Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Keine komplette Dienstbefreiung (mehr) wärend des Verwaltungslehrgangs 1
BAT:
Ich bezog mich auf den TE Wonny.
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: BAT am 17.06.2025 11:08 ---Bekomme ich als Teilzeitkraft mit z. B. 5 Stunden täglich nach Euren Regularien meine fünf Stunden oder die wirklich absolvierten 6,5 Stunden Lehrgang?
--- End quote ---
--- Zitat von: Bubi11 am 17.06.2025 11:22 ---Bei uns wird die Sollarbeitszeit des Mitarbeiters angerechnet.
Da gibts weder Plus noch minus Stunden.
--- End quote ---
Die beiden Antworten zeigen schön auf, dass egal welche Regelung man macht, sich alle immer ungerecht danach behandelt fühlen:
Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber wurde die Soll-Arbeitzeit gutgeschrieben. Fühlten sich die Teilzeitkräfte ungerecht behandelt, da mein alter AG grundsätzlich laut DV die 5 Tage Woche hat und die individuelle AZ auf 5 Tage verteilt. Haben sich beschwert. Wurde dann geändert, auf die tatsächliche Anwesenheitszeit beim Verwaltungslehrgang. Das sind aber weniger als 7,8 Stunden - dann haben sich die Vollzeitkräfte beschwert....
UNameIT:
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 18.06.2025 08:38 ---
--- Zitat von: BAT am 17.06.2025 11:08 ---Bekomme ich als Teilzeitkraft mit z. B. 5 Stunden täglich nach Euren Regularien meine fünf Stunden oder die wirklich absolvierten 6,5 Stunden Lehrgang?
--- End quote ---
--- Zitat von: Bubi11 am 17.06.2025 11:22 ---Bei uns wird die Sollarbeitszeit des Mitarbeiters angerechnet.
Da gibts weder Plus noch minus Stunden.
--- End quote ---
Die beiden Antworten zeigen schön auf, dass egal welche Regelung man macht, sich alle immer ungerecht danach behandelt fühlen:
Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber wurde die Soll-Arbeitzeit gutgeschrieben. Fühlten sich die Teilzeitkräfte ungerecht behandelt, da mein alter AG grundsätzlich laut DV die 5 Tage Woche hat und die individuelle AZ auf 5 Tage verteilt. Haben sich beschwert. Wurde dann geändert, auf die tatsächliche Anwesenheitszeit beim Verwaltungslehrgang. Das sind aber weniger als 7,8 Stunden - dann haben sich die Vollzeitkräfte beschwert....
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Bei uns gibt es die Mischung - Vollzeitkräfte bekommen plus/minus 0, Teilzeitkräfte die tatsächlich gearbeitete Arbeitszeit (also die Anwesenheit bei der Schulung). Somit haben beide keine Benachteiligung und fühlen sich gerecht behandelt.
TVOEDAnwender:
Hier ein paar Ausführungen des Kommunalen AGV NRW:
--- Zitat ---5.2.2.1 Verwaltungslehrgang I (VL I)
In Vorbemerkung Nr. 7 der EGO VKA ist die sog. „Ausbildungs- und Prüfungspflicht“ geregelt. Soweit
Beschäftigte im Allg. Verwaltungsdienst in EG 5 Fallgruppe 2 bis EG 9a bzw. EG 9b Fallgruppe 2 bis
EG 12 eingruppiert sind, ist eine Erste Prüfung (Verwaltungslehrgang I) bzw. Zweite Prüfung (Verwaltungslehrgang II) abzulegen.
Dabei sind in der Vorbemerkung Nr. 7 aber keine konkreten Regelungen zur Durchführung oder
Rückforderung von Lehrgangskosten enthalten.
Insofern haben Arbeitgeber dann Folgendes zu beachten:
Mangels eigenständiger Rückzahlungsregelungen sind bei Besuch des VL I die Vorschriften des § 5
TVöD (Qualifizierung) anzuwenden. Dort ist in Abs. 3) Buchst. b) der Erwerb zusätzlicher Qualifikationen
(Fort- und Weiterbildung) aufgeführt, worunter auch der VL I fällt.
Hinsichtlich der Kostentragung für den Besuch des VL I ist dabei § 5 Abs. 5 Satz 1 TVöD beachten,
wonach die Kosten einer vom Arbeitgeber veranlassten Qualifizierungsmaßnahme zwar grundsätzlich
vom Arbeitgeber getragen werden; im Rahmen einer Qualifizierungsvereinbarung gem. § 5 Abs. 5 Satz
2 TVöD aber auch ein Eigenbeitrag der Beschäftigten an den Kosten des VL I geregelt werden kann.
Grundsätzlich kann dementsprechend auch vereinbart werden, dass Beschäftigte nur zum Teil oder gar
nicht bezahlt für den Lehrgangsbesuch freigestellt werden (sondern nur die Lehrgangskosten vom
Arbeitgeber übernommen werden).
--- End quote ---
Gibt es eine entsprechende Vereinbarung nach § 5 TVöD mit dir?
BAT:
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 18.06.2025 08:38 ---
Die beiden Antworten zeigen schön auf, dass egal welche Regelung man macht, sich alle immer ungerecht danach behandelt fühlen:
--- End quote ---
Wobei da auch öfters die Fortbildungsinstitute in der Pflicht sind, ordentliche Fortbildungen anzubieten. Es gibt nicht wenige Seminäre, die eher für die jährliche Hautbräunung angelegt wurden als für ernsthafte Weiterbildungen. Die gilt qualitativ und auch zeitlich. Da weht bei einigen noch der Geist der 80er Jahre.
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