitsrechtler suchen, den Fall schildern und professionell bewerten lassen, welche Möglichkeiten es gibt.