Welche Krankenversicherungen bei der Öffnungsaktion mitmachen kann man über das die
Broschüre der Öffnungsaktion nachlesen, auf den letzten Seiten.
Da die Öffungsaktion keinen "gesonderten Tarif" darstellt ist es auch dem Grunde nach über Vergleichsportale vergleichbar. Man muss nur die Sucheinstellungen entsprechend anpassen, dass nur Grundtarife und ggf. Wahlleistungstarife vergleichen werden (Komfortleistungen und Beihilfeergänzungsleistungen ausschließen) oder eben nur diese Tarifbedingungen lesen.
Es ist
kein (!!) "Sondertarif" wie es immer wieder gerne manche meinen. Es ist exakt der
gleiche Grundtarif in dem auch alle Beamten drin sind, ggf. auch den Wahlleistungstarif wenn die Beihilfe Wahlleistungen anbietet - nur eben ohne Anspruch auf den Beihilfeergänzungstarif.
a) so früh wie möglich, natürlich kann man auch schauen ob z.B. bei den Abfragezeitraumen sich was machen lässt. Wenn beispielsweise noch ein Monat hin ist bis eine (relevante) ambulante Behandlung nicht mehr in den Abfragezeitraum drin ist könnte man die auch ggf. noch abwarten. Kommt tatsächlich echt auf die Gesundheitsfragen und den Abfragezeitraum an.
b) Kann ich nicht Beurteilen, wenn Makler aber meinen dass es nur über die Öffnungsaktion geht, geht deren weitere Motivation manchmal gegen Null, da diese draus keine Zuwendungen erhalten. Jedoch gibt es Makler die dafür dann eine Honorarvereinbarung aufsetzten, für den Fall dass es nur über die Öffnungsaktion geht. Der Weg über den Honorarberater kann nicht schaden, ist aber automatisch auch nicht immer der beste. Hie wie da kommt es immer auf die Kompetenz und Willen der Person an, die das macht.
c) Es "ohne Öffnungsaktion" zu versuchen macht - IMMER - Sinn oder anderes ausgedrückt, man stellt entweder selbst oder bittet den Fachmenschen explizit darum, dass anonyme Risikovorabfragen bei allen für sich in Frage kommenden Krankenversicherungen gestellt werden. Diese bewerten das ein und gleiche Risiko unterschiedlich.
Da kann, je nachdem, viel drin sein von Öffnungsaktion bis hin zu Normalaufnahme inkl. großem Beihilfeergänzungstarif bei akzeptablem Risikozuschlag.
d) Man "kann" gegebenenfalls einige Leistungen ausschließen, diese werden je nachdem ggf. aber keine große Beitragsreduktion mit sich führen. Man kann immer darüber reden. Außer Heilpraktiker oder Homöopathie wüsste ich keine Leistung die ich sonst ausschließen lassen würde, weil man weiß nie.
Sofern gegebenenfalls kein "großer" oder auch kein "kleiner" Beihilfeergänzungstarif angeboten wird (trotzdem nachfragen) kann man diese Leistungen auch anderweitig bei anderen Krankenversicherungen ohne Gesundheitsfragen sich "selbst zusammenbasteln". Beispielhaft die Auslandskrankenversicherung über den Automobilclub oder andere Krankenversicherer (spätestens immer sinnvoll wegen der Rückführungskosten), Zwei-/Ein-Bettzimmer ohne Privatarzt, Kurtagesgeld oder Restkosten Zahnersatz.
Falls das Bundesland über die Beihilfe auch Wahlleistungen erstattet, kann man bei den an der Öffnungsaktion teilnehmenden Krankenversicherungen auch über diesen den Wahlleistungstarif mit abholen.
e) Die Schwerbehinderung gewährt den "verkürzten Prognosezeitraum" und ein "Mindestmaß", ist also schon mal gut, jedoch wird der Amtsarzt inhaltlich alles genauso prüfen wenn auch mit anderen Variablen.
f) Beim Amtsarzt oder im Berufsleben nicht, die verkürzte Arbeitszeit und der Sonderurlaub gilt gleichermaßen für Angestellte und Beamte.