Autor Thema: [HB] Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden  (Read 15936 times)

Magda

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Bei uns im Hause wird diskutiert, ob es dem Dienstherren nicht in irgendeiner Form schadet, wenn ein Beamter sich "öffentlich" gegen die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit ausspricht.

Ich sehe im Gebrauch des Petitionsrechts zwar auch keinen Schaden, aber ich fand es schon bedenklich, dass es überhaupt Überlegungen gibt, ob man Beamte, die diese Petition unterzeichnen disziplinarrechtlich verfolgen könnte.

yogiii

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Welcher Schaden? Wenn sowas unkonkretes und nebulöses von einem Vorgesetzten kommen würde, würde ich das für viel problematischer empfinden.

Ich zitiere den dbb:
https://www.dbb.de/beamtinnen-beamte/status-dienstrecht/beamte-und-politik.html

Zitat
Beamtinnen und Beamte können sich politisch betätigen, sich für eine - nicht verfassungswidrige - Partei engagieren und auch ein Mandat anstreben - und sie können ihre politische Meinung äußern - aber außerhalb des Dienstes. Konsequenter weise haben sie „bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben“; so § 60 Abs. 2 BBG, § 33 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz. Die Grenze ist immer da erreicht, wo die - auch außerhalb des Dienstes - vertretenen Positionen im Widerspruch zur verfassungsmäßigen Grundordnung stehen und damit das geforderte Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung verletzt wird.

In diesem Sinne habe ich die Petition unterzeichnet und auch im Kollegium geteilt.



Zauberberg

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Ich fände es bodenlos, es als Schaden für den Dienstherrn zu interpretieren, wenn sich der Beamte gegen die Erhöhung seiner Arbeitszeit ausspricht ! So ewas nennt man den Mund verbieten !

Die Beamten in Berlin, mit Ihren 39 Stunden /W. , achen sich ne Molle auf, hauen sich ne Schrippe rein und lachen über ditte ! ;)


Zauberberg

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Bin echt sauer ! Deswegen (hoffentlich) auch die Schreibfehler ! :)

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Ich fände es bodenlos, es als Schaden für den Dienstherrn zu interpretieren, wenn sich der Beamte gegen die Erhöhung seiner Arbeitszeit ausspricht ! So ewas nennt man den Mund verbieten !

Die Beamten in Berlin, mit Ihren 39 Stunden /W. , achen sich ne Molle auf, hauen sich ne Schrippe rein und lachen über ditte ! ;)

Warum sollte man sich über den Schaden Dritter freuen? Eher darüber freuen, dass es nicht mehr 42 Stunden wie früher sind.

Zauberberg

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 :) nicht Dritte ! Ditte, das war ausnahmsweise in der Emotion richtig geschrieben !

lachen über ditte = über DAS was in Bremen abgeht lachen, weil es eben so bodenlos ist, also ironisch !

Organisator

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:) nicht Dritte ! Ditte, das war ausnahmsweise in der Emotion richtig geschrieben !

lachen über ditte = über DAS was in Bremen abgeht lachen, weil es eben so bodenlos ist, also ironisch !

Habe ich schon so verstanden. Aber warum sollte sich jemand über Berlin oder von sonstwo darüber freuen? Gerade die Berliner wissen doch aus eigener Erfahrung (ehemals 42 Stunden/Woche), wie die Situation ist/war.

totoughtotame

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Aber leider haben aber sich sowohl die Beamten von diesem Dienst und Treueverhältnis geistig verabschiedet und denken zunehmend wie Angestellte, als auch die Dienstherren, die sich zunehmend wie reine Arbeitgeber verhalten.

Insofern ist deine Empörung nachvollziehbar.

Teile ich so definitiv. Dies trifft besonders auf die sogenannten "Quereinsteiger" zu, die sich durch einen Wechsel vom Angestellten- in das Beamtenverhältnis zu einseitig auf die tiefhängenden Früchte konzentriert haben und daher nur die Vorteile bedacht haben.

"Drum prüfe, wer sich ewig binde" frei nach Schiller aus "Das lied von der Glocke" ;)

Naja, es ist ja ein leichtes, auch wieder aus der Verbeamtung auszutreten und bei dem weiteren Abwärtstrend, auch im Hinblick auf die Beförderung wird das ja passieren.


