Autor Thema: Erfahrungsstufen Wechsel Land zu Bund  (Read 1304 times)

RamboAnaconda

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Erfahrungsstufen Wechsel Land zu Bund
« am: 04.06.2025 14:01 »
Hallo Ihr Lieben,

folgende Situation liegt vor:

- 5 Jahre mD in der Landesverwaltung
-> 4 Jahre im rechtlichen Bereich u.a. Vollstreckung
-> 1 Jahr im Bereich IT

Danach Aufstieg in den gD

Nun sitze ich auf einem A11 Dienstposten in der IT-Forensik
(Bundesbehörde)

Anerkannt wurde mir die vorherige Zeit aus dem gehobenen Dienst zu 100%.
Aus dem mD wurde mir lediglich die Zeit in der IT zu 50% anerkannt, der Rest 0%.

Wie ist eure Meinung dazu?
Ich habe im mD sehr viele Erfahrungen über Abläufe in Behörden sammeln können und muss jetzt auch bei Durchsuchungsmaßnahmen ähnliche Maßnahmen durchführen, wie im Bereich Vollstreckung.

Ist das okay, den mD komplett unberücksichtigt zu lassen?

LG
Rambo

Matze1986

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Antw:Erfahrungsstufen Wechsel Land zu Bund
« Antwort #1 am: 04.06.2025 14:24 »
Lief das im Rahmen einer Versetzung oder einer Neueinstellung?

HochlebederVorgang

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Antw:Erfahrungsstufen Wechsel Land zu Bund
« Antwort #2 am: 04.06.2025 15:13 »
Leider sind diese Wechsel häufig mit einem Rückschritt verbunden. Vor allem für diejenigen, die beim Land noch vor Abschaffung der Altersregelung eingestellt wurden.

So kann der Wechsel z.B. zum Bund sogar zu einem Rückschritt werden.

schubidu99

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Antw:Erfahrungsstufen Wechsel Land zu Bund
« Antwort #3 am: 04.06.2025 19:35 »
Lief das im Rahmen einer Versetzung oder einer Neueinstellung?

Gibt es denn bei einer Versetzung vom Land zum Bund keine Ausgleichszulage gem. § 19b Bundesbesoldungsgesetz oder irre ich mich da? Selbst bei einer neuen niedrigeren Erfahrungsstufe ist doch dann das bisherige Netto weiterhin gesichert.

Matze1986

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Antw:Erfahrungsstufen Wechsel Land zu Bund
« Antwort #4 am: 05.06.2025 08:23 »
Lief das im Rahmen einer Versetzung oder einer Neueinstellung?

Gibt es denn bei einer Versetzung vom Land zum Bund keine Ausgleichszulage gem. § 19b Bundesbesoldungsgesetz oder irre ich mich da? Selbst bei einer neuen niedrigeren Erfahrungsstufe ist doch dann das bisherige Netto weiterhin gesichert.

Daher die Frage ob Versetzung oder Neueinstellung.

Aber dennoch gilt diese Ausgleichszulage nur, wenn sie die Bezüge verringern.
Man kann also in einer schlechteren Erfahrungsstufe landen und dennoch gleichviel oder höhere Bezüge als vorher haben, dann gibt es keine Ausgleichszulage.

RamboAnaconda

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Antw:Erfahrungsstufen Wechsel Land zu Bund
« Antwort #5 am: 09.06.2025 21:47 »
Lief das im Rahmen einer Versetzung oder einer Neueinstellung?

Gibt es denn bei einer Versetzung vom Land zum Bund keine Ausgleichszulage gem. § 19b Bundesbesoldungsgesetz oder irre ich mich da? Selbst bei einer neuen niedrigeren Erfahrungsstufe ist doch dann das bisherige Netto weiterhin gesichert.

Daher die Frage ob Versetzung oder Neueinstellung.

Aber dennoch gilt diese Ausgleichszulage nur, wenn sie die Bezüge verringern.
Man kann also in einer schlechteren Erfahrungsstufe landen und dennoch gleichviel oder höhere Bezüge als vorher haben, dann gibt es keine Ausgleichszulage.

Mein Wechsel war eine „feindliche Übernahme“, also keine Versetzung im formalen Sinne.
Netto habe ich tatsächlich mehr als im Land, da ich in einer Besoldungsstufe höher ernannt wurde.

Also ist es nicht untypisch zu sagen, die Zeit im mD ist nicht förderlich und deshalb gibt es da nichts?

RamboAnaconda

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Antw:Erfahrungsstufen Wechsel Land zu Bund
« Antwort #6 am: 09.06.2025 21:50 »
Leider sind diese Wechsel häufig mit einem Rückschritt verbunden. Vor allem für diejenigen, die beim Land noch vor Abschaffung der Altersregelung eingestellt wurden.

So kann der Wechsel z.B. zum Bund sogar zu einem Rückschritt werden.

Bei mir hat die Altersregelung keine Auswirkung.

Matze1986

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Antw:Erfahrungsstufen Wechsel Land zu Bund
« Antwort #7 am: 11.06.2025 08:54 »
Mein Wechsel war eine „feindliche Übernahme“, also keine Versetzung im formalen Sinne.
Netto habe ich tatsächlich mehr als im Land, da ich in einer Besoldungsstufe höher ernannt wurde.

Also ist es nicht untypisch zu sagen, die Zeit im mD ist nicht förderlich und deshalb gibt es da nichts?

Korrekt, die Erfahrungsstufe wurde neu berechnet, unter Einbeziehung gleichwertiger Vordienstzeiten.
MD ist leider nicht für den gD zu "gebrauchen".

Und da Sie jetzt mehr Netto haben als vorher...

Aber mal konkret: Um welches Bundesland geht es?
(Vielleicht gibt es noch was)

RamboAnaconda

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Antw:Erfahrungsstufen Wechsel Land zu Bund
« Antwort #8 am: 12.06.2025 17:03 »
Mein Wechsel war eine „feindliche Übernahme“, also keine Versetzung im formalen Sinne.
Netto habe ich tatsächlich mehr als im Land, da ich in einer Besoldungsstufe höher ernannt wurde.

Also ist es nicht untypisch zu sagen, die Zeit im mD ist nicht förderlich und deshalb gibt es da nichts?

Korrekt, die Erfahrungsstufe wurde neu berechnet, unter Einbeziehung gleichwertiger Vordienstzeiten.
MD ist leider nicht für den gD zu "gebrauchen".

Und da Sie jetzt mehr Netto haben als vorher...

Aber mal konkret: Um welches Bundesland geht es?
(Vielleicht gibt es noch was)

Es geht von RLP zu Bund.