Inwiefern? Sehe ich so allgemein gar nicht...beide Systeme haben Vor- und Nachteile.
Wer sich z.B. den Luxus von Kinderreichtum leisten will ist im Beamtenverhältnis wunderbar aufgehoben und zahlt mit den damit verbundenen Kinderzuschlägen übertrieben gesagt vielleicht sogar noch das Eigenheim ab, das sich ein vergleichbarer Angestellter niemals leisten kann.
Wenn die Kinderzuschläge höher wären als die Grundbedürfnisse der Kinder, dann würde das stimmen, so kosten die Kinder aber mehr als die Zuschläge einbringen, also kann man davon sein Eigenheim nicht abbezahlen.
Wer mal zwischendurch krankheitsbedingt 2 Jahre ausfällt, kriegt als Beamter einfach weiterhin seine vollen Bezüge
Nur wenn der Dienstherr nicht "korrekt" agiert.
Grundsätzlich sollte nach einem halben Jahr der Amtsarzt auf der Matte stehen, der überprüft ob eine vorübergehende Dienstunfähigkeit vorliegt und falls ja, dann wird man in die "Zwangspension" geschickt und ist nicht mehr bei den volle Bezug.
Wer die Entwicklungen im Gesundheitssystem sieht und wie jemand mit privater Krankenversicherung zum Teil bevorzugt wird, zumal es PKV-benefits als Ergänzung zur Beihilfe sozusagen zum Spartarif gibt. Als Tarifbeschäftigter zahlt man zusammen mit dem Arbeitgeber teils horrende Beiträge in die GKV ein und die Leistungen, die man im Bedarfsfall erhält bzw. die Art und Weise, wie man die Zweiklassenmedizin teilweise in der Praxis erlebt (Terminvergaben usw.) wird immer heftiger.
nein, die PKV steht auch dem Arbeitnehmer offen, bei entsprechendem Einkommen
und die unteren besoldungsgruppen der Beamten zahlen in der PKV mehr als sie in der GKV zahlen würden.
Insofern ist das auch kein Vorteil den alle Beamten genießen.
Also deine Ausführungen sind lückenhaft/fehlerhaft und das sage ich als Angestellte.
Und finde dieses Aufwiegen der Systeme durchaus ziemlich albern und lästig.