SwenTanortsch

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Bangemachen gilt nicht, Kollegen. Ergo: Disziplinarische Maßnahmen können aus einer Zeichnung nicht folgen, nicht zuletzt aus den Gründen, die hier schon genannt werden. Entsprechend ist auch ein Eintrag in die Personalakte nicht möglich, da dafür kein sachlicher Grund gegeben ist. Nebenakten zu führen, ohne Vermerk in der Hauptakte, ist dem Dienstherrn darüber hinaus verwehrt. Zugleich dürfte es kaum genügend personelle Kapazitäten geben, die nun die Namen der Zeichner dokumentieren und zuordnen würden. Sollte es eine entsprechende Dienstanweisung geben, also eine solche Dokumentation zu vollziehen, müsste jener, der die Anweisung tätigte, sich ggf. sachlich rechtfertigen, da weder ein sachlicher Grund für eine entsprechende Dokumentation gegeben wäre noch also eine Rechtfertigung dafür, die personellen Kapazitäten entsprechend zu verschwenden.

Es kann in verschiedenen Fällen durchaus Mut dazu gehören, gegen eine dienstliche Anweisungen zu remonstrieren, weil das bekanntlich nicht in jedem Fall automatisch gern gesehen und also zumeist nicht mit den allergrößten Belobigungen beantwortet wird, insbesondere, sofern der Beamte hier bei gegebenen sachlichen Gründen auf diesen beharrt; eine Petition zu zeichen, sollte es nicht viel Mut bedürfen.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Petition nicht viel ändern; mit 100 %iger Wahrscheinlichkeit wird sich aber ganz sicher nichts an den geplanten Maßnahmen ändern, wenn die politischen Verantwortungsträger davon ausgehen können, dass die geplanten Maßnahmen ohne viel Aufsehen vollzogen werden können.

Faunus

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"Drum prüfe, wer sich ewig binde" frei nach Schiller aus "Das Lied von der Glocke" ;)

Naja, es ist ja ein leichtes, auch wieder aus der Verbeamtung auszutreten und bei dem weiteren Abwärtstrend, auch im Hinblick auf die Beförderung wird das ja passieren.

So ist es richtig zugeordnet!

Faunus

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Es kann in verschiedenen Fällen durchaus Mut dazu gehören, gegen eine dienstliche Anweisungen zu remonstrieren, weil das bekanntlich nicht in jedem Fall automatisch gern gesehen und also zumeist nicht mit den allergrößten Belobigungen beantwortet wird, insbesondere, sofern der Beamte hier bei gegebenen sachlichen Gründen auf diesen beharrt; eine Petition zu zeichen, sollte es nicht viel Mut bedürfen.



Steuerfahnder, die in der Spezlwirtschaft rumstochern.
Bundeswehrler, der einen Befehl  aus ethischen/moralischen/logischen/etc. Grund in Frage stellt
Polizisten, die sich weigern, ihre Gesundheit einzusetzten.
Staatsanwalt der gegen mafiöse/radikale Strukturen ermittelt.
usw.

Angst zu haben eine Petition zu unterschreiben, die inhaltlich nicht gegen unser (Grund-)gesetz verstößt... da fällt mir nichts mehr ein!



SwenTanortsch

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Es kann in verschiedenen Fällen durchaus Mut dazu gehören, gegen eine dienstliche Anweisungen zu remonstrieren, weil das bekanntlich nicht in jedem Fall automatisch gern gesehen und also zumeist nicht mit den allergrößten Belobigungen beantwortet wird, insbesondere, sofern der Beamte hier bei gegebenen sachlichen Gründen auf diesen beharrt; eine Petition zu zeichen, sollte es nicht viel Mut bedürfen.



Steuerfahnder, die in der Spezlwirtschaft rumstochern.
Bundeswehrler, der einen Befehl  aus ethischen/moralischen/logischen/etc. Grund in Frage stellt
Polizisten, die sich weigern, ihre Gesundheit einzusetzten.
Staatsanwalt der gegen mafiöse/radikale Strukturen ermittelt.
usw.

Angst zu haben eine Petition zu unterschreiben, die inhaltlich nicht gegen unser (Grund-)gesetz verstößt... da fällt mir nichts mehr ein!

