Zulage E11-Lehrer NRW

Begonnen von Sweeny, 07.06.2025 14:40

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Sweeny

Hallo zusammen,

ich bin zurzeit als Sek-ll-Lehrer (nach Studium/Ref) mit Sek-I-Stelle an einer Gesamtschule eingruppiert in E 11/3, komme zeitnah in die 11/4. Und das in NRW. Verbeamtet werde ich nicht (zu alt). Nun erhalte ich bereits die Zulage E11-Lehrer mit 345 Euro, zudem die Angleichungszulage.

Erhalte ich automatisch ab Sommer 26 die 13/4? Und zwar ähnlich zu: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/merkblatt_tarifbeschaeftigte_anpassung_lehrkraeftebesoldung_12_2022.pdf

Sorry, wenn ich hier etwas frage, was ggf. schon tausend mal diskutiert worden ist.

Viele Grüße
Peter

Wabi Sabi

Eine Höhergruppierung von Entgeltgruppe 11 Stufe 4 in Entgeltgruppe 13 führt dort zu einer Zuordnung zur Stufe 3.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Sweeny

Besten Dank!

Wundert mich...
Ist das unabhängig vom Grund der Höhergruppierung? Das steht nicht in dem Dokument, das ich verlinkt habe.

Wie lange dauert dann der Wechsel zu 13/4?

Rowhin

Zitat von: Sweeny in 07.06.2025 16:16
Besten Dank!

Wundert mich...
Ist das unabhängig vom Grund der Höhergruppierung? Das steht nicht in dem Dokument, das ich verlinkt habe.

Wie lange dauert dann der Wechsel zu 13/4?

Ja, der konkrete Grund der Höhergruppierung hat keinen Einfluss auf die Stufe. Du kannst dir das hier auch selbst ausrechnen:

https://hg-tvl.bplaced.net/ (Credit an @E15TVL)

Wie lange der Wechsel dauert, wird von mehreren örtlichen Faktoren beeinflusst werden...

Wabi Sabi

Nach 3 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe erfolgt der Aufstieg in Stufe 4. Siehe hierzu und zur Höhergruppierung § 16 Abs. 3 TV-L und § 17 Abs. 4 i. V. m. § 6 und § 7 TV-EntgO-L):

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/TV-L__i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._13_VT_Neu.pdf

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/TV-L_Anlagen/TV-L_Anlage_B_g%C3%BCltig_ab_01.02.2025.pdf

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/Entgeltordnung_Lehrkr%C3%A4fte/TV_EntgO-L_i.d.F._%C3%84TV_Nr._3.pdf

Zum Thema Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TV-L bei Anhebung der landesrechtlichen Besoldungsregelung siehe auch BAG vom 23.5.2024 - 6 AZR 170/23 (dort Rn. 26 ff.):

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-170-23/
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Wabi Sabi

Zitat von: Rowhin in 07.06.2025 16:46
Zitat von: Sweeny in 07.06.2025 16:16
Besten Dank!

Wundert mich...
Ist das unabhängig vom Grund der Höhergruppierung? Das steht nicht in dem Dokument, das ich verlinkt habe.

Wie lange dauert dann der Wechsel zu 13/4?

Ja, der konkrete Grund der Höhergruppierung hat keinen Einfluss auf die Stufe. Du kannst dir das hier auch selbst ausrechnen:

https://hg-tvl.bplaced.net/ (Credit an @E15TVL)

Wie lange der Wechsel dauert, wird von mehreren örtlichen Faktoren beeinflusst werden...


Hinweis:
Die Verwendung der verlinkten Berechnungsmatrix kann im Lehrerbereich möglicherweise zu unzutreffenden Ergebnissen führen. Im vorliegenden Fall jedoch nicht. Hintergrund: § 7 TV EntgO-L ("... gelten folgende Höhergruppierungen nicht als ,,Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe" ...").

Bei z. B. einer Höhergruppierung von Entgeltgruppe 11 Stufe 3 in Entgeltgruppe 13 ergäbe sich aber für die tariflich genannnten lehrerspezifischen Fallgruppen eine unzutreffende Stufenzuordnung anhand dieser Berechnungsmatrix (Stufe 3 anstatt richtigerweise Stufe 2).
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Sweeny

Besten Dank Euch...

Mir ist klar, dass das normalerweise so ist.

In dem besonderen Fall soll ja ausdrücklich eine Anpassung der Lehrkräftebesoldung (Umsetzung im Tarifbereich) in NRW erreicht werden: siehe hier: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/merkblatt_tarifbeschaeftigte_anpassung_lehrkraeftebesoldung_12_2022.pdf

Also E11 auf E13 gestuft werden...

In dem Fall würde ich ja in den 5 Übergangsjahren mehr Brutto erhalten (haben), als in dem dann erfolgten Jahr nach Höherstufung. Vorher wird 115 Euro pro Jahr mehr gezahlt.

Seltsam...

Wabi Sabi

Ganz zu schweigen von dem niedrigeren Prozentsatz der Jahressonderzahlung:

74,35 v.H. in E 11 und 46,47 v.H. in E 13.

Siehe § 20 Abs. 2 TV-L.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Sweeny

Ich nochmals... Sorry...

Ich habe nochmals gerechnet. In NRW bekommen die E11-Lehrer in den Umstellungsjahren 115 (Jahr 1), dann 230 (Jahr 2), dann 345 (Jahr 3), dann 460 Euro (Jahr 4, jeweils pro Monat) mehr... und dann die E13-Gruppierung. Wenn ich dann aber gleichzeitig auf E13/3 zurückgestuft werde, verdiene ich weniger.

Darf das? Kann das?

cyrix42

Zitat von: Sweeny in 07.06.2025 17:46
Darf das? Kann das?

Kurze Antwort: Ja und ja.

Durch eine Höhergruppierung verliert man nie -- von möglicherweise wegfallenden Zuschlägen mal abgesehen -- gegenüber dem aktuellen Gehalt; wohl aber kann der Vergleich einer hypothetischen Weiterbeschäftigung in der aktuellen Entgeltgruppe zumindest zeitweise besser aussehen, bis dann irgendwann der Breakeven erreicht wird.