Keine Tätigkeiten

Begonnen von Saddy, 13.06.2025 10:39

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Saddy

Mein Arbeitgeber verweigert mir jegliche Tätigkeit - trotz mehrfacher Aufforderung und Forderung des ÖPR. Ich stemple lediglich frühs ein und abends aus und das seit mehreren Monaten. Ich stelle meine Arbeitsleistung zur Verfügung, sie wird jedoch nicht abgerufen. Bin Tarifbeschäftigter und Klage aktuell gegen meinen AG.

Was würdet ihr tun?

MoinMoin

Mir einen anderen AG suchen und mich während der Arbeitszeit, in der ich freigestellt bin, weiterbilden.

Faunus

Zitat.... weiterbilden.

Tagelöhner

Ein paar mehr Hintergrundinformationen, wie es dazu kommt, wären dann schon ganz nett?
Ist der Arbeitgeber schlicht völlig inkompetent in der Auslastung seiner Arbeitnehmer bzw. der Arbeitsverteilung oder ist das Teil einer Bossingaktion?

Ansonsten würde ich die Zeit ebenfalls dafür nutzen mich weiter zu bilden bzw. anderweitig zusätzlich Geld zu verdienen.
Nur mit ausgeprägtem Humorsinn weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

Saddy

Da ich nach Paragraph 13 TVöD auf Höhergruppierung Klage, versucht mein AG mich mit solche Aktionen mürbe zu machen.

Es wurde versucht mir Tätigkeiten wie 8 Stunden am Tag Akten scannen zu übertragen - dies hat der PR, ich und Verdi verhindert (nicht durch das Direktionsrecht gedeckt da unter meiner Eingruppierung).

Einerseits ist es ja entspannt vollbezahlt zu werden für 0 Leistung aber es ist nicht zufriedenstellend. Angeblich gibt es keine Aufgaben für mich, was gelogen ist - die Kollegen versinken in Arbeit..

Tagelöhner

Danke für die Info, so etwas habe ich mir schon gedacht. Lassen Sie sich nicht unterkriegen und zeigen Sie den übergriffigen Entscheidungsträgern ihre Grenzen auf.

Das deckt sich ebenfalls mit Erfahrungen, die ich so gemacht habe. Viele Arbeitgeber wenden das Tarifrecht nicht ordentlich oder sogar gar nicht an, sondern legen den Fokus lediglich auf das Haushaltsrecht bzw. Gepflogenheiten, die halt schon immer so gehandhabt wurden, bzw. die sich teilweise aus Beamtenverhältnissen ableiten. Wenn hiergegen dann jemand aus der Belegschaft aufbegehrt, weil er sich mit der Situation thematisch befasst und versucht lediglich rechtlich korrekt behandelt zu werden, fällt er in Ungnade und bekommt die fiesen Methoden zu spüren.
Nur mit ausgeprägtem Humorsinn weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

Saddy

Leider wahr. Mein AG ist auch noch so ziemlich der Größte AG im kommunalen Bereich und hat vom Tarifrecht leider keinerlei Ahnung.

Auch auf Grund der Klage möchte ich natürlich nicht kündigen und aufgeben - insbesondere da das Urteil eventuell für viele wegweisend sein könnte.

FearOfTheDuck

Inwieweit wegweisend?

Wonach bezahlt dich dein AG eigentlich? Ggf. sollte sich das zuständige RPA die Angelegenheit mal anschauen.

Was halten deine Kollegen davon?

Saddy

Es gab anscheinend noch keine vergleichbare Klage bzw. einen solchen Fall in der Konstellation.

RPA?

Meine Kollegen unterstützen mich, außer ein paar wenige. Ich will ja arbeiten, darf es nur nicht...bedingungsloses Einkommen im Grunde oder Steuerverschwendung.

Ende des Jahres findet endlich die Verhandlung statt und mal sehen was passiert.

Schokobon

Hier gibt es sicher eine Vorgeschichte, die wir nicht kennen.

SozPädBW

Ich bin keine Fachfrau, aber wie soll eine Höhergruppierung erfolgen, wenn gar keine Tätigkeiten ausgeführt werden?

2strong


FearOfTheDuck

Mutmaßlich gab es Abweichungen bei der Rechtsmeinung zur Eingruppierung, als man noch eine Tätigkeit übertragen hatte.

@Saddy

RPA=Rechnungsprüfungsamt. Dort sollte eine derartige Konstellation negativ aufstoßen.

Würdest du deine besondere Konstellation hier umschreiben?

MoinMoin

Zitat von: SozPädBW in 13.06.2025 22:56
Ich bin keine Fachfrau, aber wie soll eine Höhergruppierung erfolgen, wenn gar keine Tätigkeiten ausgeführt werden?
Man wird aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert nicht aufgrund der ausgeübten/ausgeführten.

Saddy

Der Anspruch besteht aus 2023. Wenn dein AG dich zunächst befristet für 6 Monate auf eine Q3 Stelle setzt und dann die Frist verstreichen lässt und du die Tätigkeit letztendlich über ein Jahr machst, besteht unserer Auffassung nach ein Anspruch nach Paragraph 13 TVöD. Die Gewerkschaft klagt hier aktuell für mich.

Als Strafe werde ich halt jetzt etwas drangsaliert.