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E9 statt E12 Tätigkeiten nach AU

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kcpb:
Wie ist eure Einschätzung:

Administrativer MA in Führungsposition (E12/5) wird nach längerer AU (16 Monate wegen schwerer Erkrankung) nach Reha wiedereingegliedert. Im Entlassungsbericht ist er für seine bisherige Tätigkeit auch > 6 Stunden arbeitsfähig beurteilt worden.
Im Integrationsprozess mit BEM Beauftragtem, MA und Chef wurden „am Rande“ Aufgaben genannt, die max der EG 9 entsprechen. Tagszuvor wurde dem MA vom Chef telefonisch mitgeteilt, dass er keine Führungsaufgaben mehr übernehmen wird, weil sich Prozesse verändert hätten, dem BEM-Beauftragten ggü jedoch nicht erwähnt.

Wissenschaftlicher AG Land 9.000 Mitarbeitende

Muss der zurückkehrende Mitarbeiter diese „Degradierung“ hinnehmen?

Danke euch

Tagelöhner:
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der AG in dieser Konstellation hier korrekt handelt. Warum sollte er dir nach 16 Monaten Abwesenheit, und womöglich zwischenzeitlich großer Unsicherheit, ob du überhaupt wieder arbeitsfähig wirst, 1 zu 1 deine bisherige Funktion/Stelle wieder anbieten (können)?

Vielleicht hat ihn deine Abwesenheit dazu gezwungen umzustrukturieren und jetzt ist dein Arbeitsplatz halt "überflüssig" geworden. Alternative wäre da ja eigentlich eine Änderungs- bzw. betriebsbedingte Kündigung.

Manch einer würde sich freuen, weniger Stress und Verantwortung bei gleichem Lohn zu haben. Von dem her kann es auch hilfreich sein, sich das mal zu vergegenwärtigen, anstatt sich jetzt gekränkt und in seinem Ehrgefühl verletzt zu fühlen. Wenn man sich natürlich über die "gehobenere Position" in seinem Berufsleben definiert hat, ist sowas sicherlich nicht einfach zu verdauen.

Ansonsten schuldest Du aber vermutlich nur Tätigkeiten, die der Wertigkeit einer Entgeltgruppe 12 entsprechen, bzw. maximal Tätigkeiten mit Zeitanteilen von geringerwertigeren Arbeitsvorgängen, sofern diese sich noch nicht negativ auf die Eingruppierung in E12 auswirken.

Ansonsten würde ich mal ein Beratungsgespräch mit einem Arbeitsrechtler suchen, den Fall schildern und professionell bewerten lassen, welche Möglichkeiten es gibt.

kcpb:
Danke für deine Einschätzung - es geht nicht um mich persönlich 😉

Ich denke auch nicht, dass der MA sich über „eine gehobene“ Position definiert - er hat eine entsprechende Ausbildung/Studium und wirklich Leistung gezeigt in den letzten Jahren, was ihm diese Position eingebracht hat.

Tatsächlich sind die Tätigkeiten nach wie vor vorhanden und sind anteilig auf 3 Personen in seinem alten Team verteilt worden, die dafür eine Zulage für die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten erhalten.

Die ihm jetzt zugeteilten Tätigkeiten sind eher einfache Zuarbeiten, die ihm „keine Freude“ bereiten, sprich auf solch eine Stelle würde er sich niemals bewerben

E15TVL:
Wurde das nicht schon hier hinreichend durchgekaut?
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124648.msg376778.html

Tagelöhner:
Pardon, das habe ich scheinbar unterbewusst unterstellt, getreu dem Motto "Frage für einen Freund"  ;) ;D.

Wie gesagt, er könnte einerseits einfach auch zufrieden sein, verdient gutes Geld für das war er noch leisten muss. Da würden sich andere die Finger danach lecken. Wenn er natürlich noch einen "sinnstiftenden" Job braucht, der seiner Qualifikation bzw. seinen Fähigkeiten gerecht wird, dann hilft wahrscheinlich nur noch die Kündigung bzw. ein Gespräch mit den Vorgesetzten, ob sich etwas machen lässt.

Es ist auch gut möglich, dass man ihn dadurch jetzt zur Eigenkündigung drängen will. Insbesondere im ÖD scheut man die Auseinandersetzung mit dem Kündigungsschutzgesetz und fährt lieber eine Zermürbungsstrategie.

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