Autor Thema: Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen  (Read 18154 times)

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,265
Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #105 am: 25.06.2025 19:02 »
Ich kann dir ehrlich gesagt nicht folgen. Ich habe lediglich mitgeteilt, dass das BVA nach der Softwareumstellung wieder Beihilfeanträge bearbeitet. Die Arbeit wurde nach meinem persönlichen Eindruck sogar schneller wieder aufgenommen als befürchtet. Die Bescheide sehen nun auch anders aus als vorher. Sie sind umfangreicher begründet. Wer sie ausdruckt hat nun mehr zu drucken. ;)

beamtenjeff

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 327
Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #106 am: 25.06.2025 20:33 »
Ich kann dir ehrlich gesagt nicht folgen. Ich habe lediglich mitgeteilt, dass das BVA nach der Softwareumstellung wieder Beihilfeanträge bearbeitet. Die Arbeit wurde nach meinem persönlichen Eindruck sogar schneller wieder aufgenommen als befürchtet. Die Bescheide sehen nun auch anders aus als vorher. Sie sind umfangreicher begründet. Wer sie ausdruckt hat nun mehr zu drucken. ;)

Schön und gut. Ich wollte damit sagen, das hilft mir persönlich und allen anderen die noch auf ihre Alt-Bescheide warten nicht. Und es hat einen faden Beigeschmack, wenn ich bei einem so hohen Betrag bereits in der 10. Woche Wartezeit stecke und jemand anderes um die Ecke kommt und mir erklärt, wie toll doch das neue System ist und 3 Wochen nach Einreichung ein Bescheid vorliegt.

#edit: okay, sehe gerade, offenbar hast du X + 3 Wochen gewartet, das war etwas irreführend beschreiben. Wann hast du denn dein Kram eingereicht?

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,265
Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #107 am: 26.06.2025 07:19 »
Ah okay. Da ist der Ärger ist nachvollziehbar und der Zustand auch nicht haltbar. Vielleicht hilft es noch mal telefonisch dort vorzusprechen oder per Mail. Bei mir wurden in der Vergangenheit bei freundlicher Nachfrage durchaus Bescheide schneller erstellt. Steht und fällt aber sicher auch mit der Stelle und/oder Sachbearbeiter.

Ich habe tatsächlich nur 3 Wochen gewartet (Anfang Juni eingereicht) und der Bescheid wurde offenbar automatisiert erstellt (mit teilweiser Ablehnung, Widerspruch ist raus). Ein weiterer Antrag ist offenbar noch (manuell) in Bearbeitung. Seit kurzem ist meine Beihilfestelle nun auch das BVA Frankfurt Oder - in der Vergangenheit war dem nicht so. Ich hoffe das ist kein schlechtes Omen.

SGLBund

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 39
Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #108 am: 26.06.2025 09:17 »
„Seit kurzem ist meine Beihilfestelle nun auch das BVA Frankfurt Oder“

Ist sie nicht!

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,265
Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #109 am: 26.06.2025 13:20 »
Mein Bescheid sagt was anderes, die Webseite des BVA ebenfalls. Aber danke für den „konstruktiven“ Beitrag.

SGLBund

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 39
Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #110 am: 26.06.2025 13:32 »
Auf dem Bescheid steht die Postanschrift und die ist in diesem neuen System grundsätzlich für alle behilfeberechtigten Bundesbeamten FFO. Dort werden alle postalisch eingehenden Anträge und Schreiben gesammelt, bevor sie von dort nach Polen gehen, dort eingescannt und dann digital in das Abrechnungssystem eingespielt werden. 

An der grundsätzlich zuständigen Beihilfestelle hat sich nichts geändert, dazu gab es ein Infoschreiben des BVA.

Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,289
Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #111 am: 26.06.2025 19:02 »
Auf dem Bescheid steht die Postanschrift und die ist in diesem neuen System grundsätzlich für alle behilfeberechtigten Bundesbeamten FFO. Dort werden alle postalisch eingehenden Anträge und Schreiben gesammelt, bevor sie von dort nach Polen gehen, dort eingescannt und dann digital in das Abrechnungssystem eingespielt werden. 

An der grundsätzlich zuständigen Beihilfestelle hat sich nichts geändert, dazu gab es ein Infoschreiben des BVA.

Es werden im Bereich der „neuen Beihilfesoftware“ Cluster gebildet. Bei der Beihilfestelle Frankfurt (O) kann die elektronische Akte auch in Neubrandenburg oder Pommelen bearbeitet werden. Ob der bundeseigene Dienstleister des BVA in Polen scannen lässt weiß ich nicht. Wenn, dürfte das aber nicht für alle Kundenbehörden gelten.

Da Rezepte, halbwegs genormt sind, sind sie erheblich einfacher Auszulesen. Wenn man nur diese einreicht, ist alles nach ein paar Tagen abgeschlossen. Genormte Arztrechnungen sind eine Idee für die ferne Zukunft. Wenn es diese überhaupt einmal geben wird.

Es wird weiterhin das Personal für die neue Software geschult. Deswegen hat sich auch der Berg an Anträgen gebildet.

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,265
Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #112 am: 26.06.2025 21:03 »
Auf dem Bescheid steht die Postanschrift und die ist in diesem neuen System grundsätzlich für alle behilfeberechtigten Bundesbeamten FFO. Dort werden alle postalisch eingehenden Anträge und Schreiben gesammelt, bevor sie von dort nach Polen gehen, dort eingescannt und dann digital in das Abrechnungssystem eingespielt werden. 

