Autor Thema: Keine komplette Dienstbefreiung (mehr) wärend des Verwaltungslehrgangs 1  (Read 2762 times)

Wonny

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Hallo zusammen,

ich arbeite für eine große Kommune in NRW und folgendes ist passiert:

Ich absolviere derzeit den Verwaltungslehrgang 1 und befinde mich seit einigen Monaten im Aufbaukurs. Zu Beginn des Lehrgang konnten wir uns pro Tag für 7,48 Stunden vom Dienst befreien lassen. Das entspricht der täglichen Arbeitszeit.

Vor einigen Wochen jedoch wurde eine "Leitlinie" veröffentlicht; lt. dieser beträgt die Befreiung nur noch 6,5 Stunden (dies entspricht der Unterrichtszeit des Instituts). Der PR war involviert, aber zu einer Stellungsnahme nicht zu erreichen, angeblich wurden Teilzeitkräfte durch den Kurs benachteiligt, wie genau ist aber unklar.

Aufgrund der Tatsache, dass bei uns im Amt Freitags nur 5-6 Stunden gearbeitet wird, müsste ich nun wöchtentlich etwa 4 Stunden aufholen (das geht aber nur an 2 Tagen). Da ich weder Kundenkontakt noch Büropflicht habe, kann ICH diese Zeit tatsächlich erbringen, aber andere aus unserer Kommune haben diesen Luxus nicht. Für diese Personen ist es schwer bis unmöglich, diese Zeit (zumindest legal) wieder aufzuholen. Auch ist das Institut nicht in unserer Kommune; allein der Weg zur Dienststelle würde sich (auch in meinem Fall) nicht lohnen und würde die tägliche Pendelzeit um etwa 90 Minuten erhöhen.

Von der Gewerkschaft haben wir zwei komplett verschiedene Antworten erhalten. Daher würde es mich interessieren, was ihr darüber denkt bzw. ob es jemanden gibt, der ähnlich betroffen ist.

Liebe Grüße
Wonny

2strong

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Erreicht Ihr das Studieninstitut im Rahmen einer Dienstreise, werdet Ihr die jeweiligen Tage abgeordnet oder wie läuft das?

Wonny

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Hallo 2strong,

wir buchen das in der Zeiterfassung mit "Dienstbefreiung stundenweise". Das Institut liegt in einer anderen Kommune als die Dienststelle, d. h. wir fahren an Schultagen das Institut direkt an.

LG
Wonny

2strong

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Kannst Du mir noch erklären, weshalb man bei Euch Freitags nur 5h arbeiten kann? Wird danach der Strom abgedreht und abgeschlossen? Und weshalb sollte man nur an zwei Tagen die Woche etwas länger bleiben können?

FearOfTheDuck

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Welche Antworten hat die Gewerkschaft denn gegeben?


Wonny

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Hallo zusammen,

man kann Freitags schon arbeiten, aber es wird nach 12 kaum noch jemand da sein, d. h. Du hast keine Schnittstellen, niemand unterschreibt Dir was und die Systeme werden auch zum Teil gewartet.

Theoretisch kannst Du von 6 bis 20 Uhr arbeiten. Wie gesagt, kann ich das aufgrund der Tätigkeiten tun. Es gibt andere Leute an anderen Ämtern der gleichen Kommune, die haben da ein echtes Problem.

Die Gewerkschafte sagte zu mir, der Arbeitgeber müsse sicherstellen dass die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit auch "zu arbeiten wäre" => d. h. ich muss die Chance haben, das auch am Stück zu tun und nicht quer durch die Republik muss, um die Arbeitszeit zu erfüllen.

Zu jemandem anderes sagte man, der Tarifvertrag würde solche Regelungen hergeben. Ziemlich schwammig, ich jedenfalls habe nichts gefunden.

LG
Wonny

clarion

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Gibt es keine Arbeiten, die man allein erledigen kann? Gibt es die Möglichkeit im Homeoffice noch ein bis zwei Stunden zu arbeiten?

MoinMoin

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Ich fasse zusammen:
Ihr habt eine Gleitzeitvereinbarung, die es euch erlaubt zwischen 6-20 zu arbeiten.
Also seit ihr auch eigenständig dafür verantwortlich eure Sollarbeit zu erfüllen und der AG stellt damit sicher, dass ihr arbeiten könnt, er sperrt euch ja nicht aus. Ob ihr es am Stück oder mit Unterbrechungen macht ist doch der Deal und der Vorteil und euere Freiheit, die einige plötzlich als Problem sehen.
Das hat allerdings alles nichts mit Tarifrecht zu tun.

Ihr bekommt nur die Zeit des Lehrgangs an Lehrgangstagen als Arbeitszeit angerechnet.
Nachvollziehbar. Wenn es keine angeordnete Veranstaltung ist, sondern „privat“.
Dann sind die Lehrgänge keine Dienstreisen. Und das ist der Dreh und Angelpunkt. Wenn es eine Dienstreise wäre, dann dürften keine Minusstunden entstehen.

