Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[HB] Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden
Faunus:
--- Zitat von: Tagelöhner am 14.06.2025 19:54 ---Ich klinke mich hier mal aus, die Diskussion ist für mein Verständnis ziemlich entglitten.
--- End quote ---
Du verstehst halt nicht, dass Beamte die Gruppe an Beschäftigten ist, die am stärksten in Deutschland armutsgefährdet ist 8)
Ich bin auch raus.
MoinMoin:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 14.06.2025 19:12 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 14.06.2025 16:40 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 14.06.2025 12:34 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 14.06.2025 10:41 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 14.06.2025 09:07 ---A5 Stufe 2 erhält 2.818 € Gehalt
Bei 41 Stundenwoche (8:12 h am Tag) und 23 Arbeitstagen im Juli sind das 188,5 Stunden
2.818 € / 188,5 Stunden sind 14,94 € Stundenlohn.
Wenn man bedenkt dass 15 € Mindestlohn geplant sind wird es knapp. Aber wie wir wissen gilt der Mindestlohn ja nicht für Beamte.
--- End quote ---
Deine Rechnung ist falsch. wir haben 4,345 Wochen Pro Monat. Also 178,15 Stunden also 15,82€ Stundenlohn.
--- End quote ---
Meine Rechnung ist richtig. Bei einer 41 Stunden Woche aufgeteilt auf 5 Tage musst du 8:12 h täglich arbeiten. x 23 Arbeitstage im Juli 2025 sind 188,5 Sollarbeitsstunden.
--- End quote ---
Nein, deine Rechnung ist nicht richtig, wenn du deinen Stundenlohn ausrechnen willst für eine Tätigkeit, die auf einen Monatslohn basiert.
Wenn du also deinen Stunden Lohn errechnen willst, dann ist er so zu errechnen, das er im Februar wie im Juli gleich ist, man rechnet also mit dem Jahresdurchschnitt und ignoriert auch die Feiertage.
--- End quote ---
Man merkt du hast noch nie in der freien Wirtschaft gearbeitet. Dort wird man nämlich im Normalfall nach Stunden bezahlt. Dies bedeutet dass du jeden Monat ein anderes Gehalt erhälst, je nachdem wie viele Stunden du im Monat gearbeitet hast. Im Gegensatz dazu erhält ein Beamter jeden Monat den gleichen Lohn.
Aus deinen gearbeiteten Stunden wird dann auch der Mindestlohn berechnet.
Folge:
Da dein Lohn in der Wirtschaft ja monatlich schwankt ist dein Stundenlohn immer gleich.
Da der Lohn von Beamten immer gleich hoch ist schwankt hier der Stundenlohn, weil jeder Monat wechselnde Anzahl an Arbeitsstunden hat.
--- End quote ---
Also mein 5 AVs die ich in der Freien Wirtschaft hatte, waren alle nicht auf Stundenlohn Basis.
Meine Verträge als Berater durchaus.
Aber deine Definition vom Stundenlohn ist halt Unsinn bei Menschen, die einen Monatslohn erhalten.
Mach dich erstmal schlau, zB bei der Mindestlohndefinition.
Und auch deine Versuch zu errechnen, dass die Mindestpension unterhalb der Grundsicherung liegen würde, zeigt deine verqueres Denken.
In Bremen wäre sie über 25% drüber, selbst wenn man absurde 500€ als Pensionär zahlen müsste.
Ist es nicht so, dass der Beamte 70% Beihilfe bekommt und daher die maximale Rechnung nicht 50% Basistarif, sondern 30% sein müsste?
Und wenn du mit den extremen Orten wie München als Begründung daher kommst, dann solltest du auch die Pension der Münchner berechnen (1660€ Netto nach Abzug max PKV, also auch über dem Bürgergeld, den du errechnetest) und nicht die der Bremer.
Fehler über Fehler in deinen Aussagen.
btw ist ein Pensionär eigentlich Wohngeld berechtigt?
MoinMoin:
Wo du Recht hast ist, dass bei einem Mindestlohn von 15€ das Mindestbrutto 2829€ sein müsste bei einer 41h Woche.
SwenTanortsch:
Um mal kurz zum Thema zurückzukommen:
Die geplante Veränderung bezieht sich auf § 5 BremAZVO vom 25.01.2022 (Brem.GBl. 2022, S. 78; https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremische-verordnung-ueber-die-arbeitszeit-der-beamtinnen-und-beamten-bremische-arbeitszeitverordnung-bremazvo-vom-25-januar-2022-176725?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d)
Sie wird für die Bediensteten neben der unmittelbar längeren wöchentlichen Arbeitszeit auch weitere nachteilige Auswirkungen habe, so bspw. hinsichtlich der Höhe des zukünftig anzusparenden und auf einem Lebensarbeitszeitkonto festzuhaltenden Zeitguthabens nach § 12, sofern ein solches besteht bzw. alsbald eingerichtet werden sollte. Auch darin dürfte ihr eigentlicher Zweck liegen.
