Autor Thema: [HB] Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden  (Read 5586 times)

Malkav

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Inwiefern? Sehe ich so allgemein gar nicht...beide Systeme haben Vor- und Nachteile.

Wer sich z.B. den Luxus von Kinderreichtum leisten will ist im Beamtenverhältnis wunderbar aufgehoben und zahlt mit den damit verbundenen Kinderzuschlägen übertrieben gesagt vielleicht sogar noch das Eigenheim ab, das sich ein vergleichbarer Angestellter niemals leisten kann.

Wenn die Kinderzuschläge höher wären als die Grundbedürfnisse der Kinder, dann würde das stimmen, so kosten die Kinder aber mehr als die Zuschläge einbringen, also kann man davon sein Eigenheim nicht abbezahlen.


Also in meinem Bundesland bringen Familienzuschlag, Familienergänzungszuschlag und Kindergeld bei zwei Kindern (!) im besten Fall zusammen 1.887,61 EUR pro Monat in die Familienkasse. Ich gönne jede:m Kollegen/in jeden Cent, aber es bleibt dabei, dass man jedem jungen Menschen, welche:r eine Großfamilie anstrebt, uneingeschränkt zum Berufsbeamtentum raten muss.

Faunus

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Inwiefern? Sehe ich so allgemein gar nicht...beide Systeme haben Vor- und Nachteile.


Da hast Du mich missverstanden!

Ich meine die Verteilung der Arbeitsbelastung.
Mein Eindruck, dass es Bereich gibt die bei Ihrem Arbeitsaufkommen völlig unterbesetzt sind  und andere völlig überbesetzt sind. Als wenn im Gießkannenprinzip die Beamtenstellen verteilt wurden.
Das erscheint mir bei den TB ausgewogener - mal von den unterbezahlten weil überarbeiteten Spitzenangestellten abgesehen - klappern gehört zum Handwerk und ja, auch da mag eine Überlastung vorkommen. Ich will niemanden ins Unrecht setzten - aber das ist halt so mein Eindruck!

MoinMoin

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Inwiefern? Sehe ich so allgemein gar nicht...beide Systeme haben Vor- und Nachteile.

Wer sich z.B. den Luxus von Kinderreichtum leisten will ist im Beamtenverhältnis wunderbar aufgehoben und zahlt mit den damit verbundenen Kinderzuschlägen übertrieben gesagt vielleicht sogar noch das Eigenheim ab, das sich ein vergleichbarer Angestellter niemals leisten kann.

Wenn die Kinderzuschläge höher wären als die Grundbedürfnisse der Kinder, dann würde das stimmen, so kosten die Kinder aber mehr als die Zuschläge einbringen, also kann man davon sein Eigenheim nicht abbezahlen.


Also in meinem Bundesland bringen Familienzuschlag, Familienergänzungszuschlag und Kindergeld bei zwei Kindern (!) im besten Fall zusammen 1.887,61 EUR pro Monat in die Familienkasse. Ich gönne jede:m Kollegen/in jeden Cent, aber es bleibt dabei, dass man jedem jungen Menschen, welche:r eine Großfamilie anstrebt, uneingeschränkt zum Berufsbeamtentum raten muss.
Und wieso sollte man dann davon sein Eigenheim abbezahlen können? Das Geld ist doch nicht über, sondern wird benötigt. Darauf wollte ich hinweisen.
Als Single hätte ich doch auch mindestens 1887,61 Euro weniger Ausgaben.


Tagelöhner

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Wenn die Kinderzuschläge höher wären als die Grundbedürfnisse der Kinder, dann würde das stimmen, so kosten die Kinder aber mehr als die Zuschläge einbringen, also kann man davon sein Eigenheim nicht abbezahlen.

Für das was Kinder an Mehrbelastungen für einen Bürger verursachen ist zur Abdämpfung das Kindergeld vorgesehen, das Beamte zusätzlich zu den Kinderzuschlägen des Dienstherrn bekommen.

In BaWü erhält man nach Infos durch einen Beamten aus meinem Bekanntenkreis inzwischen an die 1500€ zusätzlich für 3 Kinder. Insbesondere ab dem 3. Kind (für das und jedes weitere es um die fast 800€ monatlich gibt). Es soll nicht Wenige geben, die komplett auf diesem Modell ihre Familie dann doch größer planen als ursprünglich einmal vorgesehen. Als normaler Angestellter, egal ob ÖD oder Privatwirtschaft überlegt man es sich dagegen dreifach ob man sich diesen Luxus leisten kann, selbst wenn man den Wunsch hat.