Dumme Frage:
Weil Freitags nachmittags nichts unterschrieben wird, kann man nicht arbeiten? Weil dann der Unterschreiber am Montag überlastet wäre?

FearOfTheDuck

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Hallo zusammen,

man kann Freitags schon arbeiten, aber es wird nach 12 kaum noch jemand da sein, d. h. Du hast keine Schnittstellen, niemand unterschreibt Dir was und die Systeme werden auch zum Teil gewartet.

Theoretisch kannst Du von 6 bis 20 Uhr arbeiten. Wie gesagt, kann ich das aufgrund der Tätigkeiten tun. Es gibt andere Leute an anderen Ämtern der gleichen Kommune, die haben da ein echtes Problem.




Zum oberen Absatz: das klingt schon schwer nach Ausrede.

Zum unteren Absatz: Dem AG seine Arbeitsleistung anbieten und ihm damit das Problem zurückgeben.


SozPädBW

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Aber es könnten freitags doch dennoch Vorgänge bis zur Unterschriftsreife vorbereitet werden, die Arbeit so organisiert werden, dass Freitagnachmittag Sachen bearbeitet werden, die nicht die Anwesenheit anderer erforderlich machen.

Ich habe eher das Gefühl, dass du freitags nicht länger arbeiten möchtest. Dann bleibt lediglich die Option der Teilzeitbeschäftigung bis zum Abschluss des Lehrganges.

2strong

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Wenn ich den Sachverhalt jetzt richtig verstanden habe, liegt das einzige "Problem" darin, dass man an ein oder zwei Tagen ggf. mal ne Stunde länger im Büro sitzt, als die meisten anderen, weil man die verlorene Zeit vom Studientag nachholen muss. Dann ist das halt so, würde ich sagen.

Wonny

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Wie gesagt, mich betrifft das überhaupt nicht. Ich kann bis 20 Uhr arbeiten, kein Problem. Ich mache eher datentechnische Sachen und habe keinerlei Kundenkontakt, an die Akten kann ich auch (an zwei Tagen die Woche bin ich sowieso im Büro).

Auf den Lehrgang wurde sich in unseren Fällen nicht beworben, sondern es sind allesamt Nachqualifizierungen (wir wurden also angemeldet durch den AG). Das mit der Stunde kam während des Lehrgangs, d. h. in der Infomail zu Beginn steht noch wir sollen 7,48 Stunden buchen.

Ich kann an anderen Arbeitsplätzen kein Mäuschen spielen, es ist aber offenbar ein Problem (auch wegen der Wegezeiten) bei Personen, die nicht im HomeOffice machen können. Zwei von uns haben den Lehrgang daher abgebrochen, einer ist extern weg, der andere Mitarbeiter hat mit dem PR wohl erreicht, dass der Basislehrgang reichen würde.

Keiner von uns wurde offiziell in Kenntnis gesetzt. Es gab keine Mail, kein Wort von der Sachgebietsleitung, nichts. Das ist durch Zufall aufgefallen durch einen Mitarbeiter, der gar keinen Lehrgang besucht. Es gibt bei uns im Zeiterfassungssystem eine "Cloud" in der dieser "Leitfaden" (so ist er benannt) vor ca. sechs Wochen gespeichert und somit veröffentlicht wurde.

Aber nochmals: mich betrifft es nicht. Ich habe mich meist sowieso noch am Nachmittag kurz angemeldet um irgendwas vorzubereiten.

Wonny

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Eine mögliche Fragestellung wäre, ob es sich hier um eine Dienstreise handelt. Die Fortbildung wurde angeordnet und das Institut befindet sich außerhalb der regulären Arbeitsstätte..

2strong

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Nach der Dienstreise hatte ich ja ursprünglich gefragt. Dann würde nämlich - unabhängig von der tatsächlichen Unterrichtszeit am Studieninstitut - die regelmäßige tägliche Arbeitszeit gutgeschrieben.

Ungeachtet dessen: Weshalb Deine Kollegen pro Woche nicht zwei Stunden nacharbeiten können sollen, auch jenseits von Publikumszeiten, erschließt sich mir nicht.

Wonny

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Ich habe zusätzlich den Vorteil, genau zwischen den Kommunen zu wohnen (Abeit / Institut), und ich wohne genau an der Bahnstrecke die beide Orte fast punktgenau verbindet. Andere von uns haben aber teilweise Anfahrtswege von 50 Kilometern, und wenn Du dann noch in irgendeiner Außenstelle Dienst hast, musst Du vom Institut zu eben dieser hinfahren. Das kannst Du mit dem Auto vergessen (Stau, aber diese Personen fahren in der Regel damit), mit ÖPNV kann das dauern.

Ich denke, es hat sich so eingebürgert, aufgrund des Freitags Stunden reinzuholen, und zusammen mit dem Lehrgang wären das dann schon um die 4 Stunden, die an zwei Tagen aufgeholt werden müssten.

Ich komme aus der freien Wirtschaft und kann darüber auch nur schmunzeln; hier ging es mehr um die Frage ob das Vorgehen konform ist. Ich werde das mal mit der Dienstreise klären, dann wäre das sowieso erledigt.

LG
Wonny