Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung "Mitarbeiter/in (m/w/d) für den Bereich Stadtmarketing"
Summertime:
Hallo zusammen,
ich bin Mitarbeiterin für den Bereich Stadtmarketing und in EG 9A eingestuft.
Laut Stellenbeschreibung wird "Ein leistungsorientiertes Entgelt unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Voraussetzungen bis EG 10 TVöD " geboten. Gefordert wird "Ein abgeschlossenes Studium mit dem Schwerpunkt (Stadt-/Standort-) Marketing, Tourismus und/oder Kommunikationswissenschaften oder eine einschlägige Ausbildung mit Berufserfahrung".
Ich arbeite seit über über 15 Jahren im Bereich Eventmanagement/PR und habe einen Fachwirt für Public Relations (IHK). Nun bin ich seit einem Jahr in oben genannter Stelle tätig. Laut meiner Vorgesetzten sind der Personalstelle alle Hände gebunden mich höher einzugruppieren, da mir ein Studium fehlt. "Ich hätte es ja verdient und entspreche fachlich voll den Anforderungen, nur das Zeugnis vom Studium fehlt..." :-\ Meine Vorgängerin war aufgrund ihres Studiums in EG10 eingestuft. Ist es korrekt, dass ich ohne Studium keine Chance auf Höhergruppierung habe?
Danke vorab für die Hilfe und viele Grüße!
MoinMoin:
Nein, dass ist nicht korrekt, die Personalabteilung ist ahnungslos oder lügt.
Es stimmt, dass wenn man eine Tätigkeit übertragen bekommt, die eine berufliche Voraussetzung beinhaltet, dass man bei fehlender Voraussetzung in der Person eine EG niedriger Eingruppiert ist.
Man nimmt hier also an, dass die Tätigkeiten die einer EG10 entspricht und setzt dich eine Gruppe runter, dass wäre dann aber EG9c. Und man geht offenbar davon aus, dass die 10 nur via 9b Fallgruppe 1 begründbar ist.
Allerdings kann man dieselbe Tätigkeit auch als Tätigkeit der EG9b Fallgruppe 2 ansehen und dann darüber aufbauend die 10 und dann wärest du EG10!
Summertime:
--- Zitat von: MoinMoin am 01.07.2025 09:10 ---... als Tätigkeit der EG9b Fallgruppe 2 ansehen und dann darüber aufbauend die 10 und dann wärest du EG10!
--- End quote ---
Danke für die rasche Antwort. Wie kann ich das von EG9b Fallgruppe 2 aufbauend zu EG10 verstehen? Wie komme ich von 9b in 10?
Organisator:
--- Zitat von: MoinMoin am 01.07.2025 09:10 ---Nein, dass ist nicht korrekt, die Personalabteilung ist ahnungslos oder lügt.
Es stimmt, dass wenn man eine Tätigkeit übertragen bekommt, die eine berufliche Voraussetzung beinhaltet, dass man bei fehlender Voraussetzung in der Person eine EG niedriger Eingruppiert ist.
Man nimmt hier also an, dass die Tätigkeiten die einer EG10 entspricht und setzt dich eine Gruppe runter, dass wäre dann aber EG9c. Und man geht offenbar davon aus, dass die 10 nur via 9b Fallgruppe 1 begründbar ist.
Allerdings kann man dieselbe Tätigkeit auch als Tätigkeit der EG9b Fallgruppe 2 ansehen und dann darüber aufbauend die 10 und dann wärest du EG10!
--- End quote ---
Tariflich gesehen völlig korrekt. Wenn aber @TE dein Arbeitgeber nur Studierten Aufgaben, die nach E10 eingruppiert sind, übertragen möchte, dann ist das sein gutes Recht.
Kurzum - wenn dein AG nicht will, hast du keine Chance.
Organisator:
--- Zitat von: Summertime am 01.07.2025 09:28 ---ie komme ich von 9b in 10?
--- End quote ---
Durch das Erfüllen der höherwertigen Tätigkeitsmerkmale. Hier vermutlich 1/3 besondere Schwierigkeit und Bedeutung.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version