Zitat von: MoinMoin
Nur wenn der Dienstherr nicht "korrekt" agiert.
Grundsätzlich sollte nach einem halben Jahr der Amtsarzt auf der Matte stehen, der überprüft ob eine vorübergehende Dienstunfähigkeit vorliegt und falls ja, dann wird man in die "Zwangspension" geschickt und ist  nicht mehr bei den volle Bezug.

In mir persönlich bekannten Fällen ist 6-Monate reines Wunschdenken. Die Regel ist eher nach 1-2 Jahren und selbst dann tun sich gerade in weniger belastenden Funktionen die Dienstherren schwer, die vorzeitige Dienstunfähigkeit zu gutieren, da sie am Ende ja wieder zu einer Mehrbelastung des Personalhaushalts führt. Der früh pensionierte Beamte schlägt weiter bei den Personalkosten durch und gleichzeitig muss eine weitere Stelle mit einem neuen Beamten besetzt werden, oder es müssen Aufgaben umverteilt werden, die bei dauerhafter Einsparung der Stelle ggf. zu einer Mehrbelastung der Kollegen oder zur Vernachlässigung anderer Aufgaben führen.

Zitat von: MoinMoin
nein, die PKV steht auch dem Arbeitnehmer offen, bei entsprechendem Einkommen
und die unteren besoldungsgruppen der Beamten zahlen in der PKV mehr als sie in der GKV zahlen würden.

Insofern ist das auch kein Vorteil den alle Beamten genießen.

Also deine Ausführungen sind lückenhaft/fehlerhaft und das sage ich als Angestellte.

Und finde dieses Aufwiegen der Systeme durchaus ziemlich albern und lästig.

Ja das tut sie für alle diejenigen, die (dauerhaft) mehr als die jährlich steigende Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Also trifft das vielleicht auf geschätzt 20% der Arbeitnehmer zu wohingegen sozusagen 100% der Beamten verhältnismäßig günstig Zugang zur PKV bekommen?! Auch hier gibt es ja oft Regelungen, das z.B. ab einer bestimmten Kinderanzahl, oder bei Pensionären oder Beamtenverhältnissen die vor bestimmten Stichtagen eingegangen wurden es sogar 70/30 anstatt 50/50 Beihilfemodelle gibt, und die PKV damit nochmal deutlich billiger wird.

@ Faunus

Ah da habe ich dich tatsächlich falsch verstanden. Ja das ist definitiv zutreffend und gilt meiner Meinung nach insbesondere für die Bereiche des ÖD, die formal nicht mal eine Verbeamtung begründen, da sie keine hoheitlichen Kernaufgaben sind.
« Last Edit: 13.06.2025 10:51 von Tagelöhner »

MoinMoin

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In mir persönlich bekannten Fällen ist 6-Monate reines Wunschdenken. Die Regel ist eher nach 1-2 Jahren und selbst dann tun sich gerade in weniger belastenden Funktionen die Dienstherren schwer, die vorzeitige Dienstunfähigkeit zu gutieren, da sie am Ende ja wieder zu einer Mehrbelastung des Personalhaushalts führt. Der früh pensionierte Beamte schlägt weiter bei den Personalkosten durch und gleichzeitig muss eine weitere Stelle mit einem neuen Beamten besetzt werden, oder es müssen Aufgaben umverteilt werden, die bei dauerhafter Einsparung der Stelle ggf. zu einer Mehrbelastung der Kollegen oder zur Vernachlässigung anderer Aufgaben führen.
Ich rede davon, wie es rechtlich aussieht und in mir persönlich bekannten Dienststellen ist dieses schleifen lassen (welches du ansprichst) abgeschafft worden.

Ein vorübergehend dienstunfähige gestellter Beamte ist doch eine Entlastung der der Kasse, weil er weniger kostet.
Und natürlich wird er nach Gesundung wieder reaktiviert und ist keine dauerhafte Kassenbelastung.


Und der A9er hat sicherlich eine höhere monetäre Belastung für die KV als der E9er Angestellte. Insbesondere mit mit Kind und Kegel.