Darüber hinaus spielt eine wie auch immer geartete Zeiteinheit für die Betrachtung der amtsangemessenen Alimentation in der Regel keine unmittelbare Rolle, da hinsichtlich des Alimentationsprinzips das Gehalt als Ganzes der verfassungsrechtliche Bezugspunkt ist, welcher wiederum als Zeitfaktor das Kalenderjahr zur Grundlage hat.
Nimmt man den so gewählten Bezugspunkt zur Grundlage, so zeigt sich in den unteren Besoldungsgruppen eine seit 2008 bestehende regelmäßige Verletzung des Mindestabstandsgebots: 2008 bestand ein Fehlbetrag von 443,35 € (19,7 %) zwischen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation; 2020 lag dieser Fehlbetrag bei 645,03 € (21,1 %), wie das der bekannte DÖV-Beitrag aus dem Jahr 2022 dargelegt hat. Die Verletzung der Besoldungsstaffelung hat sich so, im Rahmen der Mindestbesoldung indiziell betrachtet, bis weit in den gehobenen Dienst hinein materialisiert. Als Folge muss man auf Grundlage der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung davon ausgehen, dass sich die Besoldungssystematik als so verletzt zeigt, dass sich der bremische Gesetzgeber gezwungen gesehen hätte, die Grundgehaltssätze spürbar anzuheben.
Er hat sich nach 2020 allerdings im Konzert mit den anderen Besoldungsgesetzgebern dazu entschieden, keine über die regelmäßige Anpassung hinausgehende Anhebung der Grundgehaltssätze vorzunehmen, um stattdessen die sozialen Besoldungskomponenten erheblich anzuheben. Damit ist allerdings die evident verletzte Besoldungssystematik nicht zu heilen, weshalb das Bundesverfassungsgericht diese Maßnahmen in Form und Höhe als verfassungswidrig betrachtet werden wird, sofern ihm eine Richtervorlage aus Bremen zukommt, die als Folge einer hinreichend substantiierten Klage ein begründetes Normenkontrollverfahren einleitet.
Die geplante Anhebung der regelmäßigen Arbeitszeit hat aus den oben genannten Gründen keine unmittelbare Bedeutung für die Höhe der amtsangemessenen Alimentation. Sie ist dem Land folglich zunächst einmal gestattet. Sie dürfte aber zukünftig im Rahmen des genannten Normenkontrollverfahrens als eine weitere negative Maßnahme im Rahmen der Besoldungsrechtsprechung zu betrachen sein, nämlich auf der zweiten Prüfungsstufe im Rahmen der Gesamtabwägung, welche zunächst einmal das angerufene Verwaltungsgericht wird vornehmen müssen, wenn die von ihm betrachtete Klage entsprechend begründete Aussagen anführen wird.
Entsprechend kann - auf den Punkt gebracht - all das, was ich gerade geschrieben habe, jenen Besoldungsgesetzgebern herzlich egal sein, die regelmäßig die sie bindende Besoldungsrechtsprechung des Senats missachten, da all jene Besoldungsgesetzgeber ja sowieso wissen, dass ihre gesetzliche Regelung des Besoldungsrechts verfassungswidrig ist. Aus einer solchen Brille betrachtet, dürfte es nicht mehr darauf ankommen, ob noch ein weiteres Indiz für die verfassungswidrige Unteralimentation aller Beamten hinzukommt.
Bremen hat - der Ordnung halber festgestellt, um Folgerungen aus dem vorherigen Absatz ziehen zu können - nur einen Besoldungsgesetzgeber. Die Kosten solcher Maßnahmen im Rahmen der geschilderten Sachlage werden, wenn man nicht die Bediensteten betrachten möchte, demokratietheoretisch gebildet und sind entsprechend allüberall beobachtbar. Wer kein Interesse daran hat, dass diese Kosten noch höher werden, sollte meiner Meinung nach auch hier im Forum darüber nachdenken, wie er sich zum Thema stellt. So jedenfalls ist meine regelmäßige Sicht auf das Thema. Die geplante Regelung legt mittelbar ein weiteres Mal Hand an unser demokratisches Gemeinwesen. Denn die Verantwortungsträger innerhalb der bremischen Politik wissen um das, was ich gerade geschrieben habe. Um so mehr dürften sie mit wenig Interesse auf die angekündigten Entscheidungen aus Karlsruhe schauen, die bekanntlich auch die bremische Gesetzeslage kontrollieren werden, wenn auch unmittelbar nur mit Blick auf das Jahr 2013 und 2014.
