Hallo,
Kollege K ist seit Ende 2023 krankgeschrieben wg. psychischer Probleme (Burnout, Erschöpfung, etc.).
Die aktuelle Krankschreibung geht bis Ende Juni 2025.
Er möchte nun, ab dem 30.06.2025, seinen Erholungsurlaub aus 2024 und seinen Urlaub aus 2025 nehmen, um eine längere Auszeit im Ausland nehmen zu können. Der UR aus 2024 würde sonst verfallen.
Die Personalabteilung der Dienststelle lehnt den Urlaubsantrag ab, da sie der Meinung ist, es müsse erst, z.B. durch einen Amtsarzt, die Arbeitsfähigkeit nachgewiesen werden.
Amtsarzttermin war schon einmal dieses Jahr; dieser meinte, dass die Genesung noch sechs Monate dauern könne als Prognose.
Darf der Urlaub hier abgelehnt werden?
Ggf. Klage vor dem Arbeitsgericht?
Vielen Dank!
WTH...