Also PKV ist nicht für alle Beamten ein Segen, so wie du es darstellst.

Das ein Beamter besonderes Dienst und Treuverhältnis hat und uA es dazu führen kann, dass der Dienstherr von heute auf morgen einfach mal so aus der 40 eine 44 h Wochen machen kann ist teil des Deals, da bin ich voll bei dir.

Versuch

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Faunus

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Das führt doch bloss wieder zu einer nutzlosen Neiddebatte!

Faunus

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Ich kann das Geheule weder von Beamnten noch TB nicht mehr hören!

Ja ich bin für eine Änderung im Beamtenbereich oder von der anderen Seite angepackt: dann halt im TB-Bereich!

Es wird nicht ganz ohne "Pfründe beschneiden" bei einem Teil - ob TB oder Beamte - sich ändern lassen, aber es kann auch so einfach nicht weitergehen!

Der Staat verzettelt sich nicht mehr nur sondern verliert sich inzwischen in diesen beiden Beschäftigungssystemen. Der Verwaltungsaufwand beider Systeme ist irgendwann finanziell wie personaltechnisch nicht mehr zu stemmen.

Und dieses herumdoktoren an Sympthomen ob nun ein Stunde mehr oder € 2,50 Zuschuss zum Osteopathen weniger ist so energiefressend und überflüssig, weil es nichts ändern wird.



MoinMoin

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Ganz deiner Meinung Faunus.

Versuch

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Ich kann das Geheule weder von Beamnten noch TB nicht mehr hören!

Ja ich bin für eine Änderung im Beamtenbereich oder von der anderen Seite angepackt: dann halt im TB-Bereich!

Es wird nicht ganz ohne "Pfründe beschneiden" bei einem Teil - ob TB oder Beamte - sich ändern lassen, aber es kann auch so einfach nicht weitergehen!

Der Staat verzettelt sich nicht mehr nur sondern verliert sich inzwischen in diesen beiden Beschäftigungssystemen. Der Verwaltungsaufwand beider Systeme ist irgendwann finanziell wie personaltechnisch nicht mehr zu stemmen.

Und dieses herumdoktoren an Sympthomen ob nun ein Stunde mehr oder € 2,50 Zuschuss zum Osteopathen weniger ist so energiefressend und überflüssig, weil es nichts ändern wird.

Na ja, 1 h pro Woche empfinde ich als extrem viel.

InternetistNeuland

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A5 Stufe 2 erhält 2.818 € Gehalt

Bei 41 Stundenwoche (8:12 h am Tag) und 23 Arbeitstagen im Juli sind das 188,5 Stunden

2.818 € / 188,5 Stunden sind 14,94 € Stundenlohn.

Wenn man bedenkt dass 15 € Mindestlohn geplant sind wird es knapp. Aber wie wir wissen gilt der Mindestlohn ja nicht für Beamte.

Tagelöhner

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Wieviel A5 Beamte gibt es denn überhaupt noch...ist doch ein konstruierter Extremfall. Ist ja fast so ähnlich, als ob ein "überflüssiger" Verwaltungsbeamter, der sich gerne in Bürokratie und Selbstverwaltung übt, seinen Status und sein Dasein damit rechtfertigt, dass ein Staat ja unbedingt treue Beamte zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit (Polizei, Justiz) bzw. zur Gefahrenabwehr (Berufsfeuerwehr) usw. benötigt.

Die überwiegende Anzahl der Beamten ist im gD und hD angesiedelt. Außerdem wird bei solchen Betrachtungen gerne der "Wert" bzw. "geldwerte Vorteil" der kumulierten Privilegien (z.B. Absicherung bei Dienstunfähigkeit, Fortzahlung der Bezüge bei längerer Krankheitsphase usw.) unter den Tisch fallen gelassen. Würde man sich diese Privilegien über Versicherungsschutz zukaufen, kosten sie Geld und die Versicherer treten im Schadensfall wenn es dumm läuft nicht mal ein, und der Eintritt muss noch gerichtlich erstritten werden.
« Last Edit: 14.06.2025 09:25 von Tagelöhner »

InternetistNeuland

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Wieviel A5 Beamte gibt es denn überhaupt noch...ist doch ein konstruierter Extremfall. Ist ja fast so ähnlich, als ob ein "überflüssiger" Verwaltungsbeamter, der sich gerne in Bürokratie und Selbstverwaltung übt, seinen Status und sein Dasein damit rechtfertigt, dass ein Staat ja unbedingt treue Beamte zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit (Polizei, Justiz) bzw. zur Gefahrenabwehr (Berufsfeuerwehr) usw. benötigt.