InternetistNeuland:
--- Zitat von: MoinMoin am 15.06.2025 08:01 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 14.06.2025 19:12 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 14.06.2025 16:40 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 14.06.2025 12:34 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 14.06.2025 10:41 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 14.06.2025 09:07 ---A5 Stufe 2 erhält 2.818 € Gehalt
Bei 41 Stundenwoche (8:12 h am Tag) und 23 Arbeitstagen im Juli sind das 188,5 Stunden
2.818 € / 188,5 Stunden sind 14,94 € Stundenlohn.
Wenn man bedenkt dass 15 € Mindestlohn geplant sind wird es knapp. Aber wie wir wissen gilt der Mindestlohn ja nicht für Beamte.
--- End quote ---
Deine Rechnung ist falsch. wir haben 4,345 Wochen Pro Monat. Also 178,15 Stunden also 15,82€ Stundenlohn.
--- End quote ---
Meine Rechnung ist richtig. Bei einer 41 Stunden Woche aufgeteilt auf 5 Tage musst du 8:12 h täglich arbeiten. x 23 Arbeitstage im Juli 2025 sind 188,5 Sollarbeitsstunden.
--- End quote ---
Nein, deine Rechnung ist nicht richtig, wenn du deinen Stundenlohn ausrechnen willst für eine Tätigkeit, die auf einen Monatslohn basiert.
Wenn du also deinen Stunden Lohn errechnen willst, dann ist er so zu errechnen, das er im Februar wie im Juli gleich ist, man rechnet also mit dem Jahresdurchschnitt und ignoriert auch die Feiertage.
--- End quote ---
Man merkt du hast noch nie in der freien Wirtschaft gearbeitet. Dort wird man nämlich im Normalfall nach Stunden bezahlt. Dies bedeutet dass du jeden Monat ein anderes Gehalt erhälst, je nachdem wie viele Stunden du im Monat gearbeitet hast. Im Gegensatz dazu erhält ein Beamter jeden Monat den gleichen Lohn.
Aus deinen gearbeiteten Stunden wird dann auch der Mindestlohn berechnet.
Folge:
Da dein Lohn in der Wirtschaft ja monatlich schwankt ist dein Stundenlohn immer gleich.
Da der Lohn von Beamten immer gleich hoch ist schwankt hier der Stundenlohn, weil jeder Monat wechselnde Anzahl an Arbeitsstunden hat.
--- End quote ---
Also mein 5 AVs die ich in der Freien Wirtschaft hatte, waren alle nicht auf Stundenlohn Basis.
Meine Verträge als Berater durchaus.
Aber deine Definition vom Stundenlohn ist halt Unsinn bei Menschen, die einen Monatslohn erhalten.
Mach dich erstmal schlau, zB bei der Mindestlohndefinition.
Und auch deine Versuch zu errechnen, dass die Mindestpension unterhalb der Grundsicherung liegen würde, zeigt deine verqueres Denken.
In Bremen wäre sie über 25% drüber, selbst wenn man absurde 500€ als Pensionär zahlen müsste.
Ist es nicht so, dass der Beamte 70% Beihilfe bekommt und daher die maximale Rechnung nicht 50% Basistarif, sondern 30% sein müsste?
Und wenn du mit den extremen Orten wie München als Begründung daher kommst, dann solltest du auch die Pension der Münchner berechnen (1660€ Netto nach Abzug max PKV, also auch über dem Bürgergeld, den du errechnetest) und nicht die der Bremer.
Fehler über Fehler in deinen Aussagen.
btw ist ein Pensionär eigentlich Wohngeld berechtigt?
--- End quote ---
Stundenlohn berechnet sich aus [mtl. Vergütung / mtl. Arbeitsstunden = Stundenlohn] wobei in der Vergütung Grundgehalt und sämtliche Prämien enthalten sind.
Der Mindestlohn wird laut Gesetz monatsgenau berechnet. Bei Festgehältern gilt [mtl. Festgehalt / mtl. Arbeitsstunden = Stundenlohn]
Du solltest in deinen PKV Vertrag schauen. Es würde mich wundern wenn dort steht, dass du mit Eintritt in die Pension plötzlich weniger zahlen musst.
Ein Bremer Pensionär erhält übrigens keine bayrische Pension.
Aber um dein Beispiel aufzugreifen:
Bayern A3 Stufe 9 sind 3165 €
66,5 % von 3165 € sind 2105 € Brutto
abzüglich 95 € Steuer und 500 € PKV sind 1508 € Netto.
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