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Recht auf Anspruch alten Arbeitsplatz

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MoinMoin:

--- Zitat von: Tagelöhner am 10.06.2025 12:54 ---Vielleicht ist das ja auch mal wieder ÖD typisch Phase 1 der Zermürbungsstrategie. Den "teuren" vielleicht zukünftig öfter ausfallenden und in Ungnade gefallenen stellv. Abteilungsleiter zur Eigenkündigung bewegen und gleichzeitig günstigere Nachwuchskräfte aufbauen und dauerhaft gewinnen.

--- End quote ---
Wenn jemand als lame duck noch max 3 Jahre im Laden ist, dann hat man da keine Zermürbungsstrategie, sondern guckt auf die Mitarbeiter, die noch ein paar Dekaden da bleiben sollen und versucht die Vertretung/Nachfolge bestmöglich einzuarbeiten, ohne Rücksicht auf Verluste.
Nicht schön, aber nachvollziehbar.

Sjuda:
@Tagelöhner  ::)

Auch wenn eine schwere Krankheit in vielen Fällen die Welt für den Betroffenen zum Stillstand bringt, dreht sie sich für alle anderen und auch den Arbeitgeber weiter. Letzterer muss den Ausfall irgendwie kompensieren und dabei bei längerer Abwesenheit für verlässliche Abläufe und Strukturen sorgen. Die Bürozuordnung kann der Arbeitgeber jederzeit auch ohne Begründung ändern. Mit der Einarbeitung des neuen Kollegen wurde hier ein sehr nachvollziehbarer Grund geliefert.

Dann muss man die Kisten eben ein paar Zimmer weiter wieder auspacken. Ich persönlich bin beruhigt zu wissen, dass wir in Deutschland und insbesondere im öffentlichen Dienst auch bei längerer Krankheit abgesichert sind und in den meisten Fällen den Arbeitsplatz behalten. Ein Bürowechsel ist doch vor diesem Hintergrund ein verschmerzbarer Einschnitt.



Tagelöhner:
Und inwiefern steht das was ich geschrieben habe, deinen Ausführungen entgegen? Es ist im Gegenteil gerade die starke Arbeitsplatzsicherheit im ÖD, die dann zu Zermürbungsstrategien führt, weil man die Mitarbeiter sonst kaum noch los wird und auf eine Eigenkündigung hofft.

Was der AG da macht ist ja pragmatisch und rational absolut nachvollziehbar, es wird halt auf die Gefühlchen von Mitarbeitern wenig Rücksicht genommen.

Sjuda:
Während ich skizziere, dass der AG aus rein sachlichen Erwägungen heraus notwendige Veränderungen vornimmt, von denen der erkrankte Mitarbeiter nach seiner Rückkehr zwangsläufig mehr oder weniger stark betroffen ist, unterstellst du, dass der AG den wiederkehrenden Mitarbeiter loswerden möchte und die getroffenen Maßnahmen als Teil einer Zermürbungsstrategie zu verstehen sind, an deren Ende als Ziel die Eigenkündigung des Mitarbeiters steht.

Tagelöhner:
Es lassen sich in solchen Fällen oftmals zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen...hier gibt es nicht zwangsläufig ein entweder oder.

Ich gebe hier nur meine Erfahrungen/Sichtweisen mit Langzeiterkrankten bzw. fragwürdiger gesundheitlicher Prognose wieder. Im ÖD läuft nun mal alles über Planstellen, und wenn jemand so eine Stelle über längere Zeit "blockiert" bzw. aus Sicht der Dienststelle diese Planstelle nicht mehr "ideal gewinnbringend" besetzt ist, bzw. für die gewünschte Personalentwicklung anderer Mitarbeiter zur Verfügung steht, führt die gute Jobsicherheit inkl. Kündigungsschutz, ohne die einfache Möglichkeit unliebsames Personal wie in der Privatwirtschaft abzufinden, halt gerne zu solchen Vorgehensweisen.

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