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[HB] Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden

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Tagelöhner:
Es gibt sicherlich Sparten, wo Löhne auf Stundenbasis monatlich ausgerechnet werden (z.B. bei Hilfsarbeitern, die auf Stundenbasis beschäftigt werden, Aushilfskräfte in der Gastronomie, Dienstleistungen auf Honorarbasis usw.) oder sie sich ändern können, weil Prämien etc. eine Rolle spielen.

Für "normale" Jobs gibt's aber auch in der freien Wirtschaft einen Jahresbruttolohn wie im ÖD, der sich aus 12 gleichen Monatslöhnen + gelegentliche Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, leistungsorientierte Zulagen, ggf. weiteres Monatsgehalt usw.) zusammensetzt.

InternetistNeuland:

--- Zitat von: MoinMoin am 14.06.2025 17:01 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 14.06.2025 12:37 ---
Die Mindestversorgung ist immer Brutto.

Mindestversorgung
Sofern Ihr erdientes Ruhegehalt den Betrag der Mindestversorgung unterschreiten sollte, erhalten Sie die Mindestversorgung. Wie das erdiente Ruhegehalt unterliegt auch die Mindestversorgung ggf. noch Ruhens-, Anrechnungs- oder Kürzungsvorschriften.
Bei der Mindestversorgung wird zwischen der amtsabhängigen und der amtsunabhängigen
Mindestversorgung unterschieden: Ihr Ruhegehalt beträgt mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (sog. amtsabhängige Mindestversorgung). Dies ist z. B. von Bedeutung, wenn Sie eine ruhegehaltfähige Dienstzeit von weniger als 19,5 Jahren haben.
Wenn es günstiger ist, beträgt das Ruhegehalt nicht 35 % Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, sondern 62,847 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 5 zuzüglich eines Erhöhungsbetrages von 30,68 € (sog. amtsunabhängige
Mindestversorgung). Die amtsunabhängige Mindestversorgung beträgt demnach derzeit ohne
Familienzuschlag 1.805,32 €, mit dem halben Familienzuschlag 1.849,89 € und mit dem vollen Familienzuschlag 1.894,45 €.

Abzüglich 100 € Steuer, abzüglich 500 € Krankenkasse sind wir bei 1200 € Netto. In Ballungsräumen hat ein Bürgergeldempfänger mit Warmmiete + Regelsatz mehr als 1200 €.

--- End quote ---
Das es nur 62,847% in Bremen sind wusste ich in der Tat nicht. Kommen dann aber auf 1.956€ brutto und selbst wenn man absurd hohe 500€ PKV als 70% Beihilfeberechtigter bezahlt, dann würden einem 1395€ Netto übrig bleiben (die 500€ wirken sich steuerlich aus, so dass weniger als 100€ Steuern fällig sind).
In Bremen ist die KDU bei 528 EUR, also und das BG 563 also 1091€ also schlappe 28% weniger.

Macht es nicht besser, aber ist durchaus ein deutlicher Unterschied.

--- End quote ---

500 € sind nicht absurd hoch. Im Basistarif der PKV zahlt man 943 €. Ist man Hilfsbedürftig so reduziert sich dieser Betrag um die Hälfte. Wären also 471,50 € (zugegeben nicht exakte 500 € aber fast).

Am Beispiel München erhält eine Person in Grundsicherung 890 € Bruttokaltmiete + 60 € Heizkosten + 563 € Bürgergeld. Das sind insgesamt 1.513 €. Als Pensionär kann dich auch niemand zwingen in Bremen deinen Wohnsitz zu halten.

Faunus:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 14.06.2025 13:17 ---
--- Zitat von: Faunus am 14.06.2025 13:09 ---Ups, ja wenn, denn dann.... Grundsicherung, Mietzuschuß, Armenhaus...

Ich würde mal vorschlagen anstatt ständig mit konstruierten, mitleidheischenden "Hungerfällen" aufzuwarten, einfach mal sehen, dass es einen selbst gut geht - im Vgl. zu den zusammenphantasierten Beispielkonstrukten, die sowieso für nichts und niemanden stehen.

In meinem Freundeskreis sind Menschen, die 45-50 Jahre in der PW/ÖD gearbeitet hätten, wenn nicht z.B: der Krebs dazwischen gekommen wäre. Die könnten - denke ich - wirklich was erzählen. Tun sie aber nicht.

