Hallo zusammen,
die Beamtin ist Sonderpädagogin und als solche als verbeamtete Lehrerin (BesGr. A13 B.2.1) an einer Förderschule für geistige Entwicklung beschäftigt.
Steht ihr eine Strukturzulage gem. § 47d LBesG NRW zu?
Bin gespannt, ob jemand helfen kann/mag
Viele Grüße