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Eingruppierung "Mitarbeiter/in (m/w/d) für den Bereich Stadtmarketing"

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FearOfTheDuck:
Verlass dich nicht zu sehr auf deinen Vorgesetzten. Lass deine Eingruppierung selbst unter Geltendmachung deiner Ansprüche überprüfen.

Was für einen "Antrag" möchte er denn stellen?

Summertime:
Laut ihm einen Antrag auf Höhergruppierung bei der Personalabteilung.

MoinMoin:

--- Zitat von: Summertime am 02.07.2025 23:41 ---Laut ihm einen Antrag auf Höhergruppierung bei der Personalabteilung.

--- End quote ---
Das kann er gerne machen, formal gibt es solch einen Antrag tariflich nicht.
oftmals wird eine Aufforderung zur Überprüfung, ob ein Eingruppierungsirrtum vorliegt, so genannt.

Oder aber es wird damit der Wunsch des Vorgesetzten, dass man dir höherwertige Tätigkeiten überträgt formuliert.


Du musst selber deinen AG mit Fristsetzung aufforderst, dass er dir das dir zustehende Gehalt der EG10 hilfsweise Eg9c auszahlt. Sonst geht dir die Rückwirkende Bezahlung der letzten 6 Monate (§37) flöten.

Vorbehaltlich natürlich, dass du tatsächlich EG10 Tätigkeiten auszuüben hast.


Das entscheidende ist doch, dass schriftlich geklärt wird, ob du EG10 Tätigkeiten auszuüben hast oder nicht.

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