Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[HB] Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden
Faunus:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 15.06.2025 09:14 ---...kurz zum Thema...:
.... - auf den Punkt gebracht - all das, was ich gerade geschrieben habe, jenen Besoldungsgesetzgebern herzlich egal sein, ...
--- End quote ---
Kurz von mir: Der Staat (das sind wir alle) kann sich zwei Systeme nebeneinander aus Kostengründen wie Personalmangel jetzt schon nicht mehr leisten! Da kann man vor Gericht ziehen so viel man will!
Im ÖD werden wir alle entweder wieder bei 48 h pro Wo - also keine Nebenjobs mehr - oder aber Verzicht auf Alimentierung/Lohn bei weniger Stunden ist der Zukunft landen. Der Reigen wurde ja schon bei der letzten Tarifverhandlung im ÖD eröffnet. Mal sehen was die Verhandlungen bei den Länder da als nächstes bereithalten.
Zauberberg:
Hallo SwenT,
schön von Dir zu hören. Wärst Du so nett und könntest Du mir erklären , warum die Entscheidung aus Karlsruhe für 2013 und 2014 relevant ist ? Vielen Dank !
yogiii:
Könnt ihr bitte euren Beamten vs TB Diskussion in einen anderen Thread verlagern?
@Swen: Danke mal wieder für deine Ausführungen
@MoinMoin: Auch dir Danke für den Hinweis der möglichen unterschiedlichen Behandlung der verschiedenen Beamten-Berufsgruppen - ergibt Sinn :)
Faunus:
--- Zitat von: yogiii am 15.06.2025 13:40 ---Könnt ihr bitte euren Beamten vs TB Diskussion in einen anderen Thread verlagern?
@Swen: Danke mal wieder für deine Ausführungen
@MoinMoin: Auch dir Danke für den Hinweis der möglichen unterschiedlichen Behandlung der verschiedenen Beamten-Berufsgruppen - ergibt Sinn :)
--- End quote ---
Soll ich mich jetzt angesprochen fühlen?
Nochmal, denn ich denke es passt zum Thema: die 41 h in Bremen sind genauso ein Vorreiter wie die "freiwillige" Stundenerhöhung gegen Geld in der letzten TV des ÖD.
Und es wird auf Grund der Kosten und Mangel an Arbeitskräften in den nächsten Jahren in Richtung 48 h gehen. Dazu gehört z.B. auch der Vorschlag von Tagesarbeitszeit 8 h auf Wochenarbeitszeit 45/48h zu ändern
SwenTanortsch:
Hey Zauberberg,
die angekündigten Entscheidungen betreffen die Besoldungsgesetze verschiedener Jahre der drei Rechtskreise Berlin, Bremen und das Saarland. Die Verfahren 2 BvL 2/16 und 2 BvL 4/16 bis 2 BvL 6/16 betreffen besoldungsrechtliche Regelungen der Jahre 2013 und 2014, vgl. die Nr. 4 der angekündigten Entscheidungen des Zweiten Senats unter: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html
Grundlegende Problematiken dieser Verfahren werden hier betrachtet: http://www.zbr-online.de/click_buy/2023/schwan.pdf
@ Faunus
Man kann die Meinungen, die Du hier vertrittst, haben. Sie sind aber weitestgehend unbegründet, so wie Zukunftsprognose, die sich auf allgemeine gesellschaftliche Prozesse beziehen, zumeist unbebegründet bleiben.
Entsprechend halte ich mich als Beamter, der als solcher qua Eid an Recht und Gesetz gebunden ist, ans Verfassungsrecht. Grundlegende Deine Ansichten sind von diesem, nicht zuletzt was das allgemeine Dienstrecht anbelangt, nicht gedeckt. Entsprechend betrachte ich sie als unerheblich, was nicht persönlich, sondern sachlich gemeint sein soll. Denn reine Meinungsäußerungen sind nach meiner Erfahrung in unserem Thema weit überwiegend nicht weiterführend. Dazu ist das Recht der öffentlichen Diensts auf Grundlage einer mittlerweile fast 75-jährigen Verfassungsrechtsprechung heute viel zu komplex. Entsprechend bleibt für mich als Beamter der Art. 33 unseres Grundgesetzes handlungsleitend; denn er ist die maßgebliche Grundlage geltenden Rechts des öffentlichen Diensts.
Wenn Du also bspw. meinst, dass alsbald Beamte eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden zu leisten hätten, müsstest Du zunächst einmal den vom Dienstherrn zu beachtenden (verfassungs-)rechtlichen Rahmen abstecken, was Dich schnell zu dem Ergebnis führen würde, dass eine solche Regelung im Rahmen des heutigen Rechts mit einer gesetzlich geregelten Höchstarbeitszeit von wöchentlich 48 Stunden nicht möglich wäre. Wenn Du hingegen davon ausgehen wolltest, dass alsbald die wöchentliche Höchstarbeitszeit vom Gesetzgeber angehoben werden würde, wäre das eine der unbegründeten Zukunftsprognosen, da es hierfür dezeit - realistisch betrachtet - keine Regierungsmehrheit gibt. Das kann sich ggf. zukünftig ändern, hätte dann aber immer noch den Art. 6 der Richtlinie 2003/88/EG zur Kenntnis zu nehmen, mit der die Neuregelung des geltenden Arbeitszeitgesetzes in Einklang stehen müsste (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003L0088).
@ yogiii
Gern geschehen!
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