Es kann in verschiedenen Fällen durchaus Mut dazu gehören, gegen eine dienstliche Anweisungen zu remonstrieren, weil das bekanntlich nicht in jedem Fall automatisch gern gesehen und also zumeist nicht mit den allergrößten Belobigungen beantwortet wird, insbesondere, sofern der Beamte hier bei gegebenen sachlichen Gründen auf diesen beharrt; eine Petition zu zeichen, sollte es nicht viel Mut bedürfen.
Steuerfahnder, die in der Spezlwirtschaft rumstochern.
Bundeswehrler, der einen Befehl aus ethischen/moralischen/logischen/etc. Grund in Frage stellt
Polizisten, die sich weigern, ihre Gesundheit einzusetzten.
Staatsanwalt der gegen mafiöse/radikale Strukturen ermittelt.
usw.
Angst zu haben eine Petition zu unterschreiben, die inhaltlich nicht gegen unser (Grund-)gesetz verstößt... da fällt mir nichts mehr ein!
In Anbetracht des auch in Bremen fortgesetzt konzertierten Verfassungsbruchs im Besoldungsrecht, den Ulrich Battis bereits 2022 hervorgehoben hat, ist ein gesundes Misstrauen gegenüber dem Dienstherrn in diesem Thema nicht nur nachvollziehbar, sondern offensichtlich gefordert, denke ich. Dass dabei Befürchtungen einer dann auch beim Zeichnen einer Petition irrationalen Reaktion des Dienstherrn aufkommen, ist dann aber eigentlich fast nur folgerichtig. Denn die vom Gesetzgeber regelmäßig fortgesetzte Aufrechterhaltung des gezielten Verfassungsbruchs im Besoldungsrecht mitsamt der Missachtung auch der diesbezüglichen grundrechtsgleichen Individualrechte des Beamten führen zum von verschiedenen Kollegen hier geäußerten Misstrauen gegenüber dem Dienstherrn, also zur zunehmenden Entfremdung, da ja das gegenseitige Treueprinzip im Besoldungsrecht auch in Bremen mitterweile seit einer langen Zeit einseitig durch den Dienstherrn aufgekündigt worden ist. Die hier aufgekommenen Befürchtungen haben also einen sachlichen Grund, auch wenn sie dienstrechtlich nicht nachvollziehbar sind oder sein sollten.
Insofern würde ich die Kritik, die Du hier mehr oder minder gegen den Dienstherrn richtest, Faunus, ebenfalls unterschreiben, allerdings sie eher nicht gegen den einzelnen Kollegen und die einzelne Kollegin richten, die ja unter der sie hier im Forum umtreibenden Verletzung ihrer grundrechtsgleichen Individualrechte leiden. Denn sie können ja nichts dafür, dass sich ihr Dienstherr im Besoldungsrecht seit recht langer Zeit vom Boden des Grundgesetzes absentiert hat und sich also diesbezüglich irgendwo im verfassungsrechtlichen Ausland aufhält. Darüber hinaus hat ja auch die heutige Beamtenschaft durch die deutlich größere Möglichkeit, sich medial über das vielfältige Ausland zu informieren, als das noch vor ein paar Jahrzehnten der Fall war, einen höchstwahrscheinlich vielfach deutlich klarer und differenzierter Blick auf größere Teile des Auslands, als das noch vor - sagen wir 25 oder 30 Jahren - der Fall war.
Entsprechend entstehen dann ja fast zwangsläufig Ängste, wenn man auf die vielen Staaten blickt, die regelmäßig auch in der Gesetzgebung irrational handeln. Auch deshalb betrachte ich das Besoldungsrecht als schwärende Wunde des bundesdeutschen Verfassungsrechts, da sie neben vielem anderen Legitimität kostet und also die Unterscheidung zwischen demokratischen Parteien, die sich im Besoldungsrecht wiederkehrend nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehend zeigen, und antidemokratischen Kräften, die sich in großen ihrer Teilen als Alternative zum bundesdeutschen Verfassungsstaat begreifen und also entsprechend so handeln, erheblich erschwert, und dadurch leicht einen zentralen Unterschied vergessen macht, nämlich dass demokratische Parteien, die als solche unabhängig vom Rechtsgebiet immer auf dem Boden des Grundgesetzes stehen sollten, das zumindest weit überwiegend tun, während das eben in den anderen Fällen auch in anderen Rechtsgebieten zu einem hohen Teil nicht der Fall ist, also dass diese sich als Alternativen wahrnehmenden Kräfte und Parteien es ja auch sind: Alternativen zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die also das verfassungsrechtliche Ausland zum Inland machen wollen.
Die hier unlängst geäußerten Befürchtungen sollten also dem Dienstherrn eine Warnung sein, nämlich die Warnung, sich nun endlich zu besinnen, sich an die eigene Nase zu fassen und zu realisieren, dass Extremismus der Mitte in der Regel nur den extremistischen Rändern - unabhängig davon, ob extremistisch rechts oder links - nutzt, ansonsten aber gerade hinsichtlich des öffentlichen Diensts schweren Schaden anrichtet, da er ja der Garant des Rechtsstaats ist. Dass jene Befürchtungen aus den Reihen des öffentlichen Diensts ihm auch weiterhin genau diese Warnung nicht sind und sein werden, wissen wir darüber hinaus ja alle. Auch wegen dieses Geistes, der sich ebenfalls hier in Bremen im Besoldungsrecht offenbart, stehen die drei Regierungsparteien im Moment in den Umfragen ja so vorzüglich dar (also nicht wegen ihres Handelns im Besoldungsrecht, das als solches kaum einen Bürger zurzeit noch interessiert, sondern wegen des Geistes, der jenes Handeln leitet und sich so auch an anderen Stellen manifestiert, wenn auch dort gemeinhin eher nicht so extrem wie im Besoldungsrecht). Wer sich nicht konsequent von den Verfassungsfeinden unterscheidbar macht, indem er sich als Gesetzgeber in allen Fällen dorthin stellt, wo er hingehört, nämlich konsequent auf den Boden des Grundgesetzes, muss sich nicht wundern, wenn die sogenannten Alternative(n) zu ihnen nur immer stärker werden. Das kann man, wenn man politisch dumm handeln will, jetzt - knapp zwei Jahre vor der nächsten Bürgerschaftswahl - noch verdrängen; alsbald wird es einem als Regierungs- und weiteren Bürgerschaftsparteien mit hoher Wahrscheinlichkeit aber schwer auf die Füße fallen, nämlich zu der dann wahrgenommenen Katerstimmung ab 18:00 Uhr am Wahlsonntag nach der nächsten Bürgerschaftswahl führen. Politische Dummheit goutiert die Wähler gemeinhin tendenziell eher nicht.