Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Keine Tätigkeiten
SozPädBW:
Ich bin keine Fachfrau, aber wie soll eine Höhergruppierung erfolgen, wenn gar keine Tätigkeiten ausgeführt werden?
2strong:
--- Zitat von: Saddy am 13.06.2025 21:23 ---RPA?
--- End quote ---
Rechnungsprüfungsamt
FearOfTheDuck:
Mutmaßlich gab es Abweichungen bei der Rechtsmeinung zur Eingruppierung, als man noch eine Tätigkeit übertragen hatte.
@Saddy
RPA=Rechnungsprüfungsamt. Dort sollte eine derartige Konstellation negativ aufstoßen.
Würdest du deine besondere Konstellation hier umschreiben?
MoinMoin:
--- Zitat von: SozPädBW am 13.06.2025 22:56 ---Ich bin keine Fachfrau, aber wie soll eine Höhergruppierung erfolgen, wenn gar keine Tätigkeiten ausgeführt werden?
--- End quote ---
Man wird aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert nicht aufgrund der ausgeübten/ausgeführten.
Saddy:
Der Anspruch besteht aus 2023. Wenn dein AG dich zunächst befristet für 6 Monate auf eine Q3 Stelle setzt und dann die Frist verstreichen lässt und du die Tätigkeit letztendlich über ein Jahr machst, besteht unserer Auffassung nach ein Anspruch nach Paragraph 13 TVöD. Die Gewerkschaft klagt hier aktuell für mich.
Als Strafe werde ich halt jetzt etwas drangsaliert.
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