--- End quote ---

Konstruierte Hungerfälle?

739.000 Menschen in Deutschland erhalten Grundsicherung im Alter. Das sind doch keine Einzelfälle. Das ist die Realität.

Dass die Grundsicherung im Alter höher ist als die Mindestpension habe ich eben auch rechnerisch dargestellt. Ansonsten entstehen hier wieder Neiddebatten wie "nach 5 Jahren bereits 1800 € Pension". Bringt dir nichts wenn du Netto trotzdem unter Grundsicherungsniveau landest.

--- End quote ---

Du konstruierst einen Beamten als Hungerfall, der Pension unterhalb der Grundsicherung erhält und das ist Unfug!
Und lass den Jammerdreh  "meine Aussage auf alle Menschen in Grundsicherung" darzustellen.
Über die machst alleine Du Dich mit Deiner erbärmlichen Pensions-Armuts-Konstruktion "lustig".

InternetistNeuland:

--- Zitat von: Tagelöhner am 14.06.2025 19:04 ---Der Fehler liegt schon darin, die Mindestpension mit der Grundsicherung zu vergleichen. Wer im Bürgergeld (ehemals HartzIV) ist, hat dadurch ja noch ganz andere Nachteile, die man als Frühpensionär nicht hat, z.B.:

1. Geringer sozialer Status
2. Pflicht Privatvermögen bis zu einer Grenze abzubauen, sonst besteht gar kein Anspruch auf Sozialleistungen
3. Ggf. Maßnahmen/Druck durch die Arbeitsagentur für Weiterbildungen, Jobsuche usw. falls man noch erwerbsfähig ist usw.

Der Vergleich hinkt also. Zu den Zahlen kann ich nichts sagen, da kenne ich mich nicht aus.

--- End quote ---

zu 3) Grundsicherung im Alter erhalten Rentner oder Personen die nicht mehr arbeiten können. Die erhalten keine Maßnahmen oder Druck von der Arbeitsagentur.

zu 1) Wieso eine Person in Grundsicherung im Alter einen geringeren sozialen Status haben soll als ein Rentner mit gleich hoher Rente musst du mir erklären.

zu 2) Du musst deine selbst bewohnte Eigentumswohnung nicht verkaufen wenn du Grundsicherung im Alter beziehst.

InternetistNeuland:

--- Zitat von: MoinMoin am 14.06.2025 16:40 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 14.06.2025 12:34 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 14.06.2025 10:41 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 14.06.2025 09:07 ---A5 Stufe 2 erhält 2.818 € Gehalt

Bei 41 Stundenwoche (8:12 h am Tag) und 23 Arbeitstagen im Juli sind das 188,5 Stunden

2.818 € / 188,5 Stunden sind 14,94 € Stundenlohn.

Wenn man bedenkt dass 15 € Mindestlohn geplant sind wird es knapp. Aber wie wir wissen gilt der Mindestlohn ja nicht für Beamte.

--- End quote ---
Deine Rechnung ist falsch. wir haben 4,345 Wochen Pro Monat. Also 178,15 Stunden also 15,82€ Stundenlohn.

--- End quote ---

Meine Rechnung ist richtig. Bei einer 41 Stunden Woche aufgeteilt auf 5 Tage musst du 8:12 h täglich arbeiten. x 23 Arbeitstage im Juli 2025 sind 188,5 Sollarbeitsstunden.

--- End quote ---
Nein, deine Rechnung ist nicht richtig, wenn du deinen Stundenlohn ausrechnen willst für eine Tätigkeit, die auf einen Monatslohn basiert.

Wenn du also deinen Stunden Lohn errechnen willst, dann ist er so zu errechnen, das er im Februar wie im Juli gleich ist, man rechnet also mit dem Jahresdurchschnitt und ignoriert auch die Feiertage.

--- End quote ---

Das ist nicht korrekt.

Der Mindestlohn wird monatlich präzise berechnet. Es kann also sein, dass du bei einem Arbeitsvertrag mit Stundenlohn 11 Monate über Mindestlohn liegst, dann aber im Juli drunter fällst. Das wäre ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz.

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