Autor Thema: E9 statt E12 Tätigkeiten nach AU  (Read 3274 times)

kcpb

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 40
E9 statt E12 Tätigkeiten nach AU
« am: 03.06.2025 20:16 »
Wie ist eure Einschätzung:

Administrativer MA in Führungsposition (E12/5) wird nach längerer AU (16 Monate wegen schwerer Erkrankung) nach Reha wiedereingegliedert. Im Entlassungsbericht ist er für seine bisherige Tätigkeit auch > 6 Stunden arbeitsfähig beurteilt worden.
Im Integrationsprozess mit BEM Beauftragtem, MA und Chef wurden „am Rande“ Aufgaben genannt, die max der EG 9 entsprechen. Tagszuvor wurde dem MA vom Chef telefonisch mitgeteilt, dass er keine Führungsaufgaben mehr übernehmen wird, weil sich Prozesse verändert hätten, dem BEM-Beauftragten ggü jedoch nicht erwähnt.

Wissenschaftlicher AG Land 9.000 Mitarbeitende

Muss der zurückkehrende Mitarbeiter diese „Degradierung“ hinnehmen?

Danke euch

Tagelöhner

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,070
Antw:E9 statt E12 Tätigkeiten nach AU
« Antwort #1 am: 03.06.2025 20:50 »
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der AG in dieser Konstellation hier korrekt handelt. Warum sollte er dir nach 16 Monaten Abwesenheit, und womöglich zwischenzeitlich großer Unsicherheit, ob du überhaupt wieder arbeitsfähig wirst, 1 zu 1 deine bisherige Funktion/Stelle wieder anbieten (können)?

Vielleicht hat ihn deine Abwesenheit dazu gezwungen umzustrukturieren und jetzt ist dein Arbeitsplatz halt "überflüssig" geworden. Alternative wäre da ja eigentlich eine Änderungs- bzw. betriebsbedingte Kündigung.

Manch einer würde sich freuen, weniger Stress und Verantwortung bei gleichem Lohn zu haben. Von dem her kann es auch hilfreich sein, sich das mal zu vergegenwärtigen, anstatt sich jetzt gekränkt und in seinem Ehrgefühl verletzt zu fühlen. Wenn man sich natürlich über die "gehobenere Position" in seinem Berufsleben definiert hat, ist sowas sicherlich nicht einfach zu verdauen.

Ansonsten schuldest Du aber vermutlich nur Tätigkeiten, die der Wertigkeit einer Entgeltgruppe 12 entsprechen, bzw. maximal Tätigkeiten mit Zeitanteilen von geringerwertigeren Arbeitsvorgängen, sofern diese sich noch nicht negativ auf die Eingruppierung in E12 auswirken.

Ansonsten würde ich mal ein Beratungsgespräch mit einem Arbeitsrechtler suchen, den Fall schildern und professionell bewerten lassen, welche Möglichkeiten es gibt.


kcpb

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 40
Antw:E9 statt E12 Tätigkeiten nach AU
« Antwort #2 am: 03.06.2025 21:36 »
Danke für deine Einschätzung - es geht nicht um mich persönlich 😉

Ich denke auch nicht, dass der MA sich über „eine gehobene“ Position definiert - er hat eine entsprechende Ausbildung/Studium und wirklich Leistung gezeigt in den letzten Jahren, was ihm diese Position eingebracht hat.

Tatsächlich sind die Tätigkeiten nach wie vor vorhanden und sind anteilig auf 3 Personen in seinem alten Team verteilt worden, die dafür eine Zulage für die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten erhalten.

Die ihm jetzt zugeteilten Tätigkeiten sind eher einfache Zuarbeiten, die ihm „keine Freude“ bereiten, sprich auf solch eine Stelle würde er sich niemals bewerben

E15TVL

  • Administrator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 570
Antw:E9 statt E12 Tätigkeiten nach AU
« Antwort #3 am: 03.06.2025 21:40 »

Tagelöhner

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,070
Antw:E9 statt E12 Tätigkeiten nach AU
« Antwort #4 am: 03.06.2025 21:40 »
Pardon, das habe ich scheinbar unterbewusst unterstellt, getreu dem Motto "Frage für einen Freund"  ;) ;D.

Wie gesagt, er könnte einerseits einfach auch zufrieden sein, verdient gutes Geld für das war er noch leisten muss. Da würden sich andere die Finger danach lecken. Wenn er natürlich noch einen "sinnstiftenden" Job braucht, der seiner Qualifikation bzw. seinen Fähigkeiten gerecht wird, dann hilft wahrscheinlich nur noch die Kündigung bzw. ein Gespräch mit den Vorgesetzten, ob sich etwas machen lässt.

