Autor Thema: Zulage E11-Lehrer NRW  (Read 518 times)

Sweeny

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Zulage E11-Lehrer NRW
« am: 07.06.2025 14:40 »
Hallo zusammen,

ich bin zurzeit als Sek-ll-Lehrer (nach Studium/Ref) mit Sek-I-Stelle an einer Gesamtschule eingruppiert in E 11/3, komme zeitnah in die 11/4. Und das in NRW. Verbeamtet werde ich nicht (zu alt). Nun erhalte ich bereits die Zulage E11-Lehrer mit 345 Euro, zudem die Angleichungszulage.

Erhalte ich automatisch ab Sommer 26 die 13/4? Und zwar ähnlich zu: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/merkblatt_tarifbeschaeftigte_anpassung_lehrkraeftebesoldung_12_2022.pdf

Sorry, wenn ich hier etwas frage, was ggf. schon tausend mal diskutiert worden ist.

Viele Grüße
Peter

Wabi Sabi

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Antw:Zulage E11-Lehrer NRW
« Antwort #1 am: 07.06.2025 16:11 »
Eine Höhergruppierung von Entgeltgruppe 11 Stufe 4 in Entgeltgruppe 13 führt dort zu einer Zuordnung zur Stufe 3.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Sweeny

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Antw:Zulage E11-Lehrer NRW
« Antwort #2 am: 07.06.2025 16:16 »
Besten Dank!

Wundert mich...
Ist das unabhängig vom Grund der Höhergruppierung? Das steht nicht in dem Dokument, das ich verlinkt habe.

Wie lange dauert dann der Wechsel zu 13/4?

Rowhin

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Antw:Zulage E11-Lehrer NRW
« Antwort #3 am: 07.06.2025 16:46 »
Besten Dank!

Wundert mich...
Ist das unabhängig vom Grund der Höhergruppierung? Das steht nicht in dem Dokument, das ich verlinkt habe.

Wie lange dauert dann der Wechsel zu 13/4?

Ja, der konkrete Grund der Höhergruppierung hat keinen Einfluss auf die Stufe. Du kannst dir das hier auch selbst ausrechnen:

https://hg-tvl.bplaced.net/ (Credit an @E15TVL)

Wie lange der Wechsel dauert, wird von mehreren örtlichen Faktoren beeinflusst werden...

Wabi Sabi

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Antw:Zulage E11-Lehrer NRW
« Antwort #4 am: 07.06.2025 16:47 »
Nach 3 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe erfolgt der Aufstieg in Stufe 4. Siehe hierzu und zur Höhergruppierung § 16 Abs. 3 TV-L und § 17 Abs. 4 i. V. m. § 6 und § 7 TV-EntgO-L):

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/TV-L__i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._13_VT_Neu.pdf

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/TV-L_Anlagen/TV-L_Anlage_B_g%C3%BCltig_ab_01.02.2025.pdf

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/Entgeltordnung_Lehrkr%C3%A4fte/TV_EntgO-L_i.d.F._%C3%84TV_Nr._3.pdf

Zum Thema Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TV-L bei Anhebung der landesrechtlichen Besoldungsregelung siehe auch BAG vom 23.5.2024 - 6 AZR 170/23 (dort Rn. 26 ff.):

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-170-23/
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Wabi Sabi

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Antw:Zulage E11-Lehrer NRW
« Antwort #5 am: 07.06.2025 17:05 »
Besten Dank!

Wundert mich...
Ist das unabhängig vom Grund der Höhergruppierung? Das steht nicht in dem Dokument, das ich verlinkt habe.

Wie lange dauert dann der Wechsel zu 13/4?

Ja, der konkrete Grund der Höhergruppierung hat keinen Einfluss auf die Stufe. Du kannst dir das hier auch selbst ausrechnen:

https://hg-tvl.bplaced.net/ (Credit an @E15TVL)

Wie lange der Wechsel dauert, wird von mehreren örtlichen Faktoren beeinflusst werden...


Hinweis:
Die Verwendung der verlinkten Berechnungsmatrix kann im Lehrerbereich möglicherweise zu unzutreffenden Ergebnissen führen. Im vorliegenden Fall jedoch nicht. Hintergrund: § 7 TV EntgO-L ("... gelten folgende Höhergruppierungen nicht als „Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe" ...").

Bei z. B. einer Höhergruppierung von Entgeltgruppe 11 Stufe 3 in Entgeltgruppe 13 ergäbe sich aber für die tariflich genannnten lehrerspezifischen Fallgruppen eine unzutreffende Stufenzuordnung anhand dieser Berechnungsmatrix (Stufe 3 anstatt richtigerweise Stufe 2).
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Sweeny

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Antw:Zulage E11-Lehrer NRW
« Antwort #6 am: 07.06.2025 17:06 »
Besten Dank Euch...

Mir ist klar, dass das normalerweise so ist.

In dem besonderen Fall soll ja ausdrücklich eine Anpassung der Lehrkräftebesoldung (Umsetzung im Tarifbereich) in NRW erreicht werden: siehe hier: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/merkblatt_tarifbeschaeftigte_anpassung_lehrkraeftebesoldung_12_2022.pdf

Also E11 auf E13 gestuft werden...

In dem Fall würde ich ja in den 5 Übergangsjahren mehr Brutto erhalten (haben), als in dem dann erfolgten Jahr nach Höherstufung. Vorher wird 115 Euro pro Jahr mehr gezahlt.

Seltsam...

Wabi Sabi

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Antw:Zulage E11-Lehrer NRW
« Antwort #7 am: 07.06.2025 17:12 »
Ganz zu schweigen von dem niedrigeren Prozentsatz der Jahressonderzahlung:

74,35 v.H. in E 11 und 46,47 v.H. in E 13.

Siehe § 20 Abs. 2 TV-L.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Sweeny

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Antw:Zulage E11-Lehrer NRW
« Antwort #8 am: 07.06.2025 17:46 »
Ich nochmals... Sorry...

Ich habe nochmals gerechnet. In NRW bekommen die E11-Lehrer in den Umstellungsjahren 115 (Jahr 1), dann 230 (Jahr 2), dann 345 (Jahr 3), dann 460 Euro (Jahr 4, jeweils pro Monat) mehr... und dann die E13-Gruppierung. Wenn ich dann aber gleichzeitig auf E13/3 zurückgestuft werde, verdiene ich weniger.

Darf das? Kann das?

cyrix42

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Antw:Zulage E11-Lehrer NRW
« Antwort #9 am: 07.06.2025 18:00 »
Darf das? Kann das?

Kurze Antwort: Ja und ja.

Durch eine Höhergruppierung verliert man nie -- von möglicherweise wegfallenden Zuschlägen mal abgesehen -- gegenüber dem aktuellen Gehalt; wohl aber kann der Vergleich einer hypothetischen Weiterbeschäftigung in der aktuellen Entgeltgruppe zumindest zeitweise besser aussehen, bis dann irgendwann der Breakeven erreicht wird.