Autor Thema: Stufenzuordnung nachträglich ändern?  (Read 540 times)

Pinky2024

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Stufenzuordnung nachträglich ändern?
« am: 01.07.2025 10:47 »
Hallo zusammen,

ich bin seit letztem Jahr im öffentlichen Dienst und mir wurde meine Berufserfahrung (> 15 Jahre) nicht anerkannt, obwohl sogar mit Zeugnissen belegt wurde, dass ich bei anderen Arbeitgebern (in der freien Wirtschaft) ähnliche Tätigkeiten hatte. Sie wollten mich in Stufe 1 einstellen, das hab ich abgelehnt, somit wurde mir Stufe 3 vorweggewährt. Zu dem Zeitpunkt wusste ich leider noch nicht was das mit der Vorweggewährung bedeutet und wie das alles allgemein mit den Gruppen und Stufen im öffentlichen Dienst läuft.

Welche Möglichkeiten gibt es jetzt noch um da was zu machen? Ich versuche mir nun erstmal von der Verwaltung erklären zu lassen, warum mir meine Berufserfahrung nicht anerkannt wurde. Die Frage ist aber auch, kann man denn jetzt im Nachhinein überhaupt noch was machen (notfalls mit Hilfe eines Anwalts)?

Organisator

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Antw:Stufenzuordnung nachträglich ändern?
« Antwort #1 am: 01.07.2025 10:57 »
Die Frage ist aber auch, kann man denn jetzt im Nachhinein überhaupt noch was machen (notfalls mit Hilfe eines Anwalts)?

Nein. Förderliche Zeiten können nur berücksichtigt werden, wenn ein Personalbedarf besteht. Da dieser bereits durch dich gedeckt ist, gibt es keine tariflichen Möglichkeiten.

Übertariflich geht immer, darauf dürften sich die meisten AG jedoch nicht einlassen.

MoinMoin

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Antw:Stufenzuordnung nachträglich ändern?
« Antwort #2 am: 01.07.2025 11:05 »
Welche Möglichkeiten gibt es jetzt noch um da was zu machen? Ich versuche mir nun erstmal von der Verwaltung erklären zu lassen, warum mir meine Berufserfahrung nicht anerkannt wurde. Die Frage ist aber auch, kann man denn jetzt im Nachhinein überhaupt noch was machen (notfalls mit Hilfe eines Anwalts)?
Es wurden bei dir entweder einschlägige Berufserfahrung anerkannt, darauf hat man ein Anrecht und da geht es bis Stufe 3. Wobei es zu bezweifeln ist, dass deine Berufserfahrung einschlägig war.
Als Alternative kann der AG bei Einstellung und zur Deckung des Personalbedarfs förderliche Tätigkeiten anerkennen, da hätte man dir auch die 15 Jahre anerkennen und dir die Stufe 6 geben können.
Voraussetzung: Du bist der einzige ernstzunehmende Bewerber, der nur für diese Geld kommen würde, evtl. hätten sie dir auch die Stufe 4,5,6 gegeben, wenn du es stärker gefordert hättest. Aber sie müssen nicht.

Jetzt bleibt dir nur noch eine Zulage nach §16.5 einzufordern, da kann man dir das Entgelt von bis zu 2 Stufen mehr als Zulage bezahlen, falls sie nicht bei der Einstellung genau dieses Mittel gewählt haben.

FearOfTheDuck

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Antw:Stufenzuordnung nachträglich ändern?
« Antwort #3 am: 01.07.2025 11:15 »
Der Drops ist gelutscht. Sofern tatsächlich einschlägige BE vorlag, hat der AG sie anerkannt, soweit er musste. Sofern keine einschlägige BE vorlag, ist er dir bereits ein Stück weit entgegengekommen. Daran ändern wird er nichts mehr.

Außer §16.5 oder außertariflich sehe ich hier auch keine Möglichkeiten.


alexanderjames

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Antw:Stufenzuordnung nachträglich ändern?
« Antwort #4 am: 01.07.2025 14:16 »
Hallo zusammen,

ich bin seit letztem Jahr im öffentlichen Dienst und mir wurde meine Berufserfahrung (> 15 Jahre) nicht anerkannt, obwohl sogar mit Zeugnissen belegt wurde, dass ich bei anderen Arbeitgebern (in der freien Wirtschaft) ähnliche Tätigkeiten hatte. Sie wollten mich in Stufe 1 einstellen, das hab ich abgelehnt, somit wurde mir Stufe 3 vorweggewährt. Zu dem Zeitpunkt wusste ich leider noch nicht was das mit der Vorweggewährung bedeutet und wie das alles allgemein mit den Gruppen und Stufen im öffentlichen Dienst läuft.

Welche Möglichkeiten gibt es jetzt noch um da was zu machen? Ich versuche mir nun erstmal von der Verwaltung erklären zu lassen, warum mir meine Berufserfahrung nicht anerkannt wurde. Die Frage ist aber auch, kann man denn jetzt im Nachhinein überhaupt noch was machen (notfalls mit Hilfe eines Anwalts)?
Ja, du kannst auch nachträglich noch eine Anerkennung deiner Berufserfahrung beantragen. Lass dir schriftlich begründen, warum die Anerkennung abgelehnt wurde. Prüfe dann, ob die Ablehnung rechtlich haltbar ist. Falls nötig, kannst du Widerspruch einlegen oder mit Unterstützung eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht vorgehen.

MoinMoin

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Antw:Stufenzuordnung nachträglich ändern?
« Antwort #5 am: 01.07.2025 14:35 »
Hallo zusammen,

ich bin seit letztem Jahr im öffentlichen Dienst und mir wurde meine Berufserfahrung (> 15 Jahre) nicht anerkannt, obwohl sogar mit Zeugnissen belegt wurde, dass ich bei anderen Arbeitgebern (in der freien Wirtschaft) ähnliche Tätigkeiten hatte. Sie wollten mich in Stufe 1 einstellen, das hab ich abgelehnt, somit wurde mir Stufe 3 vorweggewährt. Zu dem Zeitpunkt wusste ich leider noch nicht was das mit der Vorweggewährung bedeutet und wie das alles allgemein mit den Gruppen und Stufen im öffentlichen Dienst läuft.

Welche Möglichkeiten gibt es jetzt noch um da was zu machen? Ich versuche mir nun erstmal von der Verwaltung erklären zu lassen, warum mir meine Berufserfahrung nicht anerkannt wurde. Die Frage ist aber auch, kann man denn jetzt im Nachhinein überhaupt noch was machen (notfalls mit Hilfe eines Anwalts)?
Ja, du kannst auch nachträglich noch eine Anerkennung deiner Berufserfahrung beantragen. Lass dir schriftlich begründen, warum die Anerkennung abgelehnt wurde. Prüfe dann, ob die Ablehnung rechtlich haltbar ist. Falls nötig, kannst du Widerspruch einlegen oder mit Unterstützung eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht vorgehen.
Im wurde die Stufe 3 anerkannt, mehr ist tariflich nicht einklagbar, außer bei sehr extremen Sondernfällen.

Pinky2024

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Antw:Stufenzuordnung nachträglich ändern?
« Antwort #6 am: 01.07.2025 14:44 »
@MoinMoin, nein mir wurde nicht Stufe 3 anerkannt, mir wurde "zur Deckung des Personalbedarfs" die Stufe 3 vorweggewährt. Sie hätten mich in Stufe 1 gesteckt.
Wieso bist du der Meinung, dass ich keine einschlägige Berufserfahrung besitze, wenn ich bereits bei anderen Arbeitgebern teils gleiche Aufgaben gemacht habe?
Eine Zulage habe ich bisher leider nicht.

Rowhin

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Antw:Stufenzuordnung nachträglich ändern?
« Antwort #7 am: 01.07.2025 14:49 »
@MoinMoin, nein mir wurde nicht Stufe 3 anerkannt, mir wurde "zur Deckung des Personalbedarfs" die Stufe 3 vorweggewährt. Sie hätten mich in Stufe 1 gesteckt.
[...]
Eine Zulage habe ich bisher leider nicht.

Wahrscheinlich doch, denn das was du da beschreibst, ist exakt die Zulage nach TV 16(5):

Zitat
(5) Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. Die Zulage kann befristet werden. Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.

FearOfTheDuck

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Antw:Stufenzuordnung nachträglich ändern?
« Antwort #8 am: 01.07.2025 14:53 »
"Teils gleiche Aufgaben" sind nicht "nahezu gleiche Tätigkeit". Du könntest deine jetzige und vorherige Arbeit hier kurz beschreiben, dann könnte das Forum hierzu eine Einschätzung geben.

@alexanderjames: Was sollten ein Widerspruch und ein Anwalt für Verwaltungsrecht bewirken?

MoinMoin

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Antw:Stufenzuordnung nachträglich ändern?
« Antwort #9 am: 01.07.2025 16:06 »
@MoinMoin, nein mir wurde nicht Stufe 3 anerkannt, mir wurde "zur Deckung des Personalbedarfs" die Stufe 3 vorweggewährt.
eine vorweg Gewährung gibt es nicht zur Stufe 3!!
Das ist tarifliches WirrWarr, was du da schreibst. Und du sollest dich in der Tat mal damit konkret auseinandersetzen, was in deinem AV und dem TV steht und auf welcher Basis dir das Entgelt der Stufe 3 gezahlt wird.
Entweder:
Bist du noch in der Stufe 1 und bekommst eine Zulage zur Stufe 3 auf Basis von §16.5.
Oder es wurde dir auf Basis 16.2 förderliche Zeiten anerkannt und man gab dir die Stufe 3 (obwohl auch Stufe 6 mit der gleichen Begründung möglich gewesen wäre),
da ist beides male nichts großzügig vorweggewährt!!
Zitat
Sie hätten mich in Stufe 1 gesteckt.
Wenn man keine einschlägige Berufserfahrung hat, dann hat man nur Anspruch auf Stufe 1, da wird man nicht gesteckt.
Zitat
Wieso bist du der Meinung, dass ich keine einschlägige Berufserfahrung besitze, wenn ich bereits bei anderen Arbeitgebern teils gleiche Aufgaben gemacht habe?
Einschlägige Berufserfahrung bedeutet, dass man nach sehr kurzer Einweisungszeit (~1 Woche ist da schon viel) ohne weitere Einarbeitung seinen Job machen kann.
Wenn du das gehabt hast, dann hättest du dir die Stufe 3 einklagen können und sie hätte dich nicht in die Stufe 1 stecken können.
Aber offensichtlich sind sie da andere Meinung gewesen.
Wenn du in der PW Elektriker warst und im öD wieder, dann dürfte da eine eB sein.
Wenn du in der PW in der Verwaltung warst und im öD wieder, dann wohl kaum.

Zitat
Eine Zulage habe ich bisher leider nicht.
Dann fordere sie mit dem Hinweis, dass du ansonsten einen anderen AG suchen musst, dann können sie dir diese Zulage von +2 Stufen zur Bindung von Qualifizierten Personal gewähren.

Pinky2024

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Antw:Stufenzuordnung nachträglich ändern?
« Antwort #10 am: 01.07.2025 17:05 »
@MoinMoin: Komisch, auf meinem Lohnzettel steht jedoch "Vorweggewährung §16 TVL" und entspricht dann Stufe 3. Bei Bezüge stand immer Stufe 1, seit kurzem steht da 2. Zählt das dann also als Zulage? Trotzdem ist hier die Rede von "Vorweggewährung".
In meiner Personalakte steht, dass §16 Abs. 5 des TV-L angewendet wird.

MoinMoin

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Antw:Stufenzuordnung nachträglich ändern?
« Antwort #11 am: 01.07.2025 17:20 »
Es wird das Entgelt vorweggewährt, nicht die Stufe, da habe ich mich in der Tat missverständlich ausgedrückt.

Also was sie gemacht haben ist dir das Entgelt der Stufe 3 per Zulage nach §16.5 vorweggewährt zu haben.

Das ist Schade für dich, sie hätten dir auch zur Deckung des Personals förderliche Zeiten anerkennen können und dir direkt die Stufe 3 (4,5,6)  geben können, wollten sie wohl nicht, weil die Zulage stets widerruflich hist.

Da du jetzt in Stufe 2 bist, könnten sie dir das Entgelt der Stufe 4 vorweggewähren.
Mehr ist für dich tariflich monetär nicht machbar.


Wabi Sabi

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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

MoinMoin

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Antw:Stufenzuordnung nachträglich ändern?
« Antwort #13 am: 01.07.2025 17:37 »
Danke Wabi Sabi,
dann braucht man Pinky2024 in der Tat nichts mehr erzählen, ist ja alles geklärt.

wenn es als Fachinformatiker keinen Druck beim Ag ausüben will, dass er a) hG wird oder/und b) die Zulage von plus2 weiterbezahlt bekommt und c) es nicht versucht hatte die einschlägige BE nachzuweisen (was als FI durchaus sehr gut denkbar ist, dass sie bestand) und dann nur jaupt und nicht d) sich woanders hinbewirbt, dann kann es auch hier keine Hilfe mehr bekommen.