Wieviel A5 Beamte gibt es denn überhaupt noch...ist doch ein konstruierter Extremfall. Ist ja fast so ähnlich, als ob ein "überflüssiger" Verwaltungsbeamter, der sich gerne in Bürokratie und Selbstverwaltung übt, seinen Status und sein Dasein damit rechtfertigt, dass ein Staat ja unbedingt treue Beamte zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit (Polizei, Justiz) bzw. zur Gefahrenabwehr (Berufsfeuerwehr) usw. benötigt.
Die überwiegende Anzahl der Beamten ist im gD und hD angesiedelt. Außerdem wird bei solchen Betrachtungen gerne der "Wert" bzw. "geldwerte Vorteil" der kumulierten Privilegien (z.B. Absicherung bei Dienstunfähigkeit, Fortzahlung der Bezüge bei längerer Krankheitsphase usw.) unter den Tisch fallen gelassen. Würde man sich diese Privilegien über Versicherungsschutz zukaufen, kosten sie Geld und die Versicherer treten im Schadensfall wenn es dumm läuft nicht mal ein, und der Eintritt muss noch gerichtlich erstritten werden.
Welche Absicherung bei Dienstunfähigkeit? Wenn du 5 Jahre geschafft hast, dann erhälst du die Mindestpension. Die ist Netto nicht höher als die Grundsicherung für Arbeitnehmer die nicht mehr arbeiten können.
Hier wird man mittlerweile nach 6 Monaten Krankheit zum Amtsarzt geschickt. Da gibt es keine langen Bezügefortzahlungen im Krankheitsfall mehr. Im Zweifel wird man mit Mindestpension abgespeist.
Ich glaube die Mindestpension liegt bei 2023€ Netto. Also 65% A5 Endstufe, oder?
Und bevor der Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit bescheinigt, muss die Behandlung abgeschlossen sein.
Also bei Krebs, die erste Chemo durch sein, bevor er eine Prognose fällt, du brauchst also keine Sorge haben, dass du nach 6 Monaten in die Mindestpension fällst, sofern du nichts krasses hast, was es offensichtlich macht, dass du längerfristig DU bist.
Die Mindestversorgung ist immer Brutto.
Mindestversorgung
Sofern Ihr erdientes Ruhegehalt den Betrag der Mindestversorgung unterschreiten sollte, erhalten Sie die Mindestversorgung. Wie das erdiente Ruhegehalt unterliegt auch die Mindestversorgung ggf. noch Ruhens-, Anrechnungs- oder Kürzungsvorschriften.
Bei der Mindestversorgung wird zwischen der amtsabhängigen und der amtsunabhängigen
Mindestversorgung unterschieden: Ihr Ruhegehalt beträgt mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (sog. amtsabhängige Mindestversorgung). Dies ist z. B. von Bedeutung, wenn Sie eine ruhegehaltfähige Dienstzeit von weniger als 19,5 Jahren haben.
Wenn es günstiger ist, beträgt das Ruhegehalt nicht 35 % Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, sondern 62,847 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 5 zuzüglich eines Erhöhungsbetrages von 30,68 € (sog. amtsunabhängige
Mindestversorgung). Die amtsunabhängige Mindestversorgung beträgt demnach derzeit ohne
Familienzuschlag 1.805,32 €, mit dem halben Familienzuschlag 1.849,89 € und mit dem vollen Familienzuschlag 1.894,45 €.
Abzüglich 100 € Steuer, abzüglich 500 € Krankenkasse sind wir bei 1200 € Netto. In Ballungsräumen hat ein Bürgergeldempfänger mit Warmmiete + Regelsatz mehr als 1200 €.