Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Erfahrungsaustausch Weiterbeschäftigung nach Renteneintrittsalter
Rentenonkel:
--- Zitat von: Coach am 18.06.2025 13:35 ---
Ich wäre ja bereit, einer Befristung oder sogar einer Teilzeittätigkeit mit Befristung zuzustimmen. Hier hat es jedoch bis zum heutigen Tag weder ein Gesprächsangebot noch überhaupt eine Rückfrage gegeben.
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Warum sollte der Arbeitgeber sich auch melden? Das Beschäftigungsverhältnis endet automatisch und er hat keinen Handlungsdruck.
Nochmal: Falls man sich auf eine Weiterbeschäftigung einigt, bedarf es eines neuen Arbeitsvertrages. Daher muss sich grundsätzlich auch der Arbeitnehmer darum bemühen, entsprechendes Interesse für ein neues Beschäftigungsverhältnis zu bekunden, in der er sich beispielsweise rechtzeitig vorher (am besten auf eine zeitlich befristete, ausgeschriebene Stelle) bewirbt. Dann kann sich der Arbeitgeber für Dich entscheiden ... oder für jemand anderen.
Genauso steht es Dir frei, Dein Glück bei einem anderen Arbeitgeber zu suchen und Dich woanders zu bewerben.
--- Zitat von: Coach am 18.06.2025 13:35 ---Ich will ergänzen, dass es beim AG in der Vergangenheit einige Rentner gegeben hat, denen als Weiterbeschäftigung Minijobs für ein Jahr befristet angeboten wurden. Vermutlich habe ich mit meinem Wunsch nach "Weitermachen" meinen AG maßlos überfordert.
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Auch da wieder die Frage: Erfolgte die Weiterbeschäftigung vor oder nach Erreichen der jeweiligen Regelaltersgrenze? Das ist sachlich und rechtlich ein sehr großer Unterschied.
TVOEDAnwender:
--- Zitat --- Ich erspare mir jetzt die Nennung der Rechtsgrundlagen, nur dass der AG zustimmen muss und ein neuer Arbeitsvertrag zu den gleichen Konditionen geschlossen werden müsste.
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Erspare Sie mal nicht, nenn Sie mal.
Coach:
--- Zitat ---Auch da wieder die Frage: Erfolgte die Weiterbeschäftigung vor oder nach Erreichen der jeweiligen Regelaltersgrenze? Das ist sachlich und rechtlich ein sehr großer Unterschied.
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Nach Erreichen der Regelaltersrente und dem regelrechten Ausscheiden aus dem (Vollzeit)Arbeitsverhältnis.
Und natürlich bewerbe ich mich jetzt. Mir ging es hier um einen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen in ähnlicher oder gleicher Situation.
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: Coach am 18.06.2025 14:21 ---Und natürlich bewerbe ich mich jetzt. Mir ging es hier um einen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen in ähnlicher oder gleicher Situation.
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Der Austausch ist ganz einfach: Ja, ich kenne Beschäftigte, die vom Arbeitgeber auch bei Erreichen der Altersgrenze weiterbeschäftigt werden - in unterschiedlichen vertraglichen Konstellationen (Teilzeit, Vollzeit, zu anderen Bedingungen der Eingruppierung, mit den gleichen Tätigkeiten, mit anderen Tätigkeiten, befristet und unbefristet). Und ich kenne genauso Beschäftigte (beim gleichen AG), die beim gleichen Arbeitgeber weiterbeschäftigt werden wollten, jedoch der Arbeitgeber dies nicht wollte.
Textmarker:
Ich finde es gut, wenn sich jemand nach der Regelarbeitsgrenze noch fit genug fühlt seiner bisherigen Tätigkeit weiter nachzugehen. Aus Personalersicht möchte ich nur folgende Erfahrungen anmerken, die es häufig erschweren:
- Minijobber kosten administrativ extrem viel Aufwand (Zeiterfassung, Urlaub, Arbeitsverträge, Einstellungsvorgänge, Arbeitsunfälle, Ausstattung etc.)
- Minijobber arbeiten je nach EG meist um die 5-6 Stunden pro Woche und nehmen ja trotzdem an Besprechungen, Personalversammlungen, Kaffeerunden etc. teil (heißt die persönlichen und sachlichen Verteilzeiten sind naturgemäß hoch ggü. der tatsächlichen Arbeit(-szeit)
- Minijobber unterschätzen den steuerlichen Aufwand und die Belastung, deswegen stehen sie nach der Steuerrückerstattung scharenweise im Büro um sich über die Nichtaufklärung von Abzügen aufzuregen (SW: Steuernachforderung)
Ich rate jedem Minijobber/ TB nach Regelaltersgrenze sich umfassend von einem Steuerprofi beraten zu lassen. Das gehört als Arbeitgeber nämlich nicht zu meinen Aufgaben.
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