Autor Thema: Beschilderung nicht zulässig?  (Read 1435 times)

juniso

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Beschilderung nicht zulässig?
« am: 25.06.2025 06:49 »
Servus!

Vielleicht kann man uns hier helfen. Vorab schon mal lieben Dank.

Wir, mehrere Anwohner, haben Stellplätze von der Stadt i. R. v. Gestattungsverträgen gegen Zahlung einer Gestattungsgebühr bekommen.

Nun haben wir Schilder aufgestellt, damit andere wissen, dass man sich dort nicht hinstellen darf.

ZB

"Privatparkplatz"

oder

"Privatgrundstück - Parken verboten - Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt"

Nun teilte uns das Ordnungsamt eben jener Stadt mit, dass wir diese Schilder gar nicht aufstellen dürfen, weil es nicht unser Eigentum ist.

O_O

Nur, ohne Schilder haben wir das Problem, dass sich dort andere hinstellen, die die Flächen nicht bezahlt haben.

Aber die Stadt selbst sieht keinen Bedarf darin, selbst solche Schilder aufzustellen.

o_O

Dürfen wir das wirklich nicht? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage, bitte?

Dankeschön.

LG

Rowhin

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Antw:Beschilderung nicht zulässig?
« Antwort #1 am: 25.06.2025 07:31 »
Stört sich das Ordnungsamt allgemein an den Schildern, oder an den konkreten Inhalten der Schilder? Vielleicht würde man ein Schild wie es teilweise hier in der Umgebung hängt a la "Stellplatz vermietet", das nicht impliziert, es handle sich um ein Privatgrundstück, akzeptieren?

Alien1973

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Antw:Beschilderung nicht zulässig?
« Antwort #2 am: 25.06.2025 10:17 »
Ist das so eine Art Zonenparken? Sprich Anwohner einer bestimmten Straße dürfen dort parken...solche Konstrukte gibt es auch, die Anwohner bekommen einen Ausweis für das Auto und bezahlen auch.

Oder handelt es sich um explizit ausgewiesen Stellplätze bei denen klar sein sollte wer wo parken darf?
Also steht jeder immer am gleichen Platz oder müsst ihr euch jedes mal neu was suchen?

NWB

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Antw:Beschilderung nicht zulässig?
« Antwort #3 am: 25.06.2025 10:22 »
Warum stellt man diese Frage im Forum und nicht direkt an das Ordnungsamt?
Die kennen den Sachverhalt doch besser und können vielleicht auch sagen, was zulässig ist.

Sjuda

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Antw:Beschilderung nicht zulässig?
« Antwort #4 am: 26.06.2025 11:29 »
Ist denn ein Gestattungsvertrag nicht normalerweise gekennzeichnet durch fehlende Gegenleistung (Bezahlung)? Wenn hier, wie ich vermute monatlich, eine "Gestattungsgebühr" gezahlt wird, fällt mir die Abgrenzung zu einer klassischen Anmietung von Stellflächen schwer. Interessant ist auch, welche Nutzungsrechte sich aus der Gestattung ergeben. In Abgrenzung zur Miete dürfte es sich um eine Duldung handeln. Es wird also hingenommen, dass ihr eure Fahrzeuge dort abstellt. Gibt es aber ein explizites und exklusives Nutzungsrecht? Wahrscheinlich eher nicht, denn das setzt m. E. einen Mietvertrag voraus.

Ist es demnach überhaupt so, dass andere Leute sich dort nicht hinstellen dürfen, die ihrerseits keinen Gestattungsvertrag eingegangen sind? Selbst wenn das der Fall wäre, müsste darauf durch eine entsprechend der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vorgesehene Beschilderung hingewiesen werden. Damit meine ich "amtliche"  Schilder (Parkverbotszone, nur mit Anwohnerausweis etc.  und was es da alles gibt).

Wenn ihr weder Eigentümer noch Mieter der Stellflächen seid, sehe ich keine Grundlage für privat angebrachte Schildchen an der jeweiligen Stellfläche.



Landesdiener

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Antw:Beschilderung nicht zulässig?
« Antwort #5 am: 26.06.2025 16:28 »
Befinden sich die Parkplätze denn im öffentliche Verkehrsraum oder abseits davon auf einem Grundstück, dass zivilrechtlich der Gemeinde gehört, aber kein öffentlicher Verkehrsraum ist?