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Urlaubsanrechnung beim Stellenwechsel

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ich1974:
Außerdem erhältst  Du auch keine volle Jahressonderzahlung.
Frag doch deine Vorgesetzten ob Sie aus Fairnessgründen die JSZ dann anteilig trotzdem zahlen.

tTt:
grundsätzlich hast du pro vollen Beschäftigungsmonat 1/12 des Jahresurlaubs Urlaubsansprüche.
da du aber in der zweiten Jahreshälfte ausscheidest, hast du sogar den vollen gesetzlichen Jahresurlaub (20Tage) als Minimalanspruch.

dein neuer Arbeitgeber kann bereits zu viel genommene Urlaubstage anrechnen, muss es aber nicht. du musst hier aber ehrlich sein, sonst arglistige Täuschung mit fristloser Kündigung möglich.

Bereits genehmigter zu viel genommener Urlaub beim alten Arbeitgeber darf nicht aufgerechnet werden. Das ist das Risiko des Arbeitgebers. Du hast dann aber keinen Anspruch mehr beim neuen Arbeitgeber, er kann ihn dir aber dennoch freiwillig gewähren.

Meistens fragt der neue Arbeitgeber bei unterjährigem Wechsel nach einer Urlaubsbescheinigung, der alte Arbeitgeber muss diese gemäß BUrlG auch ausstellen.

Verrechnungen zwischen öffentlichen Arbeitgebern kenne ich nur bei Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung. Dies setzt aber den gleichen juristischen Arbeitgeber voraus. Bei Kündigung mit Neueinstellung und unterschiedlichen juristischen Arbeitgebern eher unüblich.

Dass du jetzt verzichten sollst, spricht dafür dass deine Vorgesetzten dich einfach nicht mehr haben wollten. Der Verzicht des Urlaubs für ein halben Monat kürzere Aufhebung ist zudem kein guter Deal.

Ich hoffe sehr, dass du dem neuen Arbeitgeber keine Versprechungen gemacht hast, üblicher Weise wartet der neue Arbeitgeber deine Kündigungsfrist ab, wenn er dich ernsthaft haben möchte.

In Zukunft einfach mit dem neuen Arbeitgeber ein flexibles Startdatum verhandeln „Der Arbeitsvertrag beginnt spätestens am <Ende Kündigungsfrist+1>. lm gegenseitigen Einvernehmen kann der Beginn des Arbeitsverhältnisses mit Rücksicht auf vertragliche Verpflichtungen des derzeitigen Arbeitgebers auf einen früheren Zeitpunkt festgelegt werden.“

Das gibt dir mehr Flexibilität im Falle eines möglichen Aufhebungsvertrages.

Im Urlaub des alten Arbeitgebers bereits beim neuen Anfangen ist zudem auch keine gute Idee, da Urlaub der Erholung dient und eine Vertragsverletzung mit Schadenersatzansprüchen bzw fristlose Kündigung auslöst. Zudem muss eine Beschäftigung dann mit Steuerklasse 6 abgerechnet werden, sonst Steuerbetrug.
Der neue Arbeitgeber begeht zudem dadurch eine Fürsorgepflichtverletzung, da Urlaub der Erholung dienen soll.

Pro Jahr muss ein Arbeitgeber zudem mindestens zwei Wochen zusammenhängenden Urlaub genehmigen, sonst Fürsorgepflichtverletzung.

Und da dein alter Vertrag befristet war, muss dich dein alter Arbeitgeber für Vorstellungsgespräche sogar bezahlt freistellen, sofern zu diesem Zeitpunkt die Entfristung schon ausgeschlossen wurde oder der Angestellte sich in den letzten drei Monaten vor Ende des befristeten Arbeitsvertrages befindet.
Selbiges gilt auch bei einem bereits gekündigtem Arbeitsverhältnisses (unabhängig wer gekündigt hat). Sprich dein alter Arbeitgeber muss dir dann den/die genommenen Urlaubstag/e oder Stunden für das/die Vorstellungsgespräch/e auch erstatten.

wie auch schon erwähnt hast du nur beim neuen Arbeitgeber Anspruch auf anteilige JSZ (1/12 pro vollen Beschäftigungsmonat). Sprich der neue Arbeitgeber kann die volle JSZ gewähren, muss es aber nicht das ist Verhandlungssache.
Der alte Arbeitgeber muss keine JSZ leisten, da du zum Stichtag (01.12) nicht mehr bei ihm beschäftigt bist.

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