In Anbetracht des auch in Bremen fortgesetzt konzertierten Verfassungsbruchs im Besoldungsrecht, den Ulrich Battis bereits 2022 hervorgehoben hat, ist ein gesundes Misstrauen gegenüber dem Dienstherrn in diesem Thema nicht nur nachvollziehbar, sondern offensichtlich gefordert, denke ich. Dass dabei Befürchtungen einer dann auch beim Zeichnen einer Petition irrationalen Reaktion des Dienstherrn aufkommen, ist dann aber eigentlich fast nur folgerichtig. Denn die vom Gesetzgeber regelmäßig fortgesetzte Aufrechterhaltung des gezielten Verfassungsbruchs im Besoldungsrecht mitsamt der Missachtung auch der diesbezüglichen grundrechtsgleichen Individualrechte des Beamten führen zum von verschiedenen Kollegen hier geäußerten Misstrauen gegenüber dem Dienstherrn, also zur zunehmenden Entfremdung, da ja das gegenseitige Treueprinzip im Besoldungsrecht auch in Bremen mitterweile seit einer langen Zeit einseitig durch den Dienstherrn aufgekündigt worden ist. Die hier aufgekommenen Befürchtungen haben also einen sachlichen Grund, auch wenn sie dienstrechtlich nicht nachvollziehbar sind oder sein sollten.

Insofern würde ich die Kritik, die Du hier mehr oder minder gegen den Dienstherrn richtest, Faunus, ebenfalls unterschreiben, allerdings sie eher nicht gegen den einzelnen Kollegen und die einzelne Kollegin richten, die ja unter der sie hier im Forum umtreibenden Verletzung ihrer grundrechtsgleichen Individualrechte leiden. Denn sie können ja nichts dafür, dass sich ihr Dienstherr im Besoldungsrecht seit recht langer Zeit vom Boden des Grundgesetzes absentiert hat und sich also diesbezüglich irgendwo im verfassungsrechtlichen Ausland aufhält. Darüber hinaus hat ja auch die heutige Beamtenschaft durch die deutlich größere Möglichkeit, sich medial über das vielfältige Ausland zu informieren, als das noch vor ein paar Jahrzehnten der Fall war, einen höchstwahrscheinlich vielfach deutlich klarer und differenzierter Blick auf größere Teile des Auslands, als das noch vor - sagen wir 25 oder 30 Jahren - der Fall war.

Entsprechend entstehen dann ja fast zwangsläufig Ängste, wenn man auf die vielen Staaten blickt, die regelmäßig auch in der Gesetzgebung irrational handeln. Auch deshalb betrachte ich das Besoldungsrecht als schwärende Wunde des bundesdeutschen Verfassungsrechts, da sie neben vielem anderen Legitimität kostet und also die Unterscheidung zwischen demokratischen Parteien, die sich im Besoldungsrecht wiederkehrend nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehend zeigen, und antidemokratischen Kräften, die sich in großen ihrer Teilen als Alternative zum bundesdeutschen Verfassungsstaat begreifen und also entsprechend so handeln, erheblich erschwert, und dadurch leicht einen zentralen Unterschied vergessen macht, nämlich dass demokratische Parteien, die als solche unabhängig vom Rechtsgebiet immer auf dem Boden des Grundgesetzes stehen sollten, das zumindest weit überwiegend tun, während das eben in den anderen Fällen auch in anderen Rechtsgebieten zu einem hohen Teil nicht der Fall ist, also dass diese sich als Alternativen wahrnehmenden Kräfte und Parteien es ja auch sind: Alternativen zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die also das verfassungsrechtliche Ausland zum Inland machen wollen.

Die hier unlängst geäußerten Befürchtungen sollten also dem Dienstherrn eine Warnung sein, nämlich die Warnung, sich nun endlich zu besinnen, sich an die eigene Nase zu fassen und zu realisieren, dass Extremismus der Mitte in der Regel nur den extremistischen Rändern - unabhängig davon, ob extremistisch rechts oder links - nutzt, ansonsten aber gerade hinsichtlich des öffentlichen Diensts schweren Schaden anrichtet, da er ja der Garant des Rechtsstaats ist. Dass jene Befürchtungen aus den Reihen des öffentlichen Diensts ihm auch weiterhin genau diese Warnung nicht sind und sein werden, wissen wir darüber hinaus ja alle. Auch wegen dieses Geistes, der sich ebenfalls hier in Bremen im Besoldungsrecht offenbart, stehen die drei Regierungsparteien im Moment in den Umfragen ja so vorzüglich dar (also nicht wegen ihres Handelns im Besoldungsrecht, das als solches kaum einen Bürger zurzeit noch interessiert, sondern wegen des Geistes, der jenes Handeln leitet und sich so auch an anderen Stellen manifestiert, wenn auch dort gemeinhin eher nicht so extrem wie im Besoldungsrecht). Wer sich nicht konsequent von den Verfassungsfeinden unterscheidbar macht, indem er sich als Gesetzgeber in allen Fällen dorthin stellt, wo er hingehört, nämlich konsequent auf den Boden des Grundgesetzes, muss sich nicht wundern, wenn die sogenannten Alternative(n) zu ihnen nur immer stärker werden. Das kann man, wenn man politisch dumm handeln will, jetzt - knapp zwei Jahre vor der nächsten Bürgerschaftswahl - noch verdrängen; alsbald wird es einem als Regierungs- und weiteren Bürgerschaftsparteien mit hoher Wahrscheinlichkeit aber schwer auf die Füße fallen, nämlich zu der dann wahrgenommenen Katerstimmung ab 18:00 Uhr am Wahlsonntag nach der nächsten Bürgerschaftswahl führen. Politische Dummheit goutiert die Wähler gemeinhin tendenziell eher nicht.