Die überwiegende Anzahl der Beamten ist im gD und hD angesiedelt. Außerdem wird bei solchen Betrachtungen gerne der "Wert" bzw. "geldwerte Vorteil" der kumulierten Privilegien (z.B. Absicherung bei Dienstunfähigkeit, Fortzahlung der Bezüge bei längerer Krankheitsphase usw.) unter den Tisch fallen gelassen. Würde man sich diese Privilegien über Versicherungsschutz zukaufen, kosten sie Geld und die Versicherer treten im Schadensfall wenn es dumm läuft nicht mal ein, und der Eintritt muss noch gerichtlich erstritten werden.

Welche Absicherung bei Dienstunfähigkeit? Wenn du 5 Jahre geschafft hast, dann erhälst du die Mindestpension. Die ist Netto nicht höher als die Grundsicherung für Arbeitnehmer die nicht mehr arbeiten können.

Hier wird man mittlerweile nach 6 Monaten Krankheit zum Amtsarzt geschickt. Da gibt es keine langen Bezügefortzahlungen im Krankheitsfall mehr. Im Zweifel wird man mit Mindestpension abgespeist.

MoinMoin

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A5 Stufe 2 erhält 2.818 € Gehalt

Bei 41 Stundenwoche (8:12 h am Tag) und 23 Arbeitstagen im Juli sind das 188,5 Stunden

2.818 € / 188,5 Stunden sind 14,94 € Stundenlohn.

Wenn man bedenkt dass 15 € Mindestlohn geplant sind wird es knapp. Aber wie wir wissen gilt der Mindestlohn ja nicht für Beamte.
Deine Rechnung ist falsch. wir haben 4,345 Wochen Pro Monat. Also 178,15 Stunden also 15,82€ Stundenlohn.

MoinMoin

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Wieviel A5 Beamte gibt es denn überhaupt noch...ist doch ein konstruierter Extremfall. Ist ja fast so ähnlich, als ob ein "überflüssiger" Verwaltungsbeamter, der sich gerne in Bürokratie und Selbstverwaltung übt, seinen Status und sein Dasein damit rechtfertigt, dass ein Staat ja unbedingt treue Beamte zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit (Polizei, Justiz) bzw. zur Gefahrenabwehr (Berufsfeuerwehr) usw. benötigt.

Die überwiegende Anzahl der Beamten ist im gD und hD angesiedelt. Außerdem wird bei solchen Betrachtungen gerne der "Wert" bzw. "geldwerte Vorteil" der kumulierten Privilegien (z.B. Absicherung bei Dienstunfähigkeit, Fortzahlung der Bezüge bei längerer Krankheitsphase usw.) unter den Tisch fallen gelassen. Würde man sich diese Privilegien über Versicherungsschutz zukaufen, kosten sie Geld und die Versicherer treten im Schadensfall wenn es dumm läuft nicht mal ein, und der Eintritt muss noch gerichtlich erstritten werden.

Welche Absicherung bei Dienstunfähigkeit? Wenn du 5 Jahre geschafft hast, dann erhälst du die Mindestpension. Die ist Netto nicht höher als die Grundsicherung für Arbeitnehmer die nicht mehr arbeiten können.

Hier wird man mittlerweile nach 6 Monaten Krankheit zum Amtsarzt geschickt. Da gibt es keine langen Bezügefortzahlungen im Krankheitsfall mehr. Im Zweifel wird man mit Mindestpension abgespeist.
Ich glaube die Mindestpension liegt bei 2023€ Netto. Also 65% A5 Endstufe, oder?
Und bevor der Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit bescheinigt, muss die Behandlung abgeschlossen sein.
Also bei Krebs, die erste Chemo durch sein, bevor er eine Prognose fällt, du brauchst also keine Sorge haben, dass du nach 6 Monaten in die Mindestpension fällst, sofern du nichts krasses hast, was es offensichtlich macht, dass du längerfristig DU bist.
« Last Edit: 14.06.2025 10:59 von MoinMoin »