Es ist auch gut möglich, dass man ihn dadurch jetzt zur Eigenkündigung drängen will. Insbesondere im ÖD scheut man die Auseinandersetzung mit dem Kündigungsschutzgesetz und fährt lieber eine Zermürbungsstrategie.

kcpb

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 40
Antw:E9 statt E12 Tätigkeiten nach AU
« Antwort #5 am: 03.06.2025 22:16 »
Wurde das nicht schon hier hinreichend durchgekaut?
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124648.msg376778.html

Klingt wie die gleiche Person, ist auch fast die gleiche Situation, nur ist der dort beschriebene MA stark kognitiv eingeschränkt.
Bei mir liegen ein paar solcher Fälle auf dem Tisch 😇🥲

ike

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 417
Antw:E9 statt E12 Tätigkeiten nach AU
« Antwort #6 am: 03.06.2025 23:23 »
Ist denn klar, dass nur noch E9 (a oder b) bezahlt wird oder wird das nur aufgrund der Tätigkeit vermutet?

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,411
Antw:E9 statt E12 Tätigkeiten nach AU
« Antwort #7 am: 04.06.2025 09:01 »
Eine Änderung des AV ist nur einvernehmlich möglich.
Wenn der AG keine 12er Tätigkeiten mehr hat (egal welche, ob Führung oder nicht) , die der AN machen kann, dann muss er eine Änderungskündigung machen.

ike

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 417
Antw:E9 statt E12 Tätigkeiten nach AU
« Antwort #8 am: 04.06.2025 10:23 »
Eine Änderung des AV ist nur einvernehmlich möglich.
Wenn der AG keine 12er Tätigkeiten mehr hat (egal welche, ob Führung oder nicht) , die der AN machen kann, dann muss er eine Änderungskündigung machen.

Was, wenn der AN sich darauf nicht einlassen will?
Nehmen wir die Beamtenlaufbahn: hier würde doch niemand eine niedrigere Besoldung in Kauf nehmen!

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,928
Antw:E9 statt E12 Tätigkeiten nach AU
« Antwort #9 am: 04.06.2025 11:10 »
Was, wenn der AN sich darauf nicht einlassen will?

Der AG kann eine Änderungskündigung aussprechen -- dazu braucht es kein Einvernehmen mit dem AN. Dieser kann jedoch Kündigungsschutzklage erheben. Dann müsste der AG vor dem zuständigen Arbeitsgericht beweisen, dass er keinen leidensgerechten Arbeitsplatz in der bisherigen Entgeltgruppe für den AN besitzt.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,411
Antw:E9 statt E12 Tätigkeiten nach AU
« Antwort #10 am: 04.06.2025 13:04 »
Und bei einem Wissenschaftlicher AG Land 9.000 Mitarbeitende, sollte irgendwo im Land auch was zu finden sein.
Und wenn das Land groß ist, dann ist die (neu geschaffene?) Arbeitsstelle halt 200km weg und wenn die nicht angenommen wird.....
dann beginnt der Kleinkrieg.
Traurig aber war.

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,429
Antw:E9 statt E12 Tätigkeiten nach AU
« Antwort #11 am: 04.06.2025 18:32 »
Eine Änderung des AV ist nur einvernehmlich möglich.
Wenn der AG keine 12er Tätigkeiten mehr hat (egal welche, ob Führung oder nicht) , die der AN machen kann, dann muss er eine Änderungskündigung machen.

Was, wenn der AN sich darauf nicht einlassen will?
Nehmen wir die Beamtenlaufbahn: hier würde doch niemand eine niedrigere Besoldung in Kauf nehmen!

Müsste der Beamte auch nicht befürchten, da er nicht nach seiner Tätigkeit besoldet ist.

kcpb

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 40
Antw:E9 statt E12 Tätigkeiten nach AU
« Antwort #12 am: 05.06.2025 07:55 »
Danke für eure Einschätzungen

Die neu übertragenen Aufgaben entsprechen max. der EG9a - eine herabgruppierung ist bisher nicht ausgesprochen worden, davon ist aber auszugehen.


NWB

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 267
Antw:E9 statt E12 Tätigkeiten nach AU
« Antwort #13 am: 05.06.2025 09:31 »
Gut dass diese Herabgruppierung kein einseitiger Vorgang ist.
Im Zweifel Änderungskündigung und dann gerichtlich überprüfen lassen.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,411
Antw:E9 statt E12 Tätigkeiten nach AU
« Antwort #14 am: 05.06.2025 11:51 »
Wenn man die neu Übertragenden Tätigkeiten akzeptiert, dann akzeptiert man automatisch die damit verbundene Korrektur der Eingruppierung.
Denn man wird nicht durch Verkündung der EG eingruppiert, sondern aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten.

Also sollte man entsprechend verschriftlichen, dass man die neuen Tätigkeiten nur akzeptieren wird, sofern sie kein Änderungen der Eingruppierung zur Folge haben.