Autor Thema: Erholungsurlaub direkt im Anschluss an eine längere Krankschreibung  (Read 1897 times)

Iunius

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Urlaub verfällt zum 01.07. des Folgejahres.
Überstunden (nur über 40 in der Zahl) verfallen zum 01.11..
Also beteieblich festgelegt.

Gesetzlich festgelegt ist ja, dass Urlaub bei Langzeiterkrankung nach 15 Monaten, also zu einem 31.03. verfällt.

Länger ansonsten können Urlaub bei uns nur Beamte.

Gibt es Behörden, die auch für Tarifbeschäftigte kulantere Lösungen gibt?
Kann gerne hier gepostet werden!
Nein, diese Ausführungen sind schlicht falsch.

tb2022

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Was ist falsch?

Was ist Deiner Meinung nach richtig?

NWB

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Wo bist du denn beschäftigt bzw. ist tatsächlich der TV-L einschlägig??
Habt ihr spezielle Dienstvereinbarungen?

MoinMoin

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Urlaub verfällt zum 01.07. des Folgejahres.
Überstunden (nur über 40 in der Zahl) verfallen zum 01.11..
Also beteieblich festgelegt.

Gesetzlich festgelegt ist ja, dass Urlaub bei Langzeiterkrankung nach 15 Monaten, also zu einem 31.03. verfällt.

Länger ansonsten können Urlaub bei uns nur Beamte.

Gibt es Behörden, die auch für Tarifbeschäftigte kulantere Lösungen gibt?
Kann gerne hier gepostet werden!
Tariflich ist der Verfall am 31.3. festgelegt, ihre seit also besser gestellt als TV-L
 (Ausnahme 30.9. an der Uni)

Bei uns (NI) sind wir den Beamten gleichgestellt also per DV Urlaubsverfall am 30.9. per Dienstvereinbarung.

Iunius

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Was ist falsch?

Was ist Deiner Meinung nach richtig?

Es gibt keinen Automatismus nach welchem Urlaub verfallen könnte.
Auch Dienstvereinbarungen dazu wären / sind unerheblich.

Anders verhällt es sich natürlich mit Überstunden oder wenn der Beschäftigte persönlich zustimmt seinen Urlaub verfallen zu lassen, die Frist für den Verfall kann nur beginnen wenn es eine persönliche, direkte Ansprache des Beschäftigten über die Folgen gegeben hat.

Mir ist sehr wohl bekannt, dass dies häufig in der Praxis anderweitig gehandhabt wird, vor dem Arbeitsgericht hat und hätte eine solche Vorgehensweise keinen Bestand.

MoinMoin

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Du hast allerdings auch keinen automatischen Anspruch darauf, dass dein Urlaub ins neue Jahr übernommen wird.
Insofern, wenn darüber keine DV oder anderweitige Kommunikation existiert, dann ....

Und ja, der AG muss dich auf den drohenden Urlaubsverfall hinweisen, sonst hat er Pech.

tb2022

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Die Verfallszeiten, die ich genannt habe, sind bezogen auf unsere Dienstvereinbarung und andere auf gesetzliche Regelungen.

MoinMoin

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Und wenn der AG nicht nachweisen kann, dass er dich darauf hingewiesen hat, dass zum Tag X Urlaub verfällt, dann verfällt er nicht (Stichwort Mitwirkungsobliegenheiten des AGs)
Das ist es wohl worauf Iunius hinaus wollte.

Ein Brief Mitte des Jahres, der darauf hinweist, dass noch X Urlaubstage offen sind und zum x.x.xxxx verfallen werden reicht und muss auch Langzeiterkrankten zugehen.