Jimbo

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Na das Thema Petition ist am Ende für den Ersteller das größte Problem. Es ist gut, dass er sich nicht klein machen lässt und etwas versucht, was eigentlich ausweglos ist.

Allerdings hatte wir das Thema vor etwas über einem Jahr, oder zweien (?) mit der Alimentation. Da hat es eine Kollegin versucht, die dann mundtot gemacht wurde und meines Wissens nach jetzt mit auch keine Beförderungen mehr zu erwarten hat. Obwohl die gleichen Leute, die darüber entscheiden, auch aus dieser Petition einen Vorteil gehabt hätten. Die Petition wurde dann gelöscht und das Thema totgeschwiegen.

Das ganze System ist einfach nur noch krank. Auch ich schaue dass ich über kurz oder lang nach Angeboten in der freien Wirtschaft ausschau halte. Eine gute Pension ist nicht alles, das Leben sowieso viel zu kurz.

Da kann ich es auch anderswo versuchen zu monatlich höherem Gehalt als zu den mickrigen Bezügen verglichen mit der freien Wirtschaft.

SwenTanortsch

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Ich kann das verstehen, Jimbo; aber auf der anderen Seite dürften jene, die ebenfalls in der freien Wirtschaft kritisch gegen die Interessen ihrer Vorgesetzten handeln, nicht immer die besten Aufstiegschancen haben. Nach mehr als 25 Jahren öffentlicher Dienst mit zum Teil mit harten Bandagen geführten Auseinandersetzungen mit den jeweiligen Dienststellenleitungen kann ich mich an keinen Fall erinnern, in dem mir wirklich ein größerer Nachteil zugefügt worden wäre. Ich denke, solange es sachlich bleibt, wird man sich mit einer kritischen Haltung, die uns als Beamte prägen sollte (denn unter anderem genau deshalb befinden wir uns in einer unkündbaren Lebenszeitstellung, die fortbesteht, sofern wir nicht selbst hinreichende Veranlassung dazu geben, aus dem Dienst entfernt zu werden), auch im öffentlichen Dienst nicht immer die größten Freunde machen - aber es ist auch nicht unsere Aufgabe, im Dienst Freunde für's Leben zu finden (was nicht heißt, dass es nicht erfreulich ist, wenn wir sie dort finden), sondern unsere zentrale Aufgabe als Beamte ist es, auch dann auf rechtsstaatlicher Amtsführung zu beharren, wenn sie (partei-)politisch unerwünscht sein sollte, was bedeutet, dass wir unter Wahrung unserer Neutralitätspflicht auch in unserem privaten Verhalten die maßgeblichen Belange unseres Staatswesens nicht aus dem Blick verlieren dürfen oder mindestens das nicht sollten.

Eine stärkere Identifizierung mit ihm als Dienstherrn kann sich derselbe doch gar nicht wünschen, als dass sein Beamter sich noch in seiner Freizeit mit ihm und den gemeinsamen Belangen auseinandersetzt - und sei es, dass er eine Petition ins Leben ruft bzw. sie zeichnet. Im Rechtsinstitut der Ehe - noch so eine regelmäßig schöne Erfolgsgeschichte gegenseitiger Treue - ist es doch Zeichen innigster Zuneigung, auch noch nach Jahrzehnten nicht die Anteilnahme am anderen verloren zu haben, also nicht im Zustand gelinder gegenseitiger Abneigung (das Zeichen jeder guten Ehe) zu verbleiben und zu schweigen, sondern in inniger Zuneigung dem anderen den Spiegel vor die sowieso schönste Nase der Welt zu halten, wenn jener andere denn begehren wollte, einen Fehler zu machen, den er unlängst später schon bereuen wollte. Welch ein Glück, mit Beamten dieser Treue auf ewig verbunden zu sein!