Autor Thema: Abordnung m.d.Z.d.V.  (Read 950 times)

ChrisStein

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Abordnung m.d.Z.d.V.
« am: 26.06.2025 06:32 »
Liebe Mitstreiter,

zum 01.05. diesen Jahres habe ich von meiner bisherigeren Bundesoberbehörde zu einer anderen Bundesoberbehörde Abordnen lassen mit dem Ziel der Versetzung. Beide Behörden sind im Geschäftsbereich des BMI. Die Gründe waren familiärer Natur und hatten nichts mit meinem bisherigen Dienstherrn zutun, führten mich allerdings von Berlin wieder zurück in die Heimat bzw. zu einem heimatnahen Dienstort. Nach nunmehr sieben Wochen stellt sich allerdings immer mehr heraus, dass die neue Tätigkeit mitnichten den Erwartungen entspricht und ich mich zunehmend unterfordert fühle. Grundsätzlich haben sich die Gründe für meinen Weggang nicht geändert, jedoch möchte ich zumindest alle Eventualitäten in Betracht ziehen, welche sich ergeben würden, sollte ich nach der Abordnungszeit der geplanten Versetzung widersprechen.
Zu allererst: Ist dies überhaupt in dieser Einfachheit möglich? Oder kann man gegebenenfalls die Zeit der Abordnung verlängern, sodass mir mehr Zeit bleibt um alle Aspekte meiner neuen Tätigkeit vollumfänglich kennenzulernen?
Wie wären diesbezüglich die rechtlichen Bestimmungen? Welche Möglichkeiten mir nicht bekannter Natur würden es weiterhin geben bzw. bis zu welchem Zeitpunkt kann man der Versetzung widersprechen?
Inwieweit würde ich mich gegenüber meinem jetzigen Dienstherren in „die Finger schneiden“, wenn ich der Versetzung widerspreche und zurück gehe, mich dann aber in einem überschaubaren Zeitrahmen eben doch wieder an eine Behörde versetzen lassen will, die eben heimatnäher ist?


Liebe Grüße, danke für die möglichen Antworten und Entschuldigung, sollte dieses Thema schon mehrmals in abgewandelter Form behandelt wurden sein.

xap

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Antw:Abordnung m.d.Z.d.V.
« Antwort #1 am: 26.06.2025 07:08 »
Sowohl ein Abbruch der Abordnung und die Rückkehr auf die alte Stelle als auch eine Verlängerung der Abordnung sind grundsätzlich möglich. Ob für eine Verlängerung die Zustimmung des alten DH nötig ist, weiß ich nicht- ich könnte es mir aber vorstellen. Ich würde zumindest bei einem Abbruch sowohl beim neuen als auch beim bisherigen DH für Klarheit schaffen, und das vielleicht nicht erst am letzten Tag der regulären AO - aber das ist nur meine persönliche Meinung. Für die Rechtsgrundlagen hilft Google, bei Verwaltungsbeamten würde ich diese sogar als Basiswissen voraussetzen.

Bei einem mehrfachen hin und her könnte es natürlich Vorbehalte z. Bsp. der aktuellen Führungskraft geben - nachvollziehbarer Weise. Ob man in so einem Arbeitsumfeld dann arbeiten möchte, muss jeder selbst entscheiden. Auf diese Erkenntnis kann man natürlich auch selbst kommen.

SamFisher

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Antw:Abordnung m.d.Z.d.V.
« Antwort #2 am: 26.06.2025 10:56 »
Man kann hier noch ergänzen, dass die Abordnung von der abgebenden Diensstelle ausgeht. Diese ist auch für den Abbruch oder eine Verlängerung zuständig.

Ob die eine Verlängerung mitmachen, hängt stark von der Situation vor Ort ab. Während der Abordnung kann die offene Stelle nicht nach besetzt werden. Ich kenne Fälle, da hat die abgebende Behörde nicht mehr als 3 Monate bewilligt.

PolareuD

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Antw:Abordnung m.d.Z.d.V.
« Antwort #3 am: 26.06.2025 11:46 »
Erstmal Grundsätzliches: Beim Wechsel von einer Bundesbehörde zu einer anderen handelt es sich nicht um einen Dienstherrenwechsel, man wechselt nur ggf. das Ressort und die Dienststelle.

Während der Abordnungszeit sitzt man generell noch auf einem Dienstposten bei seiner bisherigen Dienststelle, erst mit der Versetzung bekleidet man den neuen Dienstposten an der neuen Dienststelle.

Die Frage ist nur auf welchen Dienstposten du aktuell an der bisherigen Dienststelle sitzt. Also auf deinem regulären Dienstposten oder ob man dich auf einem dienstpostenähnlichem Konstrukt (DpäK) führt, um deinen alten Dienstposten schon wieder neu besetzen zu können. Im letzteren Fall könnte eine Rückkehr eventuell schwieriger sein, so dass du ggf. ein Unterbringungsfall in der alten Dienststelle wärst.

2strong

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Antw:Abordnung m.d.Z.d.V.
« Antwort #4 am: 26.06.2025 13:17 »
Erstmal Grundsätzliches: Beim Wechsel von einer Bundesbehörde zu einer anderen handelt es sich nicht um einen Dienstherrenwechsel, man wechselt nur ggf. das Ressort und die Dienststelle.
Nur ergänzend: Wenn eine der Behörden rechtlich selbstständig ist (BDBOS, bpb etc.), kann es ausnahmsweise dennoch ein Dienstherrenwechsel sein.

ChrisStein

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Antw:Abordnung m.d.Z.d.V.
« Antwort #5 am: 27.06.2025 06:27 »
Vielen lieben Dank für eure Antworten.
Mit allen Antworten ist mir grundsätzlich schon einmal geholfen um ein wenig klareres Bild zu erlangen.  Übernächste Woche habe ich noch eine hausinterne Fortbildung. Sollte ich auch nach dieser weiterhin das Gefühl haben, unterfordert zu sein, werde ich zügig das Gespräch mit beiden Behörden suchen.