Beamte und Soldaten > Beamten-Krankenversicherungen

Vorgehen bei Verbeamtung / Schwerbehinderung mit Vorerkrankungen

<< < (2/3) > >>

Keksi:

--- Zitat von: clarion am 08.06.2025 19:21 ---zu a bis c) Da Du früh genug dran bist,  kannst Du selbst anonyme Voranfragen starten. Eine Schwerbehinderung macht per Se noch keinen Risikozuschlag,  wohl aber regelmäßige Kosten für Medikamente, Therapien und Hilfsmittel. Du solltest auf eine Mailadresse ausweichen, die Deinen Klarnamen nicht enthalten. Ich fand damals eine Beratung der Verbraucherzentrale hilfreich.

zu d) Im Falle der Öffnungsaktion  kommt man normalerweise nur den Standarbeamtentarif. Da gibt es keine Wahlmöglichkeit. Evtl. bietet man Dir einen kleinen Beihilfeergänzungstarif für den Bereich Zähne und Augen an.

zu e) Bei Schwerbehinderung ist der Prognosezeitraum, den die AA abdecken müssen, nur 5 Jahre. Dennoch empfiehlt es sich keine Krankheiten an den Tag zu legen, die durch ungesunde Lebensführung entstehen.

zu f) Nein

--- End quote ---


Danke! Leider habe ich bereits sehr hohe Medikamentenkosten. Gibt es irgendwo sowas wie check24 aber für Tarife der Öffnungsaktion? Habe nichts gefunden.

clarion:
Nein gibt es nicht. Bei der Verbraucherzentrale gibt es vergleichende Beratung, sonst musst Du auf einen Honorarberater zurückgreifen oder eben selbst recherchieren.

Die großen Krankenversicherer sind die, die bei der Öffnungsaktion mitmachen, Die HUK und die Debeka vertreiben über eigene Mitarbeiter und nicht über Makler. Im Moment scheint Barmenia beim Preis Leistungsverhältnis ganz gut zu sein. Ich selbst bin bei der Debeka. Von der Leistung her bin ich soweit zufrieden. Die letzte Erhöhung war aber ziemlich happig. Ich bin relativ spät mit 40 Jahren verbeamtet und zahle knapp 500 Euro/Monat im Rahmen der Öffnungsaktion.

Saxum:
Welche Krankenversicherungen bei der Öffnungsaktion mitmachen kann man über das die Broschüre der Öffnungsaktion nachlesen, auf den letzten Seiten.

Da die Öffungsaktion keinen "gesonderten Tarif" darstellt ist es auch dem Grunde nach über Vergleichsportale vergleichbar. Man muss nur die Sucheinstellungen entsprechend anpassen, dass nur Grundtarife und ggf. Wahlleistungstarife vergleichen werden (Komfortleistungen und Beihilfeergänzungsleistungen ausschließen) oder eben nur diese Tarifbedingungen lesen.

Es ist kein (!!) "Sondertarif" wie es immer wieder gerne manche meinen. Es ist exakt der gleiche Grundtarif in dem auch alle Beamten drin sind, ggf. auch den Wahlleistungstarif wenn die Beihilfe Wahlleistungen anbietet - nur eben ohne Anspruch auf den Beihilfeergänzungstarif.

a) so früh wie möglich, natürlich kann man auch schauen ob z.B. bei den Abfragezeitraumen sich was machen lässt. Wenn beispielsweise noch ein Monat hin ist bis eine (relevante) ambulante Behandlung nicht mehr in den Abfragezeitraum drin ist könnte man die auch ggf. noch abwarten. Kommt tatsächlich echt auf die Gesundheitsfragen und den Abfragezeitraum an.

b) Kann ich nicht Beurteilen, wenn Makler aber meinen dass es nur über die Öffnungsaktion geht, geht deren weitere Motivation manchmal gegen Null, da diese draus keine Zuwendungen erhalten. Jedoch gibt es Makler die dafür dann eine Honorarvereinbarung aufsetzten, für den Fall dass es nur über die Öffnungsaktion geht. Der Weg über den Honorarberater kann nicht schaden, ist aber automatisch auch nicht immer der beste. Hie wie da kommt es immer auf die Kompetenz und Willen der Person an, die das macht.

c) Es "ohne Öffnungsaktion" zu versuchen macht - IMMER - Sinn oder anderes ausgedrückt, man stellt entweder selbst oder bittet den Fachmenschen explizit darum, dass anonyme Risikovorabfragen bei allen für sich in Frage kommenden Krankenversicherungen gestellt werden. Diese bewerten das ein und gleiche Risiko unterschiedlich.

Da kann, je nachdem, viel drin sein von Öffnungsaktion bis hin zu Normalaufnahme inkl. großem Beihilfeergänzungstarif bei akzeptablem Risikozuschlag.

d) Man "kann" gegebenenfalls einige Leistungen ausschließen, diese werden je nachdem ggf. aber keine große Beitragsreduktion mit sich führen. Man kann immer darüber reden. Außer Heilpraktiker oder Homöopathie wüsste ich keine Leistung die ich sonst ausschließen lassen würde, weil man weiß nie.

Sofern gegebenenfalls kein "großer" oder auch kein "kleiner" Beihilfeergänzungstarif angeboten wird (trotzdem nachfragen) kann man diese Leistungen auch anderweitig bei anderen Krankenversicherungen ohne Gesundheitsfragen sich "selbst zusammenbasteln". Beispielhaft die Auslandskrankenversicherung über den Automobilclub oder andere Krankenversicherer (spätestens immer sinnvoll wegen der Rückführungskosten), Zwei-/Ein-Bettzimmer ohne Privatarzt, Kurtagesgeld oder Restkosten Zahnersatz.

Falls das Bundesland über die Beihilfe auch Wahlleistungen erstattet, kann man bei den an der Öffnungsaktion teilnehmenden Krankenversicherungen auch über diesen den Wahlleistungstarif mit abholen.

e) Die Schwerbehinderung gewährt den "verkürzten Prognosezeitraum" und ein "Mindestmaß", ist also schon mal gut, jedoch wird der Amtsarzt inhaltlich alles genauso prüfen wenn auch mit anderen Variablen.

f) Beim Amtsarzt oder im Berufsleben nicht, die verkürzte Arbeitszeit und der Sonderurlaub gilt gleichermaßen für Angestellte und Beamte.

Hobbyjurist:
Manche Versicherer bieten den Grundtarif ohne Wahlleistungen und Beihilfeergänzung nicht nur in einer, sondern in verschiedenen Abstufungen an, wie z.B. einen Basis-, einen Komfort- und einen Premiumschutz. Ist dann bei der Öffnungsaktion auch alles dabei oder reduzieren die Versicherer ihr Tarifangebot auf die Variante(n) mit geringerer Absicherung?

Gewerbler:
Man hat im Rahmen der Öffnungsaktion Anspruch auf einen beihilfekonformen Versicherungsschutz. Nicht mehr und nicht weniger (bzw. mehr kann die Versicherung natürlich gewähren, wird sie in der Regel aber kaum tun).
Ob der Tarif jetzt Basis, Komfort oder Premium heißt, ist an der Stelle egal.

Darum kann es, wie @Saxum schon schreibt, sein, dass man beim einen Dienstherrn Anspruch auf den Tarif für Wahlleistungen hat (den man natürlich nicht nehmen muss), weil die Beihilfe diese Leistungen auch erstattet und beim anderen Dienstherrn nicht.
Soweit ich weiß, wird das Bundesland beim Antrag angegeben. Wenn dann in einem fall der Basisschutz der Beihilfe entspricht, ist das so. Wenn in einem anderen Fall der Komfort- oder Premiumschutz das passende Gegenstück wäre, müsste halt das angeboten werden. 

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version