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Eingruppierung "Mitarbeiter/in (m/w/d) für den Bereich Stadtmarketing"

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Summertime:
Danke für die Antworten. Das ist wirklich deprimierend...

MoinMoin:

--- Zitat von: Organisator am 01.07.2025 09:31 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 01.07.2025 09:10 ---Nein, dass ist nicht korrekt, die Personalabteilung ist ahnungslos oder lügt.

Es stimmt, dass wenn man eine Tätigkeit übertragen bekommt, die eine berufliche Voraussetzung beinhaltet, dass man bei fehlender Voraussetzung in der Person eine EG niedriger Eingruppiert ist.
Man nimmt hier also an, dass die Tätigkeiten die einer EG10 entspricht und setzt dich eine Gruppe runter, dass wäre dann aber EG9c. Und man geht offenbar davon aus, dass die 10 nur via 9b Fallgruppe 1 begründbar ist.

Allerdings kann man dieselbe Tätigkeit auch als Tätigkeit der EG9b Fallgruppe 2 ansehen und dann darüber aufbauend die 10 und dann wärest du EG10!

--- End quote ---

Tariflich gesehen völlig korrekt. Wenn aber @TE dein Arbeitgeber nur Studierten Aufgaben, die nach E10 eingruppiert sind, übertragen möchte, dann ist das sein gutes Recht.

--- End quote ---
Aber wenn er nicht Studierten die EG10 Aufgaben übertragt, dann muss er auch EG10 zahlen, wenn via FG2 begründbar oder 9c wenn nicht.
Es wäre also zunächst zu klären, was er übertragen hat. Wenn es die identischen Tätigkeiten wie die der Vorgängerin sind, dann liegt hier ein Eingruppierungsirrtum vor!

Und wenn ich das "Laut meiner Vorgesetzten sind der Personalstelle alle Hände gebunden mich höher einzugruppieren, da mir ein Studium fehlt." lese, dann ist es eine Falschaussage: Die Personalstelle kann sehr wohl EG10 übertragen, wenn sie wollen, denen ist da nirgends eine Hand gebunden.

--- Zitat ---Kurzum - wenn dein AG nicht will, hast du keine Chance.

--- End quote ---


Ich glaube nicht, dass die Tätigkeiten nur via Fg1 der 9b eingruppiert sind, sondern gehe zu 99,99% der Fälle davon aus, dass sie ebenso via Fallgruppe 2 eingruppiert sind.
Denn den Arbeitsvorgängen ist das Studium egal.

Es ist halt für die Personaler aufwändiger via Fg2 zu argumentieren, da sie im Worst Case bei Entgeltgruppe 1 anfangen müssen und nicht einfach bei 9b einsteigen können.

Man muss halt die gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen begründen, die mE das gleiche Niveau haben wie Tätigkeiten einer Hochschulausbildung.

Organisator:

--- Zitat von: MoinMoin am 01.07.2025 10:24 ---
--- Zitat von: Organisator am 01.07.2025 09:31 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 01.07.2025 09:10 ---Nein, dass ist nicht korrekt, die Personalabteilung ist ahnungslos oder lügt.

Es stimmt, dass wenn man eine Tätigkeit übertragen bekommt, die eine berufliche Voraussetzung beinhaltet, dass man bei fehlender Voraussetzung in der Person eine EG niedriger Eingruppiert ist.
Man nimmt hier also an, dass die Tätigkeiten die einer EG10 entspricht und setzt dich eine Gruppe runter, dass wäre dann aber EG9c. Und man geht offenbar davon aus, dass die 10 nur via 9b Fallgruppe 1 begründbar ist.

Allerdings kann man dieselbe Tätigkeit auch als Tätigkeit der EG9b Fallgruppe 2 ansehen und dann darüber aufbauend die 10 und dann wärest du EG10!

--- End quote ---

Tariflich gesehen völlig korrekt. Wenn aber @TE dein Arbeitgeber nur Studierten Aufgaben, die nach E10 eingruppiert sind, übertragen möchte, dann ist das sein gutes Recht.

--- End quote ---
Aber wenn er nicht Studierten die EG10 Aufgaben übertragt, dann muss er auch EG10 zahlen, wenn via FG2 begründbar oder 9c wenn nicht.
Es wäre also zunächst zu klären, was er übertragen hat. Wenn es die identischen Tätigkeiten wie die der Vorgängerin sind, dann liegt hier ein Eingruppierungsirrtum vor!

Und wenn ich das "Laut meiner Vorgesetzten sind der Personalstelle alle Hände gebunden mich höher einzugruppieren, da mir ein Studium fehlt." lese, dann ist es eine Falschaussage: Die Personalstelle kann sehr wohl EG10 übertragen, wenn sie wollen, denen ist da nirgends eine Hand gebunden.

--- Zitat ---Kurzum - wenn dein AG nicht will, hast du keine Chance.

--- End quote ---


Ich glaube nicht, dass die Tätigkeiten nur via Fg1 der 9b eingruppiert sind, sondern gehe zu 99,99% der Fälle davon aus, dass sie ebenso via Fallgruppe 2 eingruppiert sind.
Denn den Arbeitsvorgängen ist das Studium egal.

Es ist halt für die Personaler aufwändiger via Fg2 zu argumentieren, da sie im Worst Case bei Entgeltgruppe 1 anfangen müssen und nicht einfach bei 9b einsteigen können.

Man muss halt die gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen begründen, die mE das gleiche Niveau haben wie Tätigkeiten einer Hochschulausbildung.

--- End quote ---

Tariflich völlig zutreffend. Nur, wenn der AG lediglich eine E9a bezahlen möchte, wird er im Zweifel auch nur solche Tätigkeiten übertragen.

Laut Sachverhalt ist auch nicht bekannt, welche Aufgaben konkret übertragen wurden, es wurde lediglich spekuliert, dass diese möglicherweise denen einer zuvor nach E10 eingruppierten Person entsprächen.

Nach meiner Erfahrung ist der Weg zum Erfolg mit dem AG zu sprechen, wie aus seiner Sicht eine Höhergruppierung möglich ist. Und dann die Überlegung, ob man den Weg gehen möchte oder sich einen anderen AG sucht, der tarifliche Möglichkeiten auch nutzt.

MoinMoin:

--- Zitat von: Organisator am 01.07.2025 11:01 ---Tariflich völlig zutreffend. Nur, wenn der AG lediglich eine E9a bezahlen möchte, wird er im Zweifel auch nur solche Tätigkeiten übertragen.

--- End quote ---
Korrekt, aber dem Ag ist da nicht die Handgebunden, einem nicht studierten nicht eben auch EG10 Tätigkeiten zu übertragen und so klingt der SV, dass genau das behauptet wird.

--- Zitat ---Laut Sachverhalt ist auch nicht bekannt, welche Aufgaben konkret übertragen wurden, es wurde lediglich spekuliert, dass diese möglicherweise denen einer zuvor nach E10 eingruppierten Person entsprächen.

Nach meiner Erfahrung ist der Weg zum Erfolg mit dem AG zu sprechen, wie aus seiner Sicht eine Höhergruppierung möglich ist. Und dann die Überlegung, ob man den Weg gehen möchte oder sich einen anderen AG sucht, der tarifliche Möglichkeiten auch nutzt.

--- End quote ---
Korrekt.
ich musste schon einigen Arbeitgeber, sprich den Personalern und der Leitung erklären, was tariflich erlaubt ist und möglich, weil sie es nicht wussten und im Beamtengedöns verhaftet waren.

Deswegen sollte Summertime eben klären, was er übertragen bekommen hat, ob dasselbe wie Vorgänger oder

Faunus:

--- Zitat von: Organisator am 01.07.2025 11:01 ---
Tariflich völlig zutreffend. Nur, wenn der AG lediglich eine E9a bezahlen möchte, wird er im Zweifel auch nur solche Tätigkeiten übertragen.


--- End quote ---

Wow!
Der AG schreibt die Tätiglkeiten einer E10 für einn Bachelor-Abschluss aus. Ein Fachwirt mit den geeigneten Fähigkeiten wird eingestellt, aber weil der AG nun keine E10 bezahlen möchte wird die "es fehlt das Stdium" ausgepackt und nur die Tätigkeiten für eine E9a "übertragen".
Und wer macht jetzt die für E10 ausgeschriebenen Tätigkeiten - der Vorgesetzte mit E12/E13? Dann ist der doch überbezahlt ;)

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