Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

feste Eingruppierung möglich auch ohne Verwaltungslehrgang I

<< < (4/5) > >>

ich1974:
Wurde die höherwertige Tätigkeit denn dauerhaft oder nur vorübergehend übertragen?
Im Tarifsinn kann eine vorübergehende Tätigkeitsübertragung auch 20 Jahre sein.
Bei vorübergehender Übertragung ist eine Prüfungspflicht nicht vorgesehen, bei dauerhafter Übertragung jedoch schon.
Die Zahlung der Zulage deutet eher auf eine vorübergehende Übertragung hin.

TVOEDAnwender:

--- Zitat ---Bei vorübergehender Übertragung ist eine Prüfungspflicht nicht vorgesehen, bei dauerhafter Übertragung jedoch schon.
Die Zahlung der Zulage deutet eher auf eine vorübergehende Übertragung hin.
--- End quote ---

Bei vorrübergehender Übertragung müssen die Voraussetzungen nach Vorbermerkung Nr. 7 genauso erfüllt sein, da § 14 auf § 12 verweist. Wenn man diese nicht erfüllt, kann auch keine Zulage nach § 14 gezahlt werden.
Die Zulage wird die Zulage nach Vorbemerkung Nr. 7 - diese wird gezahlt, bis der Lehrgang abgeschlossen ist.

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: ich1974 am 30.06.2025 13:30 ---Wurde die höherwertige Tätigkeit denn dauerhaft oder nur vorübergehend übertragen?
Im Tarifsinn kann eine vorübergehende Tätigkeitsübertragung auch 20 Jahre sein.
Bei vorübergehender Übertragung ist eine Prüfungspflicht nicht vorgesehen, bei dauerhafter Übertragung jedoch schon.
Die Zahlung der Zulage deutet eher auf eine vorübergehende Übertragung hin.

--- End quote ---
Was Du meinst ist, wenn ein befristetes AV eingegangen wird. Dann gilt die AuP-Pflicht nicht bzw. die Ausnahmeregelung greift dann.

ich1974:
Alles klar, dann hab ich das verwechselt.

SunshineR:
Was ist, wenn man als Vertretung befristet eingestellt ist und EG 8 TV-L bezieht und im Anschluss die Stelle weiter bestreiten wird, also der Vertretende nicht wieder auf seinen Posten kommt?

Kann man dann (lediglich mit kaufmännischer Ausbildun) weiterhin EG 8 TV-L in unbefristeter Anstellung bekommen?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version