Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung "Mitarbeiter/in (m/w/d) für den Bereich Stadtmarketing"
Summertime:
Also ich habe exakt die gleiche Stellenbeschreibung wie mein Vorgänger in EG10 und alle diese Aufgaben auch übernommen. Es kamen sogar noch neue Aufgaben hinzu, wie z.B. die technische Einrichtung und redaktionelle Erstellung eines Wirtschafts-Newsletters.
Um mir entgegenzukommen habe ich im Januar bereits vorgezogen eine Erhöhung von 9a4 auf 9a5 erhalten. Nun hieß es, man müsse 6 Monate warten bis man den nächsten Schritt in 9c gehen kann. Dies sei allerdings dann die "Endstation" für mich, außer ich mache ein berufsbegleitendes Studium.
Faunus:
--- Zitat von: Organisator am 01.07.2025 11:01 ---
Nach meiner Erfahrung ist der Weg zum Erfolg mit dem AG zu sprechen, wie aus seiner Sicht eine Höhergruppierung möglich ist. Und dann die Überlegung, ob man den Weg gehen möchte oder sich einen anderen AG sucht, der tarifliche Möglichkeiten auch nutzt.
--- End quote ---
Das ist sinnvoll - zumal ja die E10 existiert.
MoinMoin:
--- Zitat von: Summertime am 01.07.2025 17:16 ---Also ich habe exakt die gleiche Stellenbeschreibung wie mein Vorgänger in EG10 und alle diese Aufgaben auch übernommen. Es kamen sogar noch neue Aufgaben hinzu, wie z.B. die technische Einrichtung und redaktionelle Erstellung eines Wirtschafts-Newsletters.
Um mir entgegenzukommen habe ich im Januar bereits vorgezogen eine Erhöhung von 9a4 auf 9a5 erhalten. Nun hieß es, man müsse 6 Monate warten bis man den nächsten Schritt in 9c gehen kann. Dies sei allerdings dann die "Endstation" für mich, außer ich mache ein berufsbegleitendes Studium.
--- End quote ---
Bull Bull Bull Shiiiit
Wo gibt es dann so was eine 6 Monatsreglung im Tarifgefüge aua
und der nächste Schritt soll ohne Tätigkeitsänderungen stattfinden?? auaua
Sieht eher danach aus, als ob die einen Eingruppierungs"betrug" machen, wenn sie dir originär tatsächlich die Aufgaben der EG10 übertragen haben, dann bist du mindestens in Entgeltgruppe 9c seit Anfang an!
Ich würde an deiner Stelle exakt das Entgelt der EG10 hilfsweise der EG9c einfordern, damit du wenigsten die letzten 6 Monate nach erfolgreicher Eingruppierungsfeststellungsklage bekommen kannst.
und das mit Studium, ist ja die Frage ob Fg1 oder Fg2
Kannst die deine Toppersonaler ja mal Fragen mit welcher Begründung sie die Tätigkeiten nicht in der 9bFG2 sehen?
Summertime:
--- Zitat von: MoinMoin am 01.07.2025 17:28 ---
--- Zitat von: Summertime am 01.07.2025 17:16 ---Also ich habe exakt die gleiche Stellenbeschreibung wie mein Vorgänger in EG10 und alle diese Aufgaben auch übernommen. Es kamen sogar noch neue Aufgaben hinzu, wie z.B. die technische Einrichtung und redaktionelle Erstellung eines Wirtschafts-Newsletters.
Um mir entgegenzukommen habe ich im Januar bereits vorgezogen eine Erhöhung von 9a4 auf 9a5 erhalten. Nun hieß es, man müsse 6 Monate warten bis man den nächsten Schritt in 9c gehen kann. Dies sei allerdings dann die "Endstation" für mich, außer ich mache ein berufsbegleitendes Studium.
--- End quote ---
Bull Bull Bull Shiiiit
Wo gibt es dann so was eine 6 Monatsreglung im Tarifgefüge aua
und der nächste Schritt soll ohne Tätigkeitsänderungen stattfinden?? auaua
Sieht eher danach aus, als ob die einen Eingruppierungs"betrug" machen, wenn sie dir originär tatsächlich die Aufgaben der EG10 übertragen haben, dann bist du mindestens in Entgeltgruppe 9c seit Anfang an!
Ich würde an deiner Stelle exakt das Entgelt der EG10 hilfsweise der EG9c einfordern, damit du wenigsten die letzten 6 Monate nach erfolgreicher Eingruppierungsfeststellungsklage bekommen kannst.
und das mit Studium, ist ja die Frage ob Fg1 oder Fg2
Kannst die deine Toppersonaler ja mal Fragen mit welcher Begründung sie die Tätigkeiten nicht in der 9bFG2 sehen?
--- End quote ---
Gibt es irgendwo eine offizielle Stelle (außer Rechtsanwalt), wo ich mich dazu beraten lassen kann und ggf. eine Schwarz auf Weiß Erklärung/Begründung bekomme? Ich befürchte bei unserem Personalchef rede ich da gegen die Wand und mein fachlich Vorgesetzter setzt auf seine Expertise... Ob unser Personalrat sich da explizit auskennt, bezweifle ich ebenfalls... ::)
Summertime:
...wenn sie dir originär tatsächlich die Aufgaben der EG10 übertragen haben, dann bist du mindestens in Entgeltgruppe 9c seit Anfang an...
[/quote]
Also ich habe alle Aufgaben des Vorgängers, der in EG10 war, übernommen. Also gehe ich davon aus, dass die Aufgaben auch EG10 erfordern bzw. ist die Stelle ja auch - "unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Voraussetzungen bis EG 10 TVöD " eingestuft.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version