Wenn die Kinderzuschläge höher wären als die Grundbedürfnisse der Kinder, dann würde das stimmen, so kosten die Kinder aber mehr als die Zuschläge einbringen, also kann man davon sein Eigenheim nicht abbezahlen.
Für das was Kinder an Mehrbelastungen für einen Bürger verursachen ist zur Abdämpfung das Kindergeld vorgesehen, das Beamte zusätzlich zu den Kinderzuschlägen des Dienstherrn bekommen.
In BaWü erhält man nach Infos durch einen Beamten aus meinem Bekanntenkreis inzwischen an die 1500€ zusätzlich für 3 Kinder. Insbesondere ab dem 3. Kind (für das und jedes weitere es um die fast 800€ monatlich gibt). Es soll nicht Wenige geben, die komplett auf diesem Modell ihre Familie dann doch größer planen als ursprünglich einmal vorgesehen. Als normaler Angestellter, egal ob ÖD oder Privatwirtschaft überlegt man es sich dagegen dreifach ob man sich diesen Luxus leisten kann, selbst wenn man den Wunsch hat.
Nur wenn der Dienstherr nicht "korrekt" agiert.
Grundsätzlich sollte nach einem halben Jahr der Amtsarzt auf der Matte stehen, der überprüft ob eine vorübergehende Dienstunfähigkeit vorliegt und falls ja, dann wird man in die "Zwangspension" geschickt und ist nicht mehr bei den volle Bezug.
In mir persönlich bekannten Fällen ist 6-Monate reines Wunschdenken. Die Regel ist eher nach 1-2 Jahren und selbst dann tun sich gerade in weniger belastenden Funktionen die Dienstherren schwer, die vorzeitige Dienstunfähigkeit zu gutieren, da sie am Ende ja wieder zu einer Mehrbelastung des Personalhaushalts führt. Der früh pensionierte Beamte schlägt weiter bei den Personalkosten durch und gleichzeitig muss eine weitere Stelle mit einem neuen Beamten besetzt werden, oder es müssen Aufgaben umverteilt werden, die bei dauerhafter Einsparung der Stelle ggf. zu einer Mehrbelastung der Kollegen oder zur Vernachlässigung anderer Aufgaben führen.
nein, die PKV steht auch dem Arbeitnehmer offen, bei entsprechendem Einkommen
und die unteren besoldungsgruppen der Beamten zahlen in der PKV mehr als sie in der GKV zahlen würden.
Insofern ist das auch kein Vorteil den alle Beamten genießen.
Also deine Ausführungen sind lückenhaft/fehlerhaft und das sage ich als Angestellte.
Und finde dieses Aufwiegen der Systeme durchaus ziemlich albern und lästig.
Ja das tut sie für alle diejenigen, die (dauerhaft) mehr als die jährlich steigende Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Also trifft das vielleicht auf geschätzt 20% der Arbeitnehmer zu wohingegen sozusagen 100% der Beamten verhältnismäßig günstig Zugang zur PKV bekommen?! Auch hier gibt es ja oft Regelungen, das z.B. ab einer bestimmten Kinderanzahl, oder bei Pensionären oder Beamtenverhältnissen die vor bestimmten Stichtagen eingegangen wurden es sogar 70/30 anstatt 50/50 Beihilfemodelle gibt, und die PKV damit nochmal deutlich billiger wird.
@ Faunus
Ah da habe ich dich tatsächlich falsch verstanden. Ja das ist definitiv zutreffend und gilt meiner Meinung nach insbesondere für die Bereiche des ÖD, die formal nicht mal eine Verbeamtung begründen, da sie keine hoheitlichen Kernaufgaben sind.