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Vorgehen bei Verbeamtung / Schwerbehinderung mit Vorerkrankungen

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Keksi:
Hallo zusammen,

wenn alles gut geht, werde ich Ende des Jahres verbeamtet. Ich hätte gerne euren Rat, wie ich am besten vorgehen sollte.
Zu mir: Ich hab diverse Vorerkrankungen und bin schwerbehindert. Beihilfe wird 50% sein. Pauschale Beihilfe für die GKV gibt es in meinem Bundesland nicht.

a) Wie lang vorher (Verbeamtung Dezember) sollte ich mich um die PKV kümmern?
b) Macht ein Honorarberater Sinn? Wenn ja, könnt ihr da Empfehlungen leisten?
c) Macht es Sinn, es ohne die Öffnungsaktion zu versuchen? (Macht dann der Honorarberater?)
d) Wie individuell kann ich meinen PKV-Tarif ausgestalten? Im Falle der Öffnungsaktion erwarte ich den maximalen Risikozuschlag. Um die Kosten nicht ausufern zu lassen, kann ich individuell entscheiden, was abgedeckt wird oder nicht und dadurch meine PKV-Kosten senken? Ich denke dabei z. B. an Dinge wie Heilpraktiker, die ich eh nicht nutzen werde.
e) Wie hoch ist das Risiko, dass mich der Amtsarzt überhaupt als tauglich einstuft? Habe ich da Vorteile durch meine Schwerbehinderung ("Mindestmaß an Eignung"?). Grundsätzlich war ich bis auf einmal nie lange krank und bin die meiste Zeit im HO, was mich auch bei nicht optimalen Gesundheitszustand weiter arbeiten lässt, also die Gefahr, dass ich längere Zeit krankgeschrieben bin, ist eher gering.
f) Gibt es sonst irgendwelche Vorteile, die ich als Schwerbehinderter in Anspruch nehmen kann?

Danke!


clarion:
zu a bis c) Da Du früh genug dran bist,  kannst Du selbst anonyme Voranfragen starten. Eine Schwerbehinderung macht per Se noch keinen Risikozuschlag,  wohl aber regelmäßige Kosten für Medikamente, Therapien und Hilfsmittel. Du solltest auf eine Mailadresse ausweichen, die Deinen Klarnamen nicht enthalten. Ich fand damals eine Beratung der Verbraucherzentrale hilfreich.

zu d) Im Falle der Öffnungsaktion  kommt man normalerweise nur den Standarbeamtentarif. Da gibt es keine Wahlmöglichkeit. Evtl. bietet man Dir einen kleinen Beihilfeergänzungstarif für den Bereich Zähne und Augen an.

zu e) Bei Schwerbehinderung ist der Prognosezeitraum, den die AA abdecken müssen, nur 5 Jahre. Dennoch empfiehlt es sich keine Krankheiten an den Tag zu legen, die durch ungesunde Lebensführung entstehen.

zu f) Nein

clarion:
PS: Eine Verbeamtung zum 01.12. kostet Dich die Jahressonderzahlung.

NWB:
f) 5 Tage mehr Urlaub im Kalenderjahr und verbeamtet (zumindest in nrw) 39h50 min Arbeitszeit pro Woche anstelle von 41h, ggf. früherer Pensionseintritt

clarion:
Das mit dem 5 Tagen Urlaub mehr und abschlagsfrei in Rente oder Pension ist bei Tarifbeschäftigung genau so.

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