Liebe Mitstreiter,
zum 01.05. diesen Jahres habe ich von meiner bisherigeren Bundesoberbehörde zu einer anderen Bundesoberbehörde Abordnen lassen mit dem Ziel der Versetzung. Beide Behörden sind im Geschäftsbereich des BMI. Die Gründe waren familiärer Natur und hatten nichts mit meinem bisherigen Dienstherrn zutun, führten mich allerdings von Berlin wieder zurück in die Heimat bzw. zu einem heimatnahen Dienstort. Nach nunmehr sieben Wochen stellt sich allerdings immer mehr heraus, dass die neue Tätigkeit mitnichten den Erwartungen entspricht und ich mich zunehmend unterfordert fühle. Grundsätzlich haben sich die Gründe für meinen Weggang nicht geändert, jedoch möchte ich zumindest alle Eventualitäten in Betracht ziehen, welche sich ergeben würden, sollte ich nach der Abordnungszeit der geplanten Versetzung widersprechen.
Zu allererst: Ist dies überhaupt in dieser Einfachheit möglich? Oder kann man gegebenenfalls die Zeit der Abordnung verlängern, sodass mir mehr Zeit bleibt um alle Aspekte meiner neuen Tätigkeit vollumfänglich kennenzulernen?
Wie wären diesbezüglich die rechtlichen Bestimmungen? Welche Möglichkeiten mir nicht bekannter Natur würden es weiterhin geben bzw. bis zu welchem Zeitpunkt kann man der Versetzung widersprechen?
Inwieweit würde ich mich gegenüber meinem jetzigen Dienstherren in „die Finger schneiden“, wenn ich der Versetzung widerspreche und zurück gehe, mich dann aber in einem überschaubaren Zeitrahmen eben doch wieder an eine Behörde versetzen lassen will, die eben heimatnäher ist?
Liebe Grüße, danke für die möglichen Antworten und Entschuldigung, sollte dieses Thema schon mehrmals in abgewandelter Form behandelt wurden sein.