@MoinMoin, nein mir wurde nicht Stufe 3 anerkannt, mir wurde "zur Deckung des Personalbedarfs" die Stufe 3 vorweggewährt.
eine vorweg Gewährung gibt es nicht zur Stufe 3!!
Das ist tarifliches WirrWarr, was du da schreibst. Und du sollest dich in der Tat mal damit konkret auseinandersetzen, was in deinem AV und dem TV steht und auf welcher Basis dir das Entgelt der Stufe 3 gezahlt wird.
Entweder:
Bist du noch in der Stufe 1 und bekommst eine Zulage zur Stufe 3 auf Basis von §16.5.
Oder es wurde dir auf Basis 16.2 förderliche Zeiten anerkannt und man gab dir die Stufe 3 (obwohl auch Stufe 6 mit der gleichen Begründung möglich gewesen wäre),
da ist beides male nichts großzügig vorweggewährt!!
Sie hätten mich in Stufe 1 gesteckt.
Wenn man keine einschlägige Berufserfahrung hat, dann hat man nur Anspruch auf Stufe 1, da wird man nicht gesteckt.
Wieso bist du der Meinung, dass ich keine einschlägige Berufserfahrung besitze, wenn ich bereits bei anderen Arbeitgebern teils gleiche Aufgaben gemacht habe?
Einschlägige Berufserfahrung bedeutet, dass man nach sehr kurzer Einweisungszeit (~1 Woche ist da schon viel) ohne weitere Einarbeitung seinen Job machen kann.
Wenn du das gehabt hast, dann hättest du dir die Stufe 3 einklagen können und sie hätte dich nicht in die Stufe 1 stecken können.
Aber offensichtlich sind sie da andere Meinung gewesen.
Wenn du in der PW Elektriker warst und im öD wieder, dann dürfte da eine eB sein.
Wenn du in der PW in der Verwaltung warst und im öD wieder, dann wohl kaum.
Eine Zulage habe ich bisher leider nicht.
Dann fordere sie mit dem Hinweis, dass du ansonsten einen anderen AG suchen musst, dann können sie dir diese Zulage von +2 Stufen zur
Bindung von Qualifizierten Personal gewähren.