An der grundsätzlich zuständigen Beihilfestelle hat sich nichts geändert, dazu gab es ein Infoschreiben des BVA.

Ich reiche seit Jahren keine Anträge postalisch ein, sondern immer „digital“ per App. Die Begründung greift für mich also nur bedingt. Gibt es das Infoschreiben öffentlich abrufbar? Aber danke für die Info, dass die Beihilfestelle beibehalten bleibt. Denn ich war mit meiner grundsätzlich zufrieden und selbst ob der Angaben auf dem Bescheid überrascht.

SGLBund

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 39
Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #113 am: 27.06.2025 11:03 »
Habe mir das Schreiben jetzt nochmal von einem Bekannten schicken lassen, die haben das damals erhalten als sie in das neue System gewechselt sind. Anschrift jetzt FFO, seine Beihilfestelle und seine Bearbeiter sitzen aber weiterhin in Köln.

SGLBund

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 39
Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #114 am: 27.06.2025 11:14 »
Ob der bundeseigene Dienstleister des BVA in Polen scannen lässt weiß ich nicht. Wenn, dürfte das aber nicht für alle Kundenbehörden gelten.


Gilt zumindest für alle Kundenbehörden des BVA die in diesem neuen System abgerechnet werden, für das gibt es nur das eine Scannzentrum der Bundesdruckerei. Deshalb ist die Postanschrift auch FFO, direkt an der Grenze zu Polen.

https://www.incoscan.com/de

Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,289
Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #115 am: 27.06.2025 11:58 »
Danke für die Infos.


Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,289
Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #116 am: 27.06.2025 17:58 »
Die Kölner Telefonnummer ist mir noch gar nicht aufgefallen. Gut zu wissen. Unsere Behörde wurde diese Woche umgestellt.

Der Punkt 4 Weitere Hinweise wurde in der aktuellen Fassung erweitert:

Die Bearbeitung der über zwei Millionen Beihilfeanträge jährlich erfolgt zukünftig nicht nur
vollständig digital, sondern durch den Einsatz moderner Prüfsoftware teilweise auch automatisiert.

Das hat zur Folge, dass Anträge oder Teile davon u. U. sehr viel schneller bearbeitet werden als
andere. Zu Krankenhaus- und Pflegerechnungen erhalten Sie immer einen separaten Bescheid. Bei
gleichzeitiger Antragstellung mit anderen Rechnungsbelegen erhalten Sie für diese beiden
Rechnungsarten daher auch einen zweiten Bescheid. Entdecken Sie den neuen Beihilfebescheid mit
übersichtlicheren Tabellen und Erläuterungen in der beigefügten Lesehilfe.

Die Digitalisierung und datentechnische Aufbereitung Ihrer eingereichten Unterlagen übernimmt
künftig unser externer Partner, die Bundesdruckerei. Sollten Sie Ihre Anträge noch in Papierform
einreichen, nutzen Sie bitte ausschließlich die jeweils aktuell gültigen Formulare, um eine schnelle
Bearbeitung sicherzustellen.

Ihre bisherige Beihilfenummer ändert sich durch die Umstellung nicht. Bitte achten Sie darauf, diese
bei Einreichung auf dem Papierweg immer anzugeben.

Wir empfehlen Ihnen die Antragstellung sowie den Erhalt des Bescheides über die Beihilfe-App, denn
so erhalten Sie unmittelbar die Bestätigung, dass Ihre Unterlagen eingegangen sind und sparen lange
Postlaufzeiten. Hinweise zur Nutzung der App:

. Erstellen Sie bitte für jeden Beleg ein eigenes Foto, da die Daten ansonsten nicht verarbeitet
werden können.

. Reichen Sie unterschiedliche Belegarten und Anliegen nicht in einem Vorgang, sondern
separat ein, um die Bearbeitung zu beschleunigen (z. B. Arztrechnung getrennt von
Zahnarztrechnung, Stammdatenanpassung getrennt von Arztrechnung)

. Reichen Sie denselben Beleg aufgrund etwaiger Wartezeiten bitte nicht mehrfach ein.

. Nutzen Sie die Upload-Funktion in der App für die Übersendung sonstiger Mitteilungen oder
Änderungen in den persönlichen Verhältnissen. Bitte nutzen Sie hierfür die für die
Bearbeitung notwendigen Formulare.

. Registrieren Sie sich für den Empfang des Bescheids über die App mittels der PIN, die Sie in
Ihrem Beihilfebescheid finden, sobald Sie sich in der App "Erweitert authentifiziert" haben.

Für pflegebedingte Aufwendungen sind zwingend die dafür vorgesehenen Antragsformulare zu
verwenden bzw. die korrekte Antragsart "Pflegeantrag" auf der Startseite der App auszuwählen.
Ausführliche Informationen zur Beihilfe sowie die erforderlichen Formulare finden Sie wie gewohnt
auf unserer Internetseite www.beihilfe.bund.de.



Zusätzlich steht noch dieser Satz im Schreiben:
Da wir durch die Umstellung mit Bearbeitungsrückständen rechnen müssen, bitten wir um Verständnis, wenn es zu längeren Bearbeitungszeiten kommt.

Hintergrund: Bei der massiven Ausweitung des neuen Systems auf weitere Behörden haben sich Probleme ergeben, die zwar behoben sind, aber nicht restlos abgearbeitete Folgen haben.