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Recht auf Anspruch alten Arbeitsplatz
gika:
Hallo,
ich war bzw. bin noch seit einem Jahr aufgrund einer schweren Erkrankung noch krank. Ich werde bald mit der Wiedereingliederung beginnen.
Erst vor Kurzem wurde eine neue Kollegin eingestellt, die die Aufgaben der anderen Kollegin peu a peu übernehmen soll. Die andere Kollegin hat in meiner Abwesenheit hauptsächlich meine Aufgaben erledigt und die eigenen, die weniger Prio hatten halt sekundär.
Nun hat man die neue Kollegin erst einmal für ein Jahr eingestellt. Ist absolute Quereinsteigerin und beginnt bei Null.
Jetzt komme ich halt bald wieder und habe schon mal im Hause Hallo gesagt und da saß die neue Kollegin an meinem Platz gegenüber der anderen Kollegin.
Meine ganzen Sachen wurden in Kisten gepackt und die neue Kollegin hat sich den Arbeitsplatz für sich eingerichtet.
Als die Stelle ausgeschrieben wurde, es zu Vorstellungsgesprächen kam und schließlich zur Einstellung war noch nicht klar, was mit mir ist und wird wegen Rückkehr usw.
Mein Arbeitsplatz ist jetzt der Arbeitsplatz der neuen Kollegin und es wurde so begründet, dass 1. nicht absehbar war, was mit mir ist, 2. es bzgl. der Einarbeitung der neuen Kollegin deutlich mehr Sinn macht, wenn die neue Kollegin direkt gegenüber der anderen Kollegin sitzt und nicht jedes Mal zum Hörer greifen oder einmal den Flur rauf- und runterlaufen muss, wenn sie Fragen hat und 3. ich eben nicht eingearbeitet werden muss und alleine sitzen kann.
Ich soll jetzt zusammen in einem Büro mit den Azubis sitzen und mich dort einrichten.
Ich möchte aber sehr gerne an meinen alten Arbeitsplatz wieder zurück.
Habe ich da irgendwelche Rechte oder welche Gründe könnte ich anführen, um da wieder zu sitzen?
Immerhin bin ich stellvertretender Abteilungsleiter, der im Nachbarbüro des Abteilungsleiters saß.
Und die andere Kollegin saß vorher mir gegenüber. Und die ist auf meinen Posten heiß, zumal ich bereits in max. 3 Jahren in Rente gehe.
Darf man mich einfach so umsetzen?
Dankeschön.
GLG
McOldie:
Wenn sich nur der Ort deines Arbeitsplatzes betroffen ist, darf der arbeitgeber dies im Rahmen seines Organisationsrechtes. Ob eine derartige Aktion sinnvoll ist, bleibt dahin gestellt.
MoinMoin:
--- Zitat von: gika am 07.06.2025 13:56 ---Habe ich da irgendwelche Rechte oder welche Gründe könnte ich anführen, um da wieder zu sitzen?
--- End quote ---
Nein
--- Zitat ---Darf man mich einfach so umsetzen?
--- End quote ---
Ja
So ist es sachlich verständlich, dass der AG so handelt, denn immerhin wusste man nicht ob und wann du zurückkommst und wie lange du dem AG noch zur Verfügung stehst und da da eine für mich verständliche
Lösung gefunden.
Auch wenn es kein schöner Stil ist.
Magda:
Als stellvertretender Abteilungsleiter im Azubi-Büro zu sitzen, ist schon ein wenig schräg. Ist dies im Arbeitsalltag überhaupt praktikabel? Musst du viele sensible Themen besprechen?
Dies wäre evtl. eine Argumentation gegen die geplante Sitzordnung.
Tagelöhner:
Vielleicht ist das ja auch mal wieder ÖD typisch Phase 1 der Zermürbungsstrategie. Den "teuren" vielleicht zukünftig öfter ausfallenden und in Ungnade gefallenen stellv. Abteilungsleiter zur Eigenkündigung bewegen und gleichzeitig günstigere Nachwuchskräfte aufbauen und dauerhaft